Spekulationen mit Nahrungsmitteln sind gesetzlich zu verbieten

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Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
12 049 Støttende

Behandlingstiden gikk ut

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  1. Startet 2012
  2. Innsamling ferdig
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06.03.2012, 19:10

kleine Korrekturen
Neue Begründung: Der ursprüngliche Zweck der Warentermingeschäfte mit Nahrungsrohstoffen war es, Landwirte und Verarbeiter vor extremen Preisschwankungen abzusichern. Durch verschiedene Gesetzesänderungen haben nun auch reine Finanzspekulanten Zugang zu diesem Markt gefunden. Unsere Deutsche Großbanken bieten diese Art der Finanzspekulation sogar verpackt in attraktive Geldanlageprodukte feil.

So entwickelte sich der Rohstoffmarkt in den Finanzkrisen 2007/08 und 2010/11 zum Ersatzspielfeld für reine Finanzmarktwetten, als andere Märkte zusammenbrachen, wie etwa 2007 der Immobilienmarkt. Als Folge sind im Rohstoffbereich „Nahrung“ deutlich höhere Preissteigerungen verzeichnet worden als bislang. Die preistreibenden Effekte dieser reinen Finanzspekulationen sind für jedermann erkennbar zutage getreten.

Der weitaus größte Teil der Anleger und der Bevölkerung lehnt die Spekulation mit Nahrungsmitteln aus moralischen Gründen kategorisch ab. Zurecht: Anerkannte gemeinnützige Organisationen haben in ausführlichen Dokumenten Dokumentationen die Zusammenhänge zwischen der Spekulation mit Nahrungsmitteln und Hungersnöten in ärmeren Ländern der Welt nachgewiesen. Die Auswirkungen dieser Spekulation sind besonders dort zu sehen, wo die Menschen schon heute weit über die Hälfte ihres Einkommens für Nahrungsmittel aufwenden müssen, und überdies Abhängigkeit von Importen besteht. Es ist offensichtlich: Das Gewinnstreben einiger Weniger führt dazu, dass Menschen hungern oder hungers sterben.

Genauso kann die geballte Finanzspekulation durch Wetten auf fallende Nahrungsmittelpreise zu Niedrigstpreisen führen, durch die bäuerliche Existenzen bedroht werden.

Wertpapiere, d.h. Fonds, Zertifikate, spezielle Derivate etc. die als Basis Nahrungsrohstoffe haben, auf Nahrungsrohstoffen basieren, und die für Anleger reine Geldanlagen oder reine Finanzspekulationen darstellen, sind folglich ausnahmslos zu verbieten.


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