Область: Германия
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Steuerklasse III für Alleinerziehende

Петиция адресована к
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey
1 443 Поддерживающий 1 442 через Германия

Получатель петиции не ответил.

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Получатель петиции не ответил.

  1. Начат 2021
  2. Сбор закончен
  3. Заполнено на 08.12.2021
  4. Диалог
  5. Неудача

17.02.2024, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



08.12.2021, 11:30


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


12.03.2021, 10:12

Schreibfehler. Der Alleinerziehende zahlt natürlich unwesentlich WENIGER Steuern als der „Single“ in Steuerklasse I.
Vielen Dank an eine freundliche Dame, die mir hierzu eine Mail geschickt hat und mich darauf aufmerksam gemacht hat.


Neue Begründung:

Es ist eine ungeheuerliche Ungerechtigkeit, dass Alleinerziehende mehr Steuern zahlen als der Hauptverdiener in einer Ehe (hier muss das Ehepaar nicht einmal Kinder haben).

Steuerklasse III begünstigt den Steuerzahler. Hier werden weniger Steuern fällig als in Steuerklasse II, in welche Alleinerziehende bislang eingeordnet werden.

Derzeit zahlen Alleinerziehende in Steuerklasse II unwesentlich mehrweniger Steuern als Alleinstehende in Steuerklasse I.

In Steuerklasse III dürfen bislang nur Eheleute wechseln, egal ob sie Kinder haben oder nicht. Steuerklasse III ist hier für den Hauptverdiener vorgesehen, inkludiert also Steuerentlasung bzw. weniger Steuern werden eingezogen. Der andere Ehepartner kommt in Steuerklasse V. Eheleute können sich aussuchen, ob sie beide in Steuerklasse IV oder einer in V und der andere in III ist. Zweite Variante macht,macht SinnSinn, wenn die beiden Personen unterschiedlich viel verdienen.

Da der Alleinerziehende per se der Hauptverdiener ist (da es keinen zweiten Verdiener gibt), sollte er die Möglichkeit haben, auch vonin Steuerklasse III zu wechseln. Alleinerziehende haben in der Regel höhere Kosen zu decken als ein Ehepaar, da sie eine größere Wohnung benötigen (z.B. wegen einem Kinderzimmer). Auch Kosten für Kita, Betreuung etc. fallen zusätzlich an.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 438 (437 in Deutschland)


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