Reģions: Vācija

Steuerpolitik - Keine Besteuerung von Kondomen

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
1 214 Atbalstošs 0 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

1 214 Atbalstošs 0 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2009
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

08.06.2017 13:01

Marcel Klein

Steuerpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll eine Befreiung der Umsätze aus Transaktionen mit Präservativen
von der Umsatzsteuer erreicht werden.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass derzeit noch
kein Mittel gegen eine HIV-Infizierung existiert und die Pille für die Frau, als gän-
gigste Verhütungsmethode, keinen Schutz vor einer Infizierung mit dem HIV-Virus
bietet. Daher sollen die Umsätze mit Kondomen von der Umsatzsteuer befreit wer-
den, um für die Bevölkerung einen finanziellen Anreiz zu schaffen verstärkt auf Kon-
dome als Verhütungsmittel zurückzugreifen und so zur Eindämmung der HIV-Neu-
infektionen und anderer Geschlechtskrankheiten beizutragen.

Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrages wird auf die eingereichten Unterlagen
verwiesen.

Die Petition wurde als öffentliche Petition zur Mitzeichnung und Diskussion für eine
Frist von sechs Wochen in das Internet eingestellt. Die Mitzeichnungsfrist endete am
4. August 2009. In die Mitzeichnungsliste haben sich 1.214 Unterstützer eingetragen.
Über das Pro und Contra des Anliegens wurde in 90 Forenbeiträgen diskutiert.

Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen
lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

Eine Befreiung der Umsätze mit Präservativen von der Umsatzsteuer ist aus ge-
meinschaftsrechtlichen Gründen unzulässig. Durch die Mehrwertsteuer-Systemricht-
linie des Rates vom 28. November 2006 (RL 2006/112/EG) wurde das Mehr-
wertsteuersystem in den Mitgliedstaaten weitestgehend harmonisiert. Die Mehr-

wertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die nach dem gemeinsamen Mehr-
wertsteuersystem erhoben wird. Grundsätzlich unterliegt danach jede Transaktion
der Mehrwertsteuer und eine ausdrückliche Steuerbefreiung für Umsätze mit Kon-
domen sieht die Richtlinie nicht vor. Aufgrund dieser gemeinschaftsrechtlichen Vor-
gaben ist die Bundesrepublik Deutschland gezwungen, die Mehrwertsteuer auf alle
Umsätze zu erheben.

Darüber hinaus bezweifeln sowohl der Petitionsausschuss als auch die Bundesregie-
rung, dass eine Steuerbefreiung dieser Art zur Erreichung des angestrebten Ziels,
Kondome zum preiswertesten Verhütungsmittel zu machen, beitragen würde. Die
Preiskalkulationen der Unternehmen werden von vielen verschiedenen Faktoren be-
einflusst, wodurch es für einen Außenstehenden nicht möglich ist herauszufinden,
inwieweit der Preis durch die darauf lastende Mehrwertsteuer beeinflusst wird und
welche Auswirkungen eine Steuerbefreiung auf den Preis hätte. Grundsätzlich ist
davon auszugehen, dass Unternehmer bei steigenden Belastungen diese schnellst-
möglich in ihre Preiskalkulationen einbeziehen und an ihre Kunden weitergeben. An-
ders dürfte es sich jedoch bei sinkenden steuerlichen Belastungen verhalten. In die-
sem Fall werden die Unternehmen bestrebt sein, den Preis so wenig wie möglich zu
senken, um die gestiegene Gewinnspanne voll auszunutzen. Dieses Verhalten wird
auch durch Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten im Bereich arbeitsintensiver
Dienstleistungen bestätigt. Aufgrund der gegensätzlichen Interessen der Unterneh-
mer und des Gesetzgebers sind Maßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer als po-
litisches Lenkungsmittel wenig geeignet.

Das angestrebte Ziel, HIV-Neuinfektionen und andere Geschlechtskrankheiten ein-
zudämmen, kann durch andere Maßnahmen wesentlich effektiver erriecht werden.
Dazu zählen der leichte Zugang zu Kondomen in Supermärkten, Drogerien und
Apotheken, die Aufklärungskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf-
klärung und der Sexualunterricht an Schulen.

Vor diesem Hintergrund ist dem Petitionsausschuss ein Anlass für ein weitergehen-
des parlamentarisches Tätigwerden nicht ersichtlich. Er empfiehlt deshalb, das Peti-
tionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.


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