Steuerverschwendung bei der OFD in Kiel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Weiterleitung

08.04.2019, 17:56

02.04.2019Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Argumente und einer Stellungnahme des Finanzministeriums beraten. Der Petitionsausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass sich das Finanzministerium in der Petitionsangelegenheit intensiv mit dem Landesrechnungshof Schleswig-Holstein auseinandergesetzt hat. Nach Mitteilung des Finanzministeriums bestehe mit dem Landesrechnungshof Konsens darüber, dass die Kosten der durchzuführenden Baumaßnahmen im Haushalt klar und eindeutig benannt werden sollten. Insofern seien die vom Land seinerzeit in den Haushalt eingestellten 8,65 Millionen Euro für die Grundsanierung der Oberfinanzdirektionsliegenschaft definitiv zu gering angesetzt gewesen. Um zukünftig eine verbesserte Kostensicherheit zu erlangen, werde bereits seit 2017 vom Finanzministerium in Zusammenarbeit mit der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR ein Konzept zum kostenstabilen Bauen erarbeitet. Ferner würden für einen besseren Gesamtüberblick die Erläuterungen im Haushalt zukünftig derart angepasst, dass die einzelnen Umsetzungsstände konkret genannt werden könnten.Ergänzend hat das Finanzministerium dargestellt, dass zukünftig große Baumaßnahmen im Erläuterungstext in Tabellenform dargestellt würden. Dabei würden die voraussichtlichen Gesamtbaukosten, die bereits genehmigten Kosten und die bisher bereitgestellten Baumittel ausgewiesen. Die hierauf entfallenden Baunebenkosten und Kostenrisiken würden ebenfalls prozentual mit aufgeteilt. Um zukünftig den Parlamentariern einen besseren Gesamtüberblick über die laufenden Baumaßnahmen zu ermöglichen, sollten die Erläuterungen erstmals zum Haushaltsentwurf 2019 entsprechend der oben beschriebenen Vorgehensweise angepasst werden. Ebenso solle bei den Bauvorhaben künftig bereits im Planungsprozess der Nutzerberatung eine intensive Prüfung erfolgen. Hierfür sei Grundlage, die Bestandsdatenlage in der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR künftig dynamisch aufzustellen und Erkenntnisse zu allen Zuständen und Gegebenheiten der Liegenschaften zu erfassen.Der Petitionsausschuss begrüßt diese Maßnahmen. Er hat ferner zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsgruppe „Haushaltsprüfung“ im Landtag mit der Petitionsangelegenheit in nicht öffentlicher Sitzung befasst hat.Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.Die Veröffentlich des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 28. bis 30. August 2019.


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