06.07.2016, 12:16
Pet 1-18-12-9213-011915
Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 140 km/h
auf deutschen Autobahnen gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 303 Mitzeichnungen und 128 Diskussionsbeiträge
vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der
Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß bei höheren Geschwindigkeiten
überproportional stark anstiegen. Ein Tempolimit auf Autobahnen wäre somit ein
Beitrag zur Erreichung der von der Bundesregierung gesetzten Klimaschutzziele.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst hält der Ausschuss fest, dass die Bundesregierung, das zuständige
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem Ausschuss
mitgeteilt hat, dass derzeit nicht beabsichtigt ist, ein generelles Tempolimit
einzuführen.
Weiterhin weist der Ausschuss darauf hin, dass im Rahmen des Aktionsprogramms
Klimaschutz 2020 weitere Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, unter
anderem auch für den Verkehrssektor, festgeschrieben worden sind. Nach den
Ergebnissen der aktuellen Verkehrsprognose 2030 werden sich die CO2-Emissionen
des Verkehrs bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um rund 26 Prozent
verringern. Der Verkehr hatte im Jahr 2013 einen Anteil von etwa 28 % am gesamten
Endenergieverbrauch, die Treibhausgasemissionen des Sektors liegen bei etwa
17 % der deutschen Treibhausgasbilanz. In beiden Bereichen konnte in den letzten
Jahren eine Reduktion erreicht werden.
Die wichtigsten bisher ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung des
Energieverbrauchs des Verkehrs sind die europäischen Verordnungen zur CO2-
Minderung bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die Besteuerung von Kraftstoffen
sowie die Lkw-Maut. Außerdem sind der verstärkte Einsatz effizienter
Antriebstechnologien, die Verlagerung auf den jeweils effizientesten Verkehrsträger
sowie Optimierungen bei der Abwicklung von Transporten von entscheidender
Bedeutung.
Darüber hinaus soll die im Juni 2013 beschlossene Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie
(MKS) als ein wichtiges Umsetzungsinstrument für die Energiewende im Verkehr im
Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie fortgesetzt werden. Sie gibt bislang
einen Überblick über Technologien sowie Energie- und Kraftstoffoptionen der
verschiedenen Verkehrsträger.
Die EU-Richtlinie „Clean Power for Transport“ verpflichtet zudem die Mitgliedsstaaten
zum Aufbau einer Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe. Hierfür sind
bis Ende 2016 nationale Strategiepläne zu entwickeln.
Weitere Maßnahmen für eine Verringerung der CO2-Emissionen und des
Energieverbrauchs im Verkehrssektor umfassen beispielsweise:
- Schaffung der Rahmenbedingungen für eine schnellere Marktdurchdringung
elektrischer Fahrzeuge, um das Ziel von 1 Mio. Elektrofahrzeugen im Jahre 2020 zu
realisieren,
- Erprobung des verstärkten Einsatzes elektrischer Antriebe bei schweren
Nutzfahrzeugen,
- - Stärkung des Schienengüterverkehrs durch künftig deutlich höhere Investitionen in
den Infrastrukturausbau,
- Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 t und 1.100 km vierstreifige
Bundesstraßen sowie in einem weiteren Schritt auf alle Bundesstraßen ab 2018,
- Aufkommensneutrale Staffelung der Lkw-Maut in Abhängigkeit vom
Energieverbrauch, dafür u. a. Eintreten zur Schaffung entsprechender
Rahmenbedingungen auf EU-Ebene,
- Stärkung des Verkehrsträgers Wasserstraße durch die Verlagerung von
Gütertransporten auf die Wasserstraßen,
- Klimafreundliche Gestaltung des öffentlichen Personenverkehrs,
- Förderung des Rad- und Fußverkehrs durch die Zuweisung von Bundesmitteln für
den Bau von Radwegen und die Entwicklung neuartiger Finanzierungsinstrumente,
- Förderung Kraftstoffsparenden Fahrens durch Gutscheine für Sprit-Spar-Training
beim Kauf eines Neuwagens,
- Unterstützung von Carsharing durch die Verabschiedung eines
Carsharinggesetzes, das u. a. Nutzervorteile in Städten und Gemeinden ermöglicht,
- Klimaschutzmaßnahmen im Luft- und Seeverkehr,
- Verlängerung der steuerlichen Begünstigung von Erd- und Flüssiggas.
Der Ausschuss begrüßt die dargestellten umfassenden nationalen und EU-weiten
Maßnahmen zur Erreichung des Klimaschutzziels ausdrücklich. Die mit der Petition
in diesem Zusammenhang geforderte Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung
von 140 km/h auf deutschen Autobahnen vermag er hingegen nicht zu unterstützten.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung (pdf)