Περιοχή: Γερμανία
Επιτυχία
 

Suchtgefahren - Verbot von

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag

275 Υπογραφές

Το ψήφισμα έγινε δεκτό.

275 Υπογραφές

Το ψήφισμα έγινε δεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2008
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Επιτυχία

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Νέα

08/06/2017, 7:14 π.μ.

Jasmin Kalusche

Suchtgefahren Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.09.2009 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Besitz sowie der Konsum von
"Spice" verboten wird.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 275 Mitzeichnern unterstützt wird
und zu 30 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Im Einzelnen wird vorgetragen, dass viele Jugendliche Spice konsumieren, obwohl
nachgewiesen worden sei, dass es chemische Inhaltsstoffe enthalte und sehr ge-
fährlich sei. Dadurch, dass es in Deutschland legal sei, falle es den Jugendlichen
leicht, an Spice zu kommen.

Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrags wird auf den Inhalt der Akte Bezug ge-
nommen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
menfassen:

Räuchermischungen, die unter anderem unter der Bezeichnung Spice in Verkehr
sind, unterfallen seit dem 22. Januar 2009 den Regelungen der 22. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (22. BtMÄndV). Mit der Eil-Ver-
ordnung werden fünf jüngst in Proben dieser Produkte analysierte, synthetisch her-
gestellte Stoffbeimischungen den Verbots- und Strafregelungen des Betäubungs-
mittelgesetzes (BtMG) unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung,
Handel und Besitz nach dem BtMG untersagt. Die Eil-Verordnung gilt zunächst be-
fristet für ein Jahr; sie wird innerhalb eines Jahres durch eine dauerhafte Regelung
abgelöst. Zudem hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
zwei bestimmte Spice-Produkte mit bundeseinheitlicher Wirkung dem Arz-
neimittelgesetz (AMG) unterstellt. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte
auch nach dem AMG verboten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen der Petentin entsprochen worden ist.


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