Tierschutzverordnung umsetzbar gestalten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

31.05.2024, 20:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


15.11.2022, 18:25

Wir konnen diese Petition erst jetzt, im November 2022 richtig bewerben und um Unterstützer bitten. Daher wollen wir diese Terminänderung zur Einreichung dieser Petition anstreben.


Neues Zeichnungsende: 31.05.2023
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1 (1 in Deutschland)


13.08.2022, 19:49

Ich wollte den Gesamtinhalt leichter verständlich machen.


Neuer Petitionstext:

Wir fordern das BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf, die derzeit geltende neue Tierschutzverordnung TierSchHuV vom 25. November 2021 mit sofortiger Wirkung zurück zu stellen.

 

Für echten umsetzbaren Tierschutz in der Tierzucht sind bundeseinheitliche Vorgaben notwendig die nur durch das BMEL vorgegeben werden können. Eine föderale Umsetzung im Landesrecht oder gar in den zuständigen Veterinärämtern erwies sich als kontraproduktiv und gefährdet in vielen Fällen das echte Tierwohl durch fehlerhafte Amtsträgerentscheidungen.

 

Die imfehlenden fachlichen und kynologisch begründeten Bewertungsgrundlagen des BMEL unterfür Leitungdie einzelnen Tierrassen werden durch einzelne Veterinärämter aktuell ausgenutzt um die Zucht-, die Ausstellung, sportliche Wettkämpfe teilweise sogar die Haltung einzelner Hunderassen rechtswidrig zu untersagen.

Veranstalter von Rassehundeausstellungen und Kaninchenausstellungen werden z.B. in der damaligenStadt CDUErfurt Ministerinmit Glöcknerrechtlich erarbeitetebedenklichen neueAusstellungsverboten Tierschutzverordnungoder TierSchHuVnicht vomerfüllbaren 25.Auflagen Novemberfür 2021einzelne (BGBl.Rassen Iin S.der 4970),Gesamtheit erlassen. In Erfurt verlangte der Amtstierarzt bei der Hundeausstellung des VDH zum Beispiel für die Hunderasse „Rhodesian Ridgeback“ eine genetische Untersuchung für das DS-Krankheitsbild welche seitmomentan 01.kein JanuarLabor 2022der GesetzeskraftWelt erlangtanbieten hat,kann. mussEs dringendgibt ergänztfür bzw.DS überarbeitetbeim werden.Rhodesian Ridgeback aktuell nur klinische Befunde.

 

SoDiese bemängeltEingriffe der Amtsveterinäre erfolgen aus VOX,reiner ZDF, RTLUnkenntnis und SWR bekannte Tierrecht – Experte, Rechtsanwalt Dr. Ackenheil als stellvertretender Vorsitzender am Schiedsgericht des BHV e. V. (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. auf seiner Homepage unter anderem …“ Die Regelungen der Tierschutz-Hundeverordnung gerade im Bezug der Qualzucht sind äußerst offen und schwammig formuliert. Da es leider bis heute an konkreten und umfassenden Vorgaben fehlt, was als Qualzucht gelten soll und wie man den Verdacht einer Qualzucht ausräumen kann, entstehen auf Seiten aller Parteien der Veterinärämter, Vereinen, Hundezüchtern, Ausstellern, Hundetrainern und Hundesport-Veranstaltern große Unsicherheit. Die Veterinärämter müssen derzeit eigenständig und ohne konkrete Vorgaben eigene Konzepte zur Umsetzung erstellen. Das Ergebnis ist ein uneinheitliches Vorgehen, das mitunter in unverhältnismäßige oder sogar schlimmstenfalls tierschutzwidrige Anordnungen ausartet. Die Vollzugsbehörden benötigen daher klare Handlungsvorschriften um eine rechtssichere Umsetzung des Ausstellungsverbot nach § 10 Abs. 2 der TierSchHuV anwenden zu können. Weitere Dialoge werden zwischen den ParteienNutzung von Nötenamtlich sein,nicht umautorisierten eineDatenbanken. sinnvolle Umsetzung der Tierschutz-Hundeverordnung zu gewährleisten.“…https://www.tierrecht-anwalt.de/tierschutzhundeverordnung/tierschhuv-2021.html

 

InSolch dertiefgreifende bemängelten, aus unserer Sicht untauglichen Verordnung erhalten weder die Länder, die Amtsveterinäre der Kreise noch die Zuchtverbänden, gleich gar nicht den Tierhaltern verbindliche, nachvollziehbare Regelungen. Das führt zu Amtsentscheidungen und Verordnungen von regionalen Veterinärämtern die tiefEingriffe in die Gewerbefreiheit,durch wirtschaftlichedas Selbstbestimmunggrundgesetzlich geschützte Recht der Privatsphäre und der Freiheit der privaten Entfaltung (zu der auch die Beziehungen mit Haustieren gehört) dürfen nicht irgendwelche selbsternannten Tierrechtsorganisationen oder privatwirtschaftlichen Datenbanken überlassen werden.

Die derzeit erfolgenden Rechtsüberschreitungen einzelner Amtsveterinäre bedrohen bei Züchtern das grundgesetzlich geschützte Recht der Gewerbefreiheit. Es erfolgten bereits rechtlich bedenkliche Beschlagnahmungen von ZüchternHunden, tragenden Hündinnen usw. Diese werden dann mit willkürlichen Anordnungen der überlasteten Amtsveterinäre in Tierheimen, entgegen dem Grundgedanken der Tierschutzgesetzgebung aus dem sozialen Umfeld mit menschlicher Zuwendung, Einbindung in die Familien, der tierschutzrechtlich geforderten Beschäftigungs- und VereinenBewegungszeiten eingreifenherausgerissen und einerin rechtlichenHundezwinger Prüfungoder nichtenge standhalten. Boxen untergebracht.

Die unkorrekten, fehlenden Angaben des Gesetzgebers haben private, wirtschaftliche Initiativen ermuntert den föderalen Amtstierärzten falsche, mit krimineller Energie erstellte Vorgaben zur Verfügung zu stellen. Besonders engagieren sich hier solche sogenannte "Tierrechtsorganisationen" wie "Peta", die für die Tötung von 1000en von Hunden in der USA bekannt worden, durch staatliche Organisationen in mehreren Ländern beobachtet und als kriminell eingestuft werden.

Die Linke Berlin, die Tierärztekammer Berlin und weitere Investoren bemühen sich gemeinsam ein angebliches Netzwerk von sogenannten Tierschützern auf zu bauen. In ersten Gerichtsverfahren wird dieses privatwirtschaftliche Netzwerk „QUEN“ bereits durch beklagte Amtstierärzte verwendet um bei den Gerichten amtliche Kompetenzen vorzutäuschen. Egal wie oft sich ein Verein mit Förderungen schmückt, ein einfacher Blick in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichtes reicht die PRIVATE KOMMERIELLEN Hintergründe zu erkennen.

Die Tierärztekammer war schon immer ein Lobbyist der Veterinärmedizin, nie ein Freund oder Interessenvertreter der Tierhalter.

Das neu, durch einen grünen Bundesminister besetzte zuständige Ministerium muss diesen politisch und wirtschaftlich motivierten Filz zerschlagen. Den angeblichen Tierschützern und politisch motivierten Tierrechtlern geht es nur darum, die eigenen Finanzen zu stärken. Gewinn und Spendengelder zu erwirtschaften.

Das hätte ein grüner, den Tierwohl verpflichteter neuer Bundesminister erkennen und sofort stoppen müssen.

 

Die derzeitige Verordnung bewirkt eher das Gegenteil. Ehemals durch Vereine und Amtsveterinäre kontrollierte Züchter ziehen sich zurück. Die negativen, profitorientierten Tierhändler werden ausweichen, ohne staatliche- und Zuchtvereinskontrolle weiter vermehren. Tiere aus dem Ausland mit unbekannten Krankheiten aus miserabelsten Tierausbeutungsfabriken einschleppen.

Das müssen wir verhindern. Das Bundesministerium muss für alle Länder und Kreisverwaltungen eine Verordnung erlassen in der für jede Hunde-, Katzen-, Hühnerrasse und dergleichen exakte Vorgaben für Gesundheitsbefunde, Pflichtuntersuchungen, künftige Zuchtziele, Zuchtvorgaben enthalten sind.

JA das bedeutet, dass die gelangweilten Beamten im Ministerium endlich mal arbeiten, unter echtem Streß mit echten Menschen, mit echten Züchtern und Vereinen, Verbänden zusammen arbeiten müssen. 

Herr Ozdimir tun Sie etwas Gutes. Im Sinne des echten Tierwohls. Der Beachtung der Gewerbefreiheit. Stoppen Sie sofort die jetzige Verordnung und lassen diese entsprechend bearbeiten.

Wenn Sie das nicht tun, werden es Ihnen und Ihrer Partei die über 30 Millionen Familien die Tierhalter sind nicht verzeihen.

 

Wir müssen eine Neuordnung der Tierschutzverordnung erreichen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, IHV Internationaler Hunde Verband e.V aus Dresden



Neue Begründung:

Unser Verband hat bereits 3 offene Briefe an das BMEL gesendet. Wir haben eine Antwort erhalten nach dem wir mit den Verwaltungsgerichten gedroht haben. Diese Antwort ist in der Sache vollständig unbefriedigend. Wir müssen eine Neuordnung der Tierschutzverordnung erreichen.

So bemängelt der aus VOX, ZDF, RTL und SWR bekannte Tierrecht – Experte, Rechtsanwalt Dr. Ackenheil als stellvertretender Vorsitzender am Schiedsgericht des BHV e. V. (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. auf seiner Homepage unter anderem …“ Die Regelungen der Tierschutz-Hundeverordnung gerade im Bezug der Qualzucht sind äußerst offen und schwammig formuliert. Da es leider bis heute an konkreten und umfassenden Vorgaben fehlt, was als Qualzucht gelten soll und wie man den Verdacht einer Qualzucht ausräumen kann, entstehen auf Seiten aller Parteien der Veterinärämter, Vereinen, Hundezüchtern, Ausstellern, Hundetrainern und Hundesport-Veranstaltern große Unsicherheit. Die Veterinärämter müssen derzeit eigenständig und ohne konkrete Vorgaben eigene Konzepte zur Umsetzung erstellen. Das Ergebnis ist ein uneinheitliches Vorgehen, das mitunter in unverhältnismäßige oder sogar schlimmstenfalls tierschutzwidrige Anordnungen ausartet. Die Vollzugsbehörden benötigen daher klare Handlungsvorschriften um eine rechtssichere Umsetzung des Ausstellungsverbot nach § 10 Abs. 2 der TierSchHuV anwenden zu können. Weitere Dialoge werden zwischen den Parteien von Nöten sein, um eine sinnvolle Umsetzung der Tierschutz-Hundeverordnung zu gewährleisten.“…

www.tierrecht-anwalt.de/tierschutzhundeverordnung/tierschhuv-2021.html

 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Deutschland)


11.08.2022, 05:56

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


10.08.2022, 20:26

Wir haben den Text neutral verständlicher formuliert und einige Beweislinks eingefügt


Neuer Petitionstext:

Wir fordern das BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf, die derzeit geltende neue Tierschutzverordnung TierSchHuV vom 25. November 2021 mit sofortiger Wirkung zurück zu stellenstellen.

 

Für echten umsetzbaren Tierschutz in der Tierzucht sind bundeseinheitliche Vorgaben notwendig die nur durch das BMEL vorgegeben werden können. Eine föderale Umsetzung im Landesrecht oder gar in den zuständigen Veterinärämtern erwies sich als kontraproduktiv und neu,gefährdet mitin echtenvielen Experten,Fällen zudas erarbeiten.echte Tierwohl durch fehlerhafte Amtsträgerentscheidungen.

 

Die im BMEL unter Leitung der damaligen CDU MinsterinMinisterin Glöckner erarbeitete neue Tierschutzverordnung TierSchHuV vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4970), welche seit 01. Januar 2022 Gesetzeskraft erlangt hat, istmuss dringend ergänzt bzw. überarbeitet werden.

 

So bemängelt der aus Expertensicht,VOX, ZDF, RTL und SWR bekannte Tierrecht – Experte, Rechtsanwalt Dr. Ackenheil als stellvertretender Vorsitzender am Schiedsgericht des BHV e. V. (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. auf seiner Homepage unter anderem …“ Die Regelungen der Tierschutz-Hundeverordnung gerade im Bezug der Qualzucht sind äußerst offen und schwammig formuliert. Da es leider bis heute an konkreten und umfassenden Vorgaben fehlt, was als Qualzucht gelten soll und wie man den Verdacht einer Qualzucht ausräumen kann, entstehen auf Seiten aller Parteien der Veterinärämter, Vereinen, Hundezüchtern, Ausstellern, Hundetrainern und Hundesport-Veranstaltern große Unsicherheit. Die Veterinärämter müssen derzeit eigenständig und ohne konkrete Vorgaben eigene Konzepte zur Umsetzung erstellen. Das Ergebnis ist ein uneinheitliches Vorgehen, das mitunter in unverhältnismäßige oder sogar schlimmstenfalls tierschutzwidrige Anordnungen ausartet. Die Vollzugsbehörden benötigen daher klare Handlungsvorschriften um eine völligrechtssichere untaugliche,Umsetzung nichtdes umsetzbareAusstellungsverbot Verordnung.nach Die§ 10 Abs. 2 der TierSchHuV anwenden zu können. Weitere Dialoge werden zwischen den Parteien von Nöten sein, um eine sinnvolle Umsetzung der Tierschutz-Hundeverordnung zu gewährleisten.“…

www.tierrecht-anwalt.de/tierschutzhundeverordnung/tierschhuv-2021.html

 

In der bemängelten, aus unserer Sicht untauglichen Verordnung erhalten weder dendie Ländern,Länder, derdie AmtsveterinärenAmtsveterinäre der Kreise noch dendie Zuchtverbänden, gleich garnichtgar nicht den Tierhaltern verbindliche, nachvollziehbare RegelungenRegelungen. anDas führt zu Amtsentscheidungen und Verordnungen von regionalen Veterinärämtern die Handtief gibt.in Diesedie VerordnungGewerbefreiheit, spiegeltwirtschaftliche blindenSelbstbestimmung Aktionismusvon Züchtern und Vereinen eingreifen und einer unfähigenrechtlichen MinisterinPrüfung wieder,nicht welche im Abgang aus dem Amt noch einmal Wählerstimmen sammeln wollte.standhalten.

 

Die unkonkrekten,unkorrekten, fehlenden Angaben des Gesetzgebers haben private, wirtschaftliche Initiativen ermuntert den förderalenföderalen Amtstierärzten falsche, mit krimineller Energie erstellte Vorgaben zur Verfügung zu stellen. Besonders engagieren sich hier solche sogenannte "Tierrechtsorganisationen" wie "Peta", die für die Tötung von 1000en von Hunden in der USA bekannt worden, durch staatliche Organisationen in mehreren Ländern beobachtet und als kriminell eingestuft werden.

Die Linke Berlin, die Tierärztekammer Berlin und weitere Investoren bemühen sich gemeinsam ein angebliches Netzwerk von sogenannten Tierschützern auf zu bauen. Die TierärtekammerTierärztekammer war schon immer ein Lobbyist der Veterinärmedizin, nie ein Freund oder Interessenvertreter der Tierhalter.

Das neu, durch einen grünen BundesminsiterBundesminister besetzte zuständige Ministerium muss diesen politisch und wirtschaftlich motivierten Filz zerschlagen. Den angeblichen Tierschützern und politisch motivierten Tierrechtlern geht es nur darum, die eigenen Finanzen zu stärken. Gewinn und Spendengelder auf dem Rücken der echten Tierschützer, der ehrlich arbeitenden Bauern und Züchtern zu erwirtschaften.

Das hätte ein grüner, den Tierwohl verpflichteter neuer BundesminsterBundesminister erkennen und sofort stoppen müssen.

Die derzeitige VerodnungVerordnung bewirkt eher das Gegenteil. Ehemals durch Vereine und Amtsveterinäre kontrollierte Züchter ziehen sich zurück. Die negativen, profitorientierten Tierhändler werden ausweichen, ohne staatliche- und Zuchtvereinskontrolle weiter vermehren. Tiere aus dem Ausland mit unbekannten Krankheiten aus miserabelsten Tierausbeutungsfabriken einschleppen.

Das müssen wir verhindern. Das BundesminsteriumBundesministerium muss für alle Länder und Kreisverwaltungen eine Verordnung erlassen in der für jede Hunde-, Katzen-, Hühnerrasse und dergleichen exakte Vorgaben für Gesundheitsbefunde, Pflichtuntersuchungen, künftige Zuchtziele, Zuchtvorgaben enthalten sind.

JA das bedeutes,bedeutet, dasdass die gelangweilten Beamten im Ministerium endlich mal arbeiten, unter echtem Streß mit echten Menschen, mit echten Züchtern und Vereinen, Verbänden zusammen arbeiten müssen.

Herr Ozdimir tun Sie etwas Gutes. Im Sinne des echten Tierwohls. Der Beachtung der Gewerbefreiheit. Stoppen Sie sofort die jetzige Verordnung und lassen diese entsprechend bearbeiten.

Wenn Sie das nicht tun, werden es Ihnen und Ihrer Partei die über 30 Millionen Familien die Tierhalter sind nicht verzeihen.

 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Deutschland)


10.08.2022, 05:52

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte geben Sie Quellen (Links/URLs) für die folgenden Aussagen an:

- Die im BMEL unter Leitung der damaligen CDU Minsterin Glöckner erarbeitete neue Tierschutzverordnung TierSchHuV vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4970), welche seit 01. Januar 2022 Gesetzeskraft erlangt hat, ist aus Expertensicht, eine völlig untaugliche, nicht umsetzbare Verordnung. Die weder den Ländern, der Amtsveterinären der Kreise noch den Zuchtverbänden, gleich garnicht den Tierhaltern verbindliche, nachvollziehbare Regelungen an die Hand gibt.


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