10.08.2022, 05:52
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- Die im BMEL unter Leitung der damaligen CDU Minsterin Glöckner erarbeitete neue Tierschutzverordnung TierSchHuV vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4970), welche seit 01. Januar 2022 Gesetzeskraft erlangt hat, ist aus Expertensicht, eine völlig untaugliche, nicht umsetzbare Verordnung. Die weder den Ländern, der Amtsveterinären der Kreise noch den Zuchtverbänden, gleich garnicht den Tierhaltern verbindliche, nachvollziehbare Regelungen an die Hand gibt.