Reģions: Baselland
Petīcijas Umsetzung des Paragraphen Art. 80 BV des Tierschutzgesetz attēls
Dzīvnieku aizsardzība

Umsetzung des Paragraphen Art. 80 BV des Tierschutzgesetz

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Gemeinde Lausen
38 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

38 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

12.04.2013 20:06

Textergänzung
Neuer Petitionstext: Obwohl seit längerer Zeit der Gemeindeverwaltung Lausen Meldung gemacht wird das ein Hund stundenlang am bellen und jaulen ist, sehen diese keinen Handlungsbedarf!
Da der Besitzer Schicht arbeitet passiert dieses auch nachts.

Diverse Anwohner haben dem Gemeindeverwalter bestätigt, das sie den Hund auch bellen hören.

Am Sonntag 7.4.2013 wurde der Gemeindeverwalter informiert das her Hund schon 4 Stunden am bellen ist und man ihn bis draußen hecheln hört vor Aufregung.
Als Antwort erhielt man : Wir haben jetzt Wochenende bitte rufen sie uns nicht mehr an.

Der Gemeinde wurden auch Fotos zugestellt vom Garten, der von hinten bis vorne *Verschissen* ist.
Genau so konnten Fotos gemacht werden als noch Schnee da war, das morgens nur Menschenfussabdrücke vor dem Haus sind und mit dem Hund vor der Arbeit nicht spazieren gegangen wird.

Gemäß Schweizer Tierschutzgesetz ist die Gemeinde wie auch die Polizei verpflichtet zu handeln.

Zum Wohl des Tieres sehen wir nur noch diesen Weg mit einer Petition damit die Gemeinde endlich Augen und Ohren öffnet.

Für Deine/Eure Unterstützung bedanken wir und herzlich


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