2,773 signatures
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Petition is addressed to: Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Kreistag des Landkreis Karlsruhe
Petition zur Kastrationspflicht für den Landkreis Karlsruhe
Baden-Württemberg (BW) gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung (§ 13b TierSchG) schon 2013 vom Land auf die Kommunen übertragen wurde. Bis heute ist nichts passiert! Gerade mal 55 von 1101 Kommunen in BW (Stand Juli 2023) haben eine Kastrationspflicht umgesetzt.
Problemerläuterung:
Jedes Jahr werden unzählige ungewollte Katzenbabys geboren. Dies kann nur die Kastration der Elterntiere verhindern. Zusätzlich zu dem Leid, das die Katzenjungen erfahren (Verhungern, Fehlbildungen wegen Inzucht oder Seuchen), kommt das Leid der adulten Katzen. Unkastrierte Kater kämpfen auch mit Beschädigungs- und Tötungsabsicht um Reviere und Weibchen. Sie machen den Großteil aller Totfunde aus, da sie weite Strecken auf der Suche nach paarungswilligen Weibchen zurücklegen und überfahren werden. Die verwilderten Kater greifen immer öfter auch kastrierte Freigänger an, was derzeit mit sehr hohen Tierarztkosten für die verantwortungsbewussten Tierbesitzer einher geht, ganz zu schweigen von dem Leid der Tiere. Dazu kommt natürlich die enorme Ansteckungsrate mit tödlichen Viren wie FIV und FelV. Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können laut PETA rein rechnerisch in 7 Jahren 370.092 Nachkommen bekommen. Rund 2 Millionen registrierte Katzen leben in BW. Die unkontrollierte Vermehrung muss zwingend gestoppt werden!
Das Elend dieser ausgesetzten, verstoßenen, streunenden und teils schwer kranken Katzen ist unbeschreiblich. Ehrenamtliche Helfer von Tierschutzorganisationen und Vereinen leisten Enormes, um den Tieren zu helfen. Sie sind auf Spenden angewiesen, um die Tiere medizinisch und anderweitig versorgen zu können. Katzenhalter*innen müssen verpflichtet werden, Katzen schon vor regelmäßigem Zugang ins Freie von Tierärzt*innen kastrieren, durch einen Transponder kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren zu lassen. Die Arbeit des Tierschutzes soll alle Tiere vor vermeidbarem Leid schützen. Leider wird dieses Ziel immer wieder durch die große Masse an unkastrierten Katzen und der damit verbundenen Flut an Jungkatzen unmöglich. Das Tierschutzgesetz greift für diese Tiere schon lange nicht mehr.
Die rechtliche Situation in Deutschland
Werden freilebende Katzenpopulationen entdeckt, so sind die Tiere als Fundsache zu behandeln (BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -). Für Fundsachen ist das lokale Fundbüro zuständig. Die Katzen sind also dem Fundbüro zu melden. Werden solche Katzenpopulationen gemeldet, dürfen sie nach geltendem Tierschutzrecht nicht sich selbst überlassen werden, denn es ist davon auszugehen, dass die Tiere leiden. Das zuständige Fundbüro hat sich also um die Tiere zu kümmern. Der Deutsche Tierschutzbund führt hierzu aus: „Laut § 1 TierSchG trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Er hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Die Gesetzgebung stellt mit dem Instrument der Katzenschutzverordnung ein geeignetes Mittel bereit, das Kommunen zum Schutz dieser Tiere einsetzen können. Eine Katzenschutzverordnung kann das Leiden freilebender Katzen erheblich verringern. Der Landkreis Karlsruhe mit seinen Kommunen nutzt diese seit 2013 bestehende rechtliche Möglichkeit allerdings immer noch nicht! Somit wird das im Grundgesetz verankerte Staatsziel „Tierschutz“ ignoriert.
Die Situation der Tierschützer*innen
Ehrenamtliche Tierschützer*innen leisten ihre Arbeit mit großem Engagement und freiwillig. Fast immer ist für sie damit ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand verbunden. Die praktische Arbeit der ehrenamtlichen Tierschützer*innen birgt stets Gefahr, weil sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Eine Katzenschutzverordnung stellt eine konkrete Grundlage für eine rechtssichere Arbeit der Tierschützer*innen dar und ist somit ein wichtiger Schritt zu besserem Katzenschutz.
Reason
Die positiven Auswirkungen einer Katzenschutzverordnung
Die Kastrationspflicht einer Katzenschutzverordnung hat weniger Katzennachwuchs zur Folge. Daraus ergeben sich mehrere positive Auswirkungen:
- Weniger Katzennachwuchs sorgt dafür, dass die Tierheime und Pflegestellen von Tierschutzvereinen entlastet werden. Dadurch werden Kosten auf Seiten der Stadt als auch bei den Vereinen und privaten Tierschützer*innen gesenkt.
- Bei weniger Katzen reduziert sich das Risiko der Übertragung von Krankheiten.
- Insgesamt wird durch eine Reduktion der freilebenden Katzenpopulation der Leidensdruck verringert. Weniger Revierkämpfe sind die Folge.
- Die gesetzliche Grundlage schafft einen größeren Entscheidungsspielraum für beteiligte Organisationseinheiten.
- Unkastrierte, freilaufende, domestizierte Hauskatzen verpaaren sich mit ihren wilden Artgenossen. Diese Hybride gefährden den Artbestand und Lebensräume der Wildkatzen. Dies gilt es zu verhindern.
- Laut NABU kann eine hohe Katzendichte in kommunalen Randgebieten bei ohnehin bestandsgefährdeten Vogelarten zum Artensterben beitragen. Kastrationspflicht bedeutet auch Artenschutz!
- Die in einer Katzenschutzverordnung enthaltene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sorgt dafür, dass entlaufene Tiere schneller zu ihren Eigentümer*innen zurückkehren können. Das bedeutet für diese Katzen nicht nur weniger Stress, die kürzere Verweildauer der Katzen bedeutet auch geringere Kosten für die Stadt und die Vereine.
Nachhaltigkeit im Tierschutz darf nicht mehr nur ein Schlagwort bleiben: Die Einführung der Katzenschutzverordnung ist die aktuell einfachste und nachhaltigste Methode, Tierleid langfristig und effektiv zu verhindern. Sie hilft dabei, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz konkret umzusetzen. Nur die flächendeckende und konsequente Kastration freilaufender und verwilderter Hauskatzen kann zu sinkenden Populationen und dem Weg aus dem Elend führen.
Wir fordern deshalb eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen im gesamten Landkreis Karlsruhe!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Folgende Tierschutzvereine und Tierärzte des Landkreises Karlsruhe sind Unterstützer dieser Petition:
- StreunerKatzen Bruchsal und Umland e.V. und die Initiatorin Ellen Wachter
- Tierschutz Bruchsal und Umgebung e.V. Tierheim Bruchsal
- Katzenhilfe Karlsruhe e.V.
- Katzenstimme Rheinstetten e.V.
- Katzenschutzverein Karlsruhe und Umgebung e.V.
- Tierschutzverein Bretten e.V.
- Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung e.V. Tierheim Karlsruhe
- Tierschutzhof Karlsruhe e.V.
- Tierschutzverein Ettlingen e.V. Tierheim
- AG Tierschutz Pferde & co. e.V. Tierschutzhof Berghausen
- Tierschutzverein Pfotenliebe e.V. Philippsburg
- Hundeheim Karlsruhe, Begegnungsstätte Mensch- Hund e.V.
- Tierärztin Anne Teutschbein- Licha, Ubstadt- Weiher
- Tierärztin Christine Graf, Ubstadt- Weiher
- Tierärztin Dr. Katherina de Rossi, Karlsruhe
- Tierärztin Dr. Dorit Gramberg
- Tierarzt Dr. Markus Vogelbacher, Forst
- Tierärztin Anne Brümmer, Forst
- Tierärztin Nathalie Zitsch, Bretten
- Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e.V.
- Tierheim Sinsheim u. Umgebung e.V.
- Tierheim Tom Tatze Tierschutzverein Wiesloch u. Umgebung e.V.
- TERRA MATER e.V. Umwelt- und Tierhilfe Tierauffangstation Lustadt, Graben-Neudorf
- Bundesvorstand der Tierschutzpartei Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz
- Landesvorstand Ba/Wü der Tierschutzpartei, Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz
Quellen: https://www.landestierschutzverband-bw.de/Katzenschutz-VO-BW.html, https://www.peta.de/themen/kastrationspflicht-katzen/, https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht, https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/strassenkatzen
Petition details
Petition started:
10/29/2023
Collection ends:
09/01/2024
Region:
Karlsruhe Government Region
Topic:
Animal rights
News
-
Die Petition wurde eingereicht
on 04 Sep 2024Sehr geehrte Gemeindevertreter des Landkreises Karlsruhe,
die Petition zur Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen im Landkreis Karlsruhe ist beendet.
Leider wurde mir in einer Email vom Landratsamt Karlsruhe mitgeteilt dass, Herr Dr. Schnaudigel als Landrat und Vorsitzender des Kreistages nicht zuständig ist das Problem anzugehen, nun wende ich mich hier an alle Gemeinden und ihre Vertreter.
2773 Menschen fordern eine Kastrationspflicht für den Landkreis Karlsruhe, dazu kommen die Unterstützenden Tierschutzorganisationen des Landkreises und einige Tierärzte.
In den Kommentaren der Petition und auch in der Petition selbst, wird sehr deutlich erklärt warum eine Katzenschutzverordnung dringend auf den Weg gebracht werden muss.
Über allem steht der Tierschutz und Tierschutz ist Staatsziel!!!!
Auch die Landestierschutzbeauftragte von Baden- Württemberg, Frau Dr. Stubenbord setzt sich für eine Katzenschutzverordnung ein und es wurde deshalb ein Entwurf erstellt, der den Gemeinden die rechtliche Grundlage liefert und es sehr vereinfacht, die Verordnung möglichst schnell auf den Weg zu bringen.
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/landestierschutzbeauftragte-freut-sich-ueber-mehr-katzenschutzverordnungen-in-baden-wuerttemberg?highlight=katzenschutzverordnung
Hier der Entwurf:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/SLT/2018-07-18_Katzenschutzverordnung.pdf
Wir fordern nun die Gemeinden auf tätig zu werden!
Setzten Sie die Kastrationspflicht um und entlasten Sie endlich die Tierschutzorganisationen.
Gesetzlich ist jede Gemeinde verpflichtet sich um diese Tiere zu kümmern, diese aufzunehmen oder Orte zu schaffen wo sie Tierschutzkonform leben können und für die Ernährung, sowie für die tierärztliche Versorgung jeder einzelnen Streunerkatze aufzukommen und zwar ein Leben lang.
Bisher haben die Katzenschutzvereine viel über Spenden und ehrenamtliche Helfer getragen, leider ist sowohl die Spendenbereitschaft als auch die Anzahl der Helfer deutlich zurück gegangen, während das Problem immer größer wird.
Die Gemeinden müssen nun endlich ihrer Verpflichtung nachkommen und die Kosten übernehmen beziehungsweise dafür zu sorgen, dass die Kosten in Zukunft erst gar nicht mehr entstehen.
Wer immer noch behauptet eine Kastrationspflicht schneidet in das Freiheitsrecht der Bürger ein, der hat die Thematik nicht verstanden.
„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“, hat der Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) einmal gesagt.
Der Dichter Matthias Claudius (1740-1815) formuliert es so: „Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet.
Und Katzen nicht zu kastrieren und frei zu lassen schadet nicht nur, sondern es bringt unglaubliches Leid und Elend für die Tiere und emotionales Leid für die Tierschützer, Tierärzte, Finder und Helfer.
Die rechtliche Grundlagen:
https://politik-fuer-die-katz.de/wp-content/uploads/2024/07/20240729-Fundrecht-update.pdf
https://politik-fuer-die-katz.de/wp-content/uploads/2023/12/2023-Fundrecht_im_Katzenschutz%E2%80%93Grundlagen.pdf
Setzen Sie sich als Gemeinde mit den in Ihrer Region arbeitenden Tierschutzvereinen zusammen und überlegen Sie gemeinsam wie das Problem der Kostenübernahme sinnvoll und gerecht gelöst werden kann.
Die Tierheime der Region können schon seit Jahren die hohe Zahl an verwilderten und ausgesetzten Hauskatzen nicht mehr alleine versorgen und betreuen, weshalb auch gerade hier die Katzenschutzvereine mit ins Boot geholt werden müssen und dringend Unterstützung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Wachter
Initiatorin
Hier zur Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/kastrationspflicht-fuer-freigaengerkatzen-im-gesamten-landkreis-karlsruhe -
Änderungen an der Petition
on 01 Aug 2024 -
Änderungen an der Petition
on 20 Jul 2024
Debate
Unkontrollierte Vermehrung führt zu mehr leid, da die Katzen nicht ausreichend versorgt werden können. Außerdem steigt die Gefahr der Übertragung von Krankheiten wie Katzen-Aids. Der Sexualtrieb bedeutet permanenten Stress für den Katzenkörper
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