Urlaub von Arbeitnehmern - Urlaubsgewährung von Eltern mit schulpflichtigen Kindern in den Sommerferien

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
87 Ondersteunend 87 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

87 Ondersteunend 87 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

29-08-2017 16:56

Pet 4-18-11-8005-016277

Urlaub von Arbeitnehmern


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin fordert eine gesetzliche Regelung, nach der Eltern mit schulpflichtigen
Kindern in den Schulferien Urlaub zu gewähren ist.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, in Betrieben gebe es immer
wieder Diskussionen zwischen Eltern und Kinderlosen hinsichtlich der Gewährung
von Urlaub in den Schulferien. Ein Gesetz solle den Eltern den Vorrang einräumen
und in den Sommerferien mindestens drei Wochen vorsehen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 87 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 34 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Nach § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz sind bei der zeitlichen Festlegung des
Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn,
dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche
anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen,
entgegenstehen.
Die Regelung sieht eine Abwägung zwischen den Interessen der Arbeitnehmer vor.
Dabei ist der Betreuungswunsch der Eltern von schulpflichtigen Kindern in den
Schulferien von starkem Belang. Dies hat der Arbeitgeber angemessen zu
berücksichtigen.

Es ist aber nicht auszuschließen, dass es noch andere Interessen gibt, die bei der
Abwägung zwischen den Parteien zu berücksichtigen sind. So können Betriebsferien
des Partners in den Schulferien oder auch gesundheitliche Belange beispielweise in
Form einer Kurbehandlung in die Abwägung mit einfließen.
Da es vielfältige soziale Gesichtspunkte gibt, sollte nach Ansicht des Ausschusses
keine absolute gesetzliche Regelung im Sinne des Anliegens der Petentin
verabschiedet werden.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
für die von der Petentin geforderte Gesetzesänderung auszusprechen. Der
Petitionsaus-schuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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