08.06.2017 13:01
Martin Jais
Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.11.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung dem Bundesministerium für W irtschaft und Technologie
und
dem Bundesministerium für
Ernährung,
Landwirtschaft
und
Verbraucherschutz zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
c) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Eingabe wird eine Verpflichtung der Hersteller von Schuhen, Bekleidung,
Spielwaren etc. gefordert, auf
ihren Produkten den tatsächlichen Herstellungsort
anzugeben (z. B. "Made in Germany").
Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche Petition mit
868 Mitzeichnungen und 28 Diskussionsbeiträgen sowie weitere inhaltsgleiche
Eingaben vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um
Verständnis, dass nicht auf
jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden
kann.
Zur Begründung des Anliegens wird in den Petitionen im Wesentlichen ausgeführt,
dass bislang nur sehr wenige Hersteller, z. B. von Schuhen und Textilien, durch
einen Stempel oder ein Label angeben würden, wo das Produkt gefertigt worden
sei.
Angesichts der Tatsache, dass bei der Herstellung der o. g. Produkte insbesondere
im Ausland Kinder eingesetzt werden oder unmenschliche Bedingungen für die
Fabrikarbeiter und Fabrikarbeiterinnen herrschen, würde es den Verbraucherinnen
und Verbrauchern durch die Anbringung eines wahrheitsgemäßen Labels oder
Stempels ermöglicht, durch den Verzicht auf den Kauf solcher Produkte Druck auf
die Hersteller auszuüben. Gleichzeitig könnten bei einem Kauf von Produkten mit der
Kennzeichnung Made in Germany der Standort Deutschland sowie der europäische
Binnenmarkt gestärkt werden.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung zweier
zu den Eingaben eingeholten Stellungnahmen des Bundesministeriums für
W irtschaft und Technologie (BMW i) und des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass trotz vielfältiger Anstrengungen,
humane Produktionsbedingungen zu schaffen, in einer Reihe von Schwellen- und
Entwicklungsländern weiterhin unmenschliche Arbeitsbedingungen bis hin zur
Kinderarbeit anzutreffen sind.
Der Ausschuss stellt zudem fest, dass für gewerbliche Waren europaweit zurzeit
keine Verpflichtung zur Ursprungskennzeichnung besteht. In der EU-Richtlinie über
unlautere
Geschäftspraktiken
im
binnenmarktinternen
Geschäftsverkehr
(Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005) werden zwar
falsche Angaben zur
kommerziellen Herkunft als irreführend eingestuft, aber es wird keine Verpflichtung
zur Angabe der Herkunft statuiert. Eine freiwillige Kennzeichnung ist den
Mitgliedstaaten möglich.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass auf EU-Ebene derzeit ein zur Petition
sachgleicher Verordnungsentwurf, basierend auf den Artikeln 26 und 114 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, beraten wird. Die
Europäische Kommission hat dem Rat der Europäischen Union und dem
Europäischen Parlament (EP) im Februar 2009 einen ersten Vorschlag für eine
Verordnung
zur
Bezeichnung
und
Etikettierung
von
Textilerzeugnissen
(Dok.-Nr. 6095/09) unter-breitet. Die Stellungnahme des EP erfolgte nach erster
Lesung im Mai 2010 (Dok.-Nr. 9905/10). Darin wurde eine verpflichtende
Ursprungskennzeichnung für alle aus Drittländern importierte Textilerzeugnisse
gefordert. Im Mai 2011 wurde die Verordnung in zweiter Lesung im EP behandelt.
Die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene
bleibt abzuwarten.
Der Petitionsausschuss weist außerdem darauf hin, dass die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Möglichkeiten eine Reihe von Anstrengungen unternimmt, um die
Verhältnisse in den entsprechenden Ländern zu verbessern. Dies geschieht z. B.
direkt über Projekte in der Entwicklungspolitik. Auch hat sich die Bundesrepublik
Deutschland, wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten, u. a. durch die Ratifizierung
der Übereinkommen der International Labour Organisation Nr. 138 und 182 zur
Ächtung von Kinderarbeit verpflichtet.
Auch für die Unternehmen ist es wichtig, die Qualität der Produkte zu kontrollieren,
egal an welchem Standort der Erde produziert wird. Neben Qualität und Preis der
Ware beeinflussen zunehmend weitere Kriterien, wie z. B. Produktionsbedingungen,
die Kaufentscheidung von Verbrauchergruppen. Einige Unternehmen haben daher
Sozial- und Umweltgütesiegel (z. B. Fair-Trade-Siegel, Ökotex-Standard 100) oder
Aussagen über ihre unternehmerische Gesellschaftsverantwortung (Corporate Social
Responsibility) als Marketinginstrumente erkannt und nutzen diese offensiv. Die
Bundesregierung unterstützt diese Unternehmen, ihr freiwilliges Engagement für die
Gesellschaft noch sichtbarer zu machen. Beispielsweise wurden im Rahmen der
kürzlich beschlossenen Nationalen Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung
von Unternehmen
(Corporate Social Responsibility) Rahmenbedingungen
geschaffen, die Unternehmen unterstützen, soziale, ökonomische und ökologische
Kriterien bei der Produktion,
im Handel und im Endverkauf einzuhalten. Es ist
festzustellen, dass immer mehr Unternehmen bereit sind, diese aufzunehmen und
das Geschäftsfeld danach auszurichten. Ergänzend dazu initiiert das BMELV
verstärkt Projekte, die die Verbraucher durch Informationen noch besser in den
Stand
versetzen,
ihre
Kaufentscheidungen
entsprechend
auszurichten.
Beispielsweise informiert der 2001 durch die Bundesregierung eingerichtete Rat für
Nachhaltige Entwicklung über seine Internetseiten u. a. über Labels im Textil- und
Bekleidungssektor, anhand derer sich Konsumenten hinsichtlich der Nachhaltigkeit
dieser Produktgruppe orientieren können (www.nachhaltigkeitsrat.de).
Zu dieser Thematik verweist der Petitionsausschuss im Übrigen auf die
parlamentarischen Beratungen des Antrags der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
17/5759.
Aus den genannten Gründen unterstützt der Petitionsausschuss das mit der Petition
angesprochene Anliegen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung dem
Bundesministerium für W irtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen, den Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen
Parlament zuzuleiten.