Wirtschaft

Verhinderung bzw. Abschaffung der Belegausgabepflicht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Bundestags

189 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

189 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.07.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

17.12.2019, 16:39

Das Argument, damit Schwarzgeld und die Hinterziehung von Steuern zu verhindern, lässt sich ziemlich leicht entkräften bzw. durch andere Mittel lösen. Es ist schlichtweg unsinnig und bürdet den Unternehmen nur weitere unnötige Bürokratie auf, die letztendlich allein dadurch ihr Ziel verfehlt.


Neuer Petitionstext: Mit dem in Kraft treten der Kassensicherungsverordnung am 1. Januar 2020 gilt auch die Belegausgabepflicht. Diese besagt, dass dem Kunden „in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall“ ein Beleg zur Verfügung zu stellen ist.
Die Abänderung wird den Handel, gerade kleine Händler (Bäckereien, Metzger etc.) vor einen gigantischen bürokratischen Aufwand stellen. Zum einen muss dann für jeden Artikel ein Bon ausgedruckt werden, egal ob es ein kleiner Artikel ist oder ein großer.
Vielfach wollen die Kunden auch keine Papierbelege oder werfen diese oftmals einfach weg. Das wiederum schafft umweltpolitisch Probleme, da die Belege nicht auf normalem Papier gedruckt werden, sondern auf Thermopapier, welches nicht in den "normalen" Müll darf.
Diese neue Regelung wird letztendlich für den Handel zu höheren Kosten führen und gleichzeitig zu keiner Zeit dem Umweltgedanken gerecht.
gerecht.
Das Argument, damit Schwarzgeld und die Hinterziehung von Steuern zu verhindern, lässt sich ziemlich leicht entkräften bzw. durch andere Mittel lösen. Es ist schlichtweg unsinnig und bürdet den Unternehmen nur weitere unnötige Bürokratie auf, die letztendlich allein dadurch ihr Ziel verfehlt.
Wir möchten daher, dass die Belegpflicht vom Bundesfinanzministerium zurück genommen wird bzw. - sollte sie zwischenzeitlich eingeführt werden - wieder gestrichen wird.


Neue Begründung: Mit dem in Kraft treten der Kassensicherungsverordnung am 1. Januar 2020 gilt auch die Belegausgabepflicht. Diese besagt, dass dem Kunden „in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall“ ein Beleg zur Verfügung zu stellen ist.
Die Abänderung wird den Handel, gerade kleine Händler (Bäckereien, Metzger etc.) vor einen gigantischen bürokratischen Aufwand stellen. Zum einen muss dann für jeden Artikel ein Bon ausgedruckt werden, egal ob es ein kleiner Artikel ist oder ein großer.
Vielfach wollen die Kunden auch keine Papierbelege oder werfen diese oftmals einfach weg. Das wiederum schafft umweltpolitisch Probleme, da die Belege nicht auf normalem Papier gedruckt werden, sondern auf Thermopapier, welches nicht in den "normalen" Müll darf.
Diese neue Regelung wird letztendlich für den Handel zu höheren Kosten führen und gleichzeitig zu keiner Zeit dem Umweltgedanken gerecht.
Das Argument, damit Schwarzgeld und die Hinterziehung von Steuern zu verhindern, lässt sich ziemlich leicht entkräften bzw. durch andere Mittel lösen. Es ist schlichtweg unsinnig und bürdet den Unternehmen nur weitere unnötige Bürokratie auf, die letztendlich allein dadurch ihr Ziel verfehlt.
Wir möchten daher, dass die Belegpflicht vom Bundesfinanzministerium zurück genommen wird bzw. - sollte sie zwischenzeitlich eingeführt werden - wieder gestrichen wird.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Deutschland)


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