Verkehrssteuern - Abschaffung der Luftverkehrsteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
42.877 Unterstützende 42.877 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

42.877 Unterstützende 42.877 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:12

Pet 2-17-08-612-049531Verkehrssteuern
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die zum 1. Januar 2011 eingeführte Luftverkehrsteuer
abzuschaffen.
Zur Begründung wird ausgeführt, aufgrund des nationalen Alleingangs Deutschlands
führe diese Steuer zu massiven Wettbewerbsverzerrungen zulasten von deutschen
Fluggesellschaften und Flughäfen und schade dem Wirtschaftsstandort Deutschland.
Da die Fluggesellschaften seit 2011 gezwungen seien, Ticketsteuern pro Passagier
zu entrichten, führe dieses zu Ausweichbewegungen von Passagieren und damit zur
Verdrängung deutscher Fluggesellschaften in die grenznahen Regionen. Aufgrund
der extremen Konkurrenzsituation auch zu Unternehmen, die im außereuropäischen
Raum angesiedelt seien und welche diese Steuer kaum treffe, sei es nicht möglich,
die Steuern vollständig auf die Flugtickets umzulegen.
Knapp 60 % der Steuer müssten von sechs deutschen Fluggesellschaften
aufgebracht werden, während über 100 ausländische Fluggesellschaften lediglich
40 % der Steuer zu erbringen hätten. Eine Branche, deren Gewinne meist unter einer
Milliarde Euro liege, werde massiv beschädigt, wenn man ihr zusätzliche Lasten von
fast 600 Millionen Euro auferlege. Zudem würden Umweltschutzbemühungen
dadurch behindert, dass den Fluggesellschaften wichtiges Kapital, welches für die
Investitionen in leisere und verbrauchsärmere Flugzeuge notwendig sei, entzogen
werde.
Insgesamt vernichte die Luftverkehrsteuer Arbeitsplätze in Deutschland, sei dem
Wohlstand abträglich und behindere den Umweltschutz.

Zu den weiteren Einzelheiten des Vorbringens wird auf die eingereichten Unterlagen
verwiesen.
Die Eingabe war auf der Internet-Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Während des Mitzeichnungszeitraumes bis 07.05.2013 gingen
42.752 Mitzeichnungen in elektronischer Form sowie 103.922 Mitzeichnungen ein,
die in Form von Unterschriftslisten eingereicht wurden. Während der
Mitzeichnungsfrist gingen weiterhin 267 Diskussionsbeiträge ein.
Zu dieser Eingabe liegen 173 Mehrfachpetitionen vor, die wegen des
Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung mit einbezogen werden.
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass dem Deutschen Bundestag nach
§ 19 Abs. 4 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) ein Evaluierungsbericht über die
wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung der Luftverkehrsteuer in Deutschland
vorzulegen war. Dieser Bericht, dem eine Untersuchung des unabhängigen
schweizerischen Wirtschaftsinstituts Infras zugrunde lag, wurde als
BundestagsDrucksache 17/10225 veröffentlicht. Weiterhin wurde im Oktober 2012
ein Fortschreibungsgutachten vorgelegt, das die Situation im ersten Halbjahr 2012
betrachtete und eine Prognose für das Gesamtjahr 2012 abgab (veröffentlicht als
Bundestags-Drucksache 17/10985).
Aus dem erwähnten Bericht sowie aus beiden Studien geht hervor, dass sich die
Passagierzahlen in Deutschland trotz Einführung der Steuer positiv entwickelt haben.
Im Jahr 2011 nahm das Passagieraufkommen gegenüber 2010 um 4,8 % zu. Im
Bericht an den Deutschen Bundestag wurde festgestellt, dass die Einführung der
Luftverkehrsteuer im Jahr 2011 einen einmaligen Dämpfungseffekt auf das
Passagierwachstum hatte, welcher dazu führte, dass der Zuwachs nicht noch höher
ausgefallen ist. Das Fortschreibungsgutachten für das Jahr 2012 kam zu dem
Ergebnis, dass die Luftverkehrsteuer im Jahr 2012 keine dämpfenden Auswirkungen
mehr auf die Entwicklung des Passagieraufkommens hatte.
Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass nach den Veröffentlichungen
des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2012 auch weiterhin ein positiver

Zuwachs der Passagierzahlen an deutschen Flughäfen um insgesamt 1,8 % zu
verzeichnen ist. Hierbei ist der Rückgang der Zuwachsquote im Jahr 2012 im
Vergleich zum Jahr 2011 offensichtlich auf das deutlich schwächere
Wirtschaftswachstum im Jahr 2012 zurückzuführen. Insgesamt lässt sich aus den
vorgenannten Ergebnissen der Schluss ziehen, dass die Entwicklung im Luftverkehr
in den Jahren 2011 und 2012 im Vergleich zur allgemeinen wirtschaftlichen
Entwicklung so darstellt, dass das Passagierwachstum trotz der Einführung der
Luftverkehrsteuer in den Jahren 2011 und 2012 im – aufgrund der Erfahrungen der
letzten Jahre – zu erwartenden Korridor gelegen ist (Bundestags-Drucksachen
17/10225, S. 22 sowie 17/10985, S. 26).
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass entgegen der Auffassung des
Petenten Ausweichbewegungen von deutschen zu ausländischen, grenznahen
Flughäfen im Jahr 2011 nur in geringem Umfang von insgesamt 0,75 Mio.
Passagieren festzustellen sind (vgl. Bundestags-Drucksache 17/10225, S. 20 ff.).
Ergänzend ist zu bemerken, dass im Jahr 2012 der bisher als typisches Beispiel für
eine Abwanderung von deutschen zu ausländischen Flughäfen angeführte Flughafen
Maastricht einen Passagierrückgang von über 4 % hinnehmen musste.
Nach Überzeugung des Petitionsausschusses lässt sich die in der Petition
angeführte "massive Wettbewerbsverzerrung" zulasten deutscher
Luftverkehrsunternehmen und Flughäfen durch die Luftverkehrsteuer nicht belegen.
Im Zusammenhang mit einer überproportionalen Belastung durch die
Luftverkehrsteuer ist auf einen allgemeinen Erfahrungssatz bei nationalen Steuern
hinzuweisen, wonach regelmäßig Unternehmen von den Steuern im Land des
jeweiligen Unternehmenssitzes in aller Regel stärker betroffen werden, als
Unternehmen mit einem Sitz außerhalb des betroffenen Landes und außerhalb
dessen Steuerhoheit. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass deutsche
Unternehmen auf dem heimischen Markt – wie auch vorliegend beim Luftverkehr –
regelmäßig überproportional vertreten sind (vgl. Bundestags-Drucksache 17/10225,
S. 14).
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss keine stichhaltigen
Hinweise auf eine wesentliche Wettbewerbsverzerrung für den Wirtschaftsstandort
Deutschland durch Einführung der Luftverkehrsteuer erkennen. Vielmehr hält er fest,
dass die Luftverkehrsteuer eine moderate Belastung des Luftverkehrs darstellt, die

haushaltspolitisch und steuerpolitisch im Hinblick auf eine Einbeziehung des
Luftverkehrs in die Mobilitätsbesteuerung notwendig war und ist.
Weiterhin macht der Ausschuss deutlich, dass Deutschland mit der Einführung der
Luftverkehrsteuer keineswegs einen nationalen Alleingang vollzogen hat. Auch
andere europäische Staaten wie Österreich, Frankreich, das Vereinigte Königreich
oder Irland erheben Abgaben, die mit der deutschen Luftverkehrsteuer vergleichbar
sind.
Der Petitionsausschuss hat zu dieser Eingabe am 24. Juni 2013 eine öffentliche
Beratung durchgeführt. Im Rahmen dieser Beratung hat der Petent sein Anliegen im
Einzelnen ergänzend dargelegt und es erfolgte eine Erörterung unter Beteiligung der
zuständigen Fachministerien. Auf Rückfrage von Ausschussmitgliedern hat der
Petent im Rahmen der Anhörung deutlich gemacht, dass sich – unabhängig von der
Luftverkehrsteuer – die steigende Energieeffizienz des Luftverkehrs positiv auf die
CO2-Emissionen auswirkt. Die Senkung der absoluten CO2-Emissionen bei
innerdeutschen Flügen von 1990 bis zum heutigen Tage (bezogen auf alle
Fluggesellschaften, die innerdeutsche Flüge bedienen) betrage 14%, bei einem
gleichzeitigen Verkehrswachstum von 80 %.
Der Petitionsausschuss merkt weiter an, dass das Land Rheinland-Pfalz zur
Luftverkehrsteuer einen Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) gestellt hat. Hintergrund sind befürchtete Nachteile für Regionalflughäfen
durch ein Ausweichen von Fluggästen auf Flughäfen im benachbarten Ausland. Das
BVerfG hat jedoch bereits am ersten Verhandlungstag am 20.05.2014 erkennen
lassen, dass es die Luftverkehrsabgabe voraussichtlich nicht für verfassungswidrig
hält.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss insgesamt nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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