Verkehrssteuern - Steuersätze der Finanztransaktionssteuer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
121 Unterstützende 121 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

121 Unterstützende 121 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:12

Pet 2-17-08-612-048395Verkehrssteuern
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Steuersatz auf Aktien und Anleihen – anders als
im Richtlinienvorschlag der EU-Kommssion – auf 0,01 % festzusetzen und
spekulative Anlagen statt mit 0,01 % mit 0,1 % zu besteuern.
Zur Begründung wird ausgeführt, es werde als ungerecht empfunden, wenn normale
Aktien und Anleihen mit einer höheren Finanztransaktionsteuer in Höhe von 0,1 %
belasten würden, wenn gleichzeitig spekulative Anlagen wie etwa Derivate oder
Hedgefonds lediglich mit 0,01 % belastet würden.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 121 Mitzeichnungen sowie 14 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass sämtliche
Finanzprodukte zu einem bestimmten Grad risikobehaftet sind. Üblicherweise ist die
Höhe des Risikogrades mit der Höhe der versprochenen Rendite positiv korreliert.
Eine eindeutige Einteilung dahingehend, welche Anlageformen lediglich ein erhöhtes
Risiko aufweisen und welche anderen Anlagefonds bereits spekulativen Charakter
besitzen, ist nicht möglich. Diese Einschätzung ist in hohem Maße von der jeweiligen

persönlichen Beurteilung abhängig. Objektive Kriterien hierfür lassen sich
offensichtlich nicht zweifelsfrei einführen.
Angesichts dessen sieht auch der Richtlinienvorschlag der Europäischen
Kommission zu den genannten Steuersätzen auf Aktien und Anleihen keine
Unterscheidung in spekulative oder nicht spekulative Anlagen vor.
Weiterhin äußert der Petitionsausschuss die Überzeugung, dass der Steuersatz nicht
losgelöst von der festgesetzten Bemessungsgrundlage beurteilt werden darf. Der
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sieht nämlich für Derivate nicht
nur einen anderen Steuersatz, sondern auch eine andere Bemessungsgrundlage als
für die übrigen Finanzinstrumente vor. Somit findet über den Steuersatz ein
Ausgleich zu den unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen statt, um eben genau
dieser Verschiedenartigkeit entgegenzuwirken und die Finanzinstrumente soweit wie
möglich gleich zu behandeln.
Der Petitionsausschuss macht ferner darauf aufmerksam, dass Mitte 2012 der Pakt
für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung beschlossen worden ist. Im Rahmen
dieses Paktes erfolgte eine Verständigung hinsichtlich der Einführung einer
Finanztransaktionsteuer. Diese soll möglichst alle Finanzprodukte mit einem
möglichst niedrigen Steuersatz erfassen. Deutschland wirkt auf Europäische Ebene
darauf hin, dass im Rahmen der Beratungen des Richtlinienvorschlages die
genannte Zielsetzung übernommen wird.
Angesichts des gegebenen Sachstandes kann der Petitionsausschuss nicht in
Aussicht stellen, weitergehend im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu
werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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