Region: Tyskland
Succes

Versorgung der Hinterbliebenen von Beamten - Eingetragener Lebenspartner

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
0 Støttende 0 i Tyskland

Petitionen blev opfyldt

0 Støttende 0 i Tyskland

Petitionen blev opfyldt

  1. Startede 2006
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Succes

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

08.06.2017 13.14

Helmut Zimmermann

Versorgung der Hinterbliebenen
von Beamten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird eine Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit
der Ehe in der Beamtenversorgung und die Übernahme der Regelungen der gesetz-
lichen Rentenversicherung für eingetragene Lebenspartner in der beamtenrechtli-
chen Hinterbliebenenversorgung gefordert.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es finde in dieser Sache eine
Ungleichbehandlung statt. Er müsse für den Unterhalt seines eingetragenen Lebens-
partners aufkommen. Die Beihilfe leiste für ihn, den Familienzuschlag gebe es nun-
mehr auch; falls er aber sterbe, erhalte sein Partner keine Leistungen. Es sei die
Frage zu stellen, warum es keine Gleichheit bei den Rechten und Pflichten für Ange-
stellte und Beamte gebe.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
wurde von 865 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 41 Diskussionsbeiträge
ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parla-
mentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass infolge der Föde-
ralismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der
Landes- und Kommunalbeamten auf die Länder übergegangen ist. Insofern besteht
eine Zuständigkeit des Petitionsausschusses nur noch für den Bereich der Bundes-
beamten.

Darüber hinaus weist der Ausschuss darauf hin, dass in der vergangenen Wahlperi-
ode mehrere Anträge und Gesetzentwürfe zu der in der Petition angesprochenen
Thematik im Deutschen Bundestag beraten und zur federführenden Beratung an den
Rechtsausschuss überwiesen wurden. Hierbei handelt es sich um den Antrag der
Fraktion der FDP Gleiche Rechte, gleiche Pflichten Benachteiligungen von Le-
benspartnerschaften abbauen auf Drucksache 16/565, den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
vollenden auf Drucksache
Fraktion
der
den Gesetzentwurf
und
16/497
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und
anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz LPartGErgG) auf
Drucksache 16/3423. Gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages wurde der Rechtsausschuss zu der vorliegenden Petition um
Stellungnahme gebeten. Da die Vorlagen in der 16. Wahlperiode nicht mehr ab-
schließend im Rechtsausschuss beraten wurden, wurde keine Stellungnahme abge-
geben (siehe dazu auch Bericht des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages auf Drucksache 16/4057).

Nunmehr hat die Bundesregierung auf Drucksache 17/3972 einen Gesetzentwurf zur
Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebens-
partnerschaften in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ein hierüber hinaus ge-
hender Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften
mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen (Drucksache
17/906) wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Deutschen Bun-
destag eingebracht. Beide Gesetzentwürfe verfolgen das Ziel, ehebezogene gesetz-
liche Regelungen im Recht des öffentlichen Dienstes des Bundes auf Lebenspart-
nerschaften zu übertragen. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sieht zudem die rückwirkende Gleichstellung der eingetragenen Le-
benspartnerschaften mit der Ehe schon ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschafts-
gesetzes am 1. August 2001 vor.

Der Petitionsausschuss hat gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages den federführenden Innenausschuss um Stellungnahme zu

der vorliegenden Petition gebeten. Der Innenausschuss hat auf Drucksache 17/6359
dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zu den beiden erwähnten
Gesetzentwürfen vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 117. Sitzung am
30. Juni 2011 beschlossen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3972 in unverän-
derter Fassung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/6359
unter Buchstabe a anzunehmen. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/906 wurde
hingegen in derselben Sitzung gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache
17/6359 unter Buchstabe b vom Deutschen Bundestag mehrheitlich abgelehnt.

Alle erwähnten Drucksachen und die Protokolle der Debatten des Deutschen Bun-
destages können im Internet unter www.bundestag.de aufgerufen und ausgedruckt
werden.

Durch die Annahme des Gesetzentwurfes der Bundesregierung kann eine vollstän-
dige Gleichstellung von Lebenspartnern und Eheleuten insbesondere in den folgen-
den Gesetzen gewährt werden:

Im Bundesbesoldungsgesetz werden durch die Neuregelungen die ehebezogenen
Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung auf Lebenspartner-
schaften erstreckt. Zudem werden im Bundesbeamtengesetz Lebenspartner in die
Vorschrift über die Beihilfe aufgenommen. Schließlich werden im Beamtenversor-
gungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz Lebenspartner in die Regelungen
zur Hinterbliebenenversorgung einbezogen.

Der Petitionsausschuss begrüßt diese neuen Regelungen und die damit einherge-
hende vollständige Gleichstellung zwischen Lebenspartnern und Eheleuten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzu-
schließen, weil dem Anliegen des Petenten entsprochen worden ist.


Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu