Region: NRW
Bild der Petition Volksentscheid zum Nichtraucherschutzgesetz in NRW

Volksentscheid zum Nichtraucherschutzgesetz in NRW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsident Heinz Grunwald
1.053 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1.053 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

09.03.2013, 12:18

Rechtschreibverbesserung.
Neuer Petitionstext: Die rot-grüne Landesregierung hat beschlossen, dass ab 1. Mai 2013 in NRW in keiner Gaststätte mehr geraucht werden darf. Dies bedeutet:

die Ausgrenzung von Millionen von Menschen, die primär in den Eckkneipen ihr soziales Umfeld gefunden haben und daraus folgend deren soziale Vereinsamung.
der Der Verlust von Existenzen (Kneipenwirte) und der Verlust von Arbeitsplätzen in diesem Bereich Bereich.
rauchende Rauchende Menschen, die in den Letzten Jahrzehnten das Gros der Gäste in Kneipen ausgemacht haben, werden diese nicht mehr besuchen können. Für die Kneipen, die überleben werden, wird dies einen massiven Einnahmeverlust bedeuten.
Rauchen wird weder Karneval noch an Schützen- oder anderen Festen erlaubt sein.
Das Rauchen soll lediglich in geschlossenen Gesellschaften erlaubt sein. Als geschlossene Gesellschaft gelten jedoch lediglich Festivitäten, bei denen der Gastgeber die Zeche bezahlt, Geburtstage o.ä.

Wir halten dieses Gesetz für einen massiven Eingriff in die Freiheit der Menschen und für eine unerträgliche Bevormundung. NRW, welches sich immer gerne als tolerantes Bundesland verstanden hat, hätte somit das schärfste Antirauchergesetz in ganz Deutschland.

Wir fordern deshalb den Erhalt der zur Zeit gültigen Regel. Auch diese bedeutet für rauchende Menschen bereits eine massive Einschränkung. Restaurants dürfen zur Zeit lediglich noch das Rauchen in getrennten Raucherräumen gestatten, die kleiner sind als der Nichtraucherbereich, durch eine Tür getrennt und deutlich gekennzeichnet sind. Nur höchstens 10 % der Restaurants erfüllen diese Bedinungen, was für die Raucher und Raucherinnen bedeutet, dass sie in 90 % der Restaurants nicht mehr rauchen können. Das uneingeschränkte Rauchen ist lediglich noch in Kneipen gestattet, die kleiner sind als 70 qm sind. In anderen Kneipen, Discotheken etc. ist das Rauchen auch jetzt bereits verboten.

Niemand zwingt einen Nichtraucher oder eine Nichtraucherin diese wenigen noch vorhandenen Raucherzonen aufzusuchen! Sie haben auch nach den heutigen Gesetzen bereits die deutlich größere Auswahl.

Begründet wird die massive Verschärfung des Gesetzes mit dem „Nichtraucherschutz“ des dort arbeitenden Personals. Abgesehen davon, dass in den Kneipen zumeist auch die BesitzerInnen und die Bedienung rauchen, wurde die angebliche gesundheitliche Belastung durch Passivrauchen durch keine seriöse Studie belegt. Hier sei das Buch von Professor Grieshaber „Götterdämmerung der Wissenschaft“ empfohlen. Zudem gibt es Abzugssysteme, die in der Lage sind, die Luft in einer Gaststätte so zu filtern, dass sie sauberer ist als die Luft im Außenbereich.


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