Wahlrecht für alle Deutschen! Zwei-Klassen-Wahlrecht abschaffen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
138 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

138 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

29.09.2013, 22:03

Redaktionelle Änderungen.
Neuer Petitionstext: Die Landsmannschaft der Oberschlesier e.V. begehrt:

1. Der Deutsche Bundestag möge das Bundeswahlgesetz so verändern / konkretisieren, dass zukünftig alle Angehörigen der deutschen Minderheit in Oberschlesien / Polen (bzw. anderer deutschen Minderheiten) ohne Einschränkungen ihr Wahlrecht ausüben können.

2. Das Bundeswahlgesetz und entsprechende Verordnungen sollen so abgefasst sein, dass bei jedem deutschen Staatsangehörigen Klarheit über seine Wahlberechtigung herrscht.

3. Die administrativ-technischen Voraussetzungen (wie z.B. eine Errichtung eines Auslandswahlkreises) für eine weitest gehende Liberalisierung des Bundeswahlrechts sind zu schaffe. schaffen. Neue Begründung: Das vorliegende Wahlrecht für Auslandsdeutsche ist in der Praxis gescheitert. Der § 12 Absatz 2 Satz 1 Nr.2 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWG), demnach auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt sind, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, ist so unkonkret formuliert, dass er schon an Normenklarheit vermissen lässt.

Zudem wird die Entscheidung über die Eintragung in das Wählerwerzeichnis Wählerverzeichnis in die Hände der Exekutive, also der jeweiligen Kommune, gelegt. Hierzu schrieb in ihrer Stellungnahme die Sachverständige Prof. Dr. Ute Sackofsky: "Es ist nicht hinnehmbar, dass das zentrale politische Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, nämlich ihr Wahlrecht, jeweils von einer Einzelfallprüfung durch die Exekutive abhängt." Weiterhin moniert unterstreicht sie, dass der Verdacht entsteht, entstehe, die Einschränkung des Wahlrechts werde nur deshalb vollzogen, weil sich der Gesetzgeber vor der Lösung administrativ-technischer Probleme, also des der Zuordnung Wahlkreiszuordnung der Stimmen der Auslandsdeutschen "drücken" möchte.

Und so war das Bind Bild in der Praxis der Bundestagswahl 2013 verheerend. Während die Stadt Herford Wahlscheinanträge ohne Probleme bearbeitete, lehnte Papenbung diese ab. In Ratingen wurden, unter Hinweis auf die knappe Zeitschiene, reihenweise Anträge abgewiesen. In Bad Blankenburg ergingen zunächst Ablehnungen, nach Widerspruch eines Einzelnen wurden dann jedoch wiederum alle (!) Anträge positiv beschieden. Ein Wahlchaos und ein Trauerspiel!

Deshalb sagen wir: Ende mit dem Zwei-Klassen-Wahlrecht! Der Bundestag muss ein eindeutiges und lieberalisiertes Wahlrecht für Auslandsdeutsche beschließen. Unsere landsleute Landsleute in Oberschlesien / Polen und in anderen ehemaligen deutschen Siedlungsgebeiten sind keine Bürger zweiter Klasse! Wahlrecht für alle Deutschen!


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