Regione: Assia

Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein

La petizione va a
Hessischen Landtag

741 Firme

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

741 Firme

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2023
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 28/12/2023
  4. Dialogo
  5. Mancate

Novità


16/06/2023, 11:01

Die Unterschriftensammlung läuft bereits seit dem 2. Mai 2023 und endet am 2. August 2023. Am 17. Juni 2023 ist die Hälfte der Zeit abgelaufen.

Mittlerweile haben 459 Unterstützer dieser Forderung handschriftlich oder online unterschrieben, darunter 405 in Hessen.

Wir sind sehr zufrieden mit dem bisherigen Ergebnis.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Besonders danken wir an dieser Stelle den Wanderfreunden vom SV Phönix Düdelsheim, die uns bereits nach einem Tag eine Unterschriftenliste mit 10 Unterstützern zugesendet haben. Mit 21 Unterstützern liegt Büdingen bis heute sehr weit vorne.
Übertroffen wurde dies noch von den Wanderfreunden der Tauzieh- und Wandergruppe 1980 Rüdigheim e.V., die am 14. Juni 2023 drei Listen mit 29 Unterstützern aus Rüdigheim und anderen Nachbarorten hochgeladen haben. Einige Rüdigheimer hatten bereits vorher online die Petition unterzeichnet. Alleine in Rüdigheim haben wir bisher 21 Unterstützer. Dies ist enorm für ein einzelnes Dorf.

Wenn man dann noch bedenkt, dass im Wanderrevier der Rüdigheimer gar kein hessischer Staatswald ist, sondern Privatwald der adeligen Familie Schenck zu Schweinsberg, den das Freiherrlich Schenck`sche Forstamt Schweinsberg unbürokratisch und ohne Gebühren zu erheben für Wandertage zur Verfügung stellt, ist diese Unterstützung besonders bemerkenswert.

Nicht zuletzt auch vielen Dank an das Präsidium der EVG, das fleißig Unterschriften gesammelt hat und ganz besonders vielen Dank an die Schriftführerin Karin Keipke, die sich dort um die Sammlung kümmert. Am 16. Juni 2023 gingen von ihr noch einmal 63 Unterschriften ein und haben die Kurve stark ansteigen lassen. Der 16. Juni 2023 ist bisher der untenschriftenstärkster Tag der Petition.

Über weitere Unterstützung freuen wir uns sehr.

Bitte nicht dadurch irritieren lassen, dass bisher nur 3 Prozent des Quorums von 15.000 Stimmen aus Hessen erfüllt ist. Dieses Quorum ist keine Voraussetzung für einen Erfolg der Unterschriftensammlung. Das Quorum orientiert sich an Regeln für einen Volksentscheid, den es in Hessen gar nicht gibt. Wird das Quorum erfüllt, dann schreibt openPetition jeden einzelnen Landtagsabgeordneten mit der Bitte um Stellungnahme zu der Forderung an.

Diese 15.000 Unterstützer werden wir nicht erreichen können. Unabhängig davon reicht aber openPetition die Unterschriftensammlung drei Monate nach Ende der Zeichnungsfrist beim Hessischen Landtag ein.
Mit fast 500 Unterstützern zur Halbzeit der Zeichnungsfrist stehen wir gut da. Die 500 werden wir wohl noch schaffen, besser wären noch über 500 Unterstützer aus Hessen.

Weiterhin gilt:

Jede Stimme zählt! Je mehr, desto besser!


06/06/2023, 02:51

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Die SPD-Landtagsfraktion hat uns aufgrund unserer Bitte um Unterstützung mit Schreiben vom 24.05.2023 mitgeteilt, dass sie nichts an der Kostenregelung von Hessen-Forst ändern will und uns folgenden Rat gegeben:

„Ihnen steht frei, bei dem von Ihnen dargelegten Sachverhalt beispielsweise eine Petition an den Hessischen Landtag zu richten, um auf die aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Behandlung seitens Hessen-Forst hinzuweisen. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine positivere Antwort übermitteln kann.“

Danke für den gute Tipp, aber die Idee hatten wir schon. Das Schreiben zeigt uns wie wichtig unsere Petition ist. Also fleißig weiter Unterschriften sammeln!


04/06/2023, 05:59

7,1 Millionen Deutsche spielen regelmäßig Lotto. 22 Millionen Menschen immerhin gelegentlich. Mehr als 410 Millionen Euro sind im vergangenen Jahr an Lotto-Gewinner aus Hessen geflossen. 13 Menschen wurden so zu Millionären. Der Traum lebt und sorgt für Rekordumsätze bei den Annahmestellen.

Andererseits ist Lotto ein Glücksspiel, das süchtig machen kann. Dadurch haftet den Gewinnen aus Lotterien ein schlechter Ruf an. Der Staat soll nicht von der Spielsucht seiner Bürger profitieren. Das Lottospiel ist daher mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Hessen verbunden. In diesem Sinne können mit „Zuwendungen aus Lottomitteln“ Vereine oder ähnliche Organisationen gefördert werden, die unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen und somit nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet sind. Die Mittel sind zweckgebunden und können für kulturelle, soziale, sportliche bzw. gemeinnützige Zwecke - die dem Gemeinwohl dienen - verwendet werden.

Nun hat der Deutsche Volkssportverband (DVV) in Hessen 2017 mit Hessen-Forst einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, wonach jährlich eine Pauschale in uns nicht bekannter Höhe durch den Verband zu zahlen ist. Als Gegenleistung brauchen die Mitgliedsvereine keine Kosten mehr für die Wegführung durch den Staatswald zu zahlen.

Das brisante dabei ist, dass die jährliche Pauschale jedes Jahr genau zu diesem Zweck aus den Lottomitteln des Hessischen Innenministers gezahlt wird. An sich ist der DVV durchaus eine förderungswürdige gemeinnützige Organisation, aber die Mittel werden hier wegen der Kostenforderung von Hessen-Forst gezahlt. So gehen die „schmutzigen“ Lottoeinnahmen an den DVV, werden dort gewaschen und gehen als „Nutzungspauschale“ sauber an den Staat zurück, der sie über den Landesbetrieb Hessen-Forst vereinnahmt.
Dies war nicht der Sinn der zweckgebundenen gemeinnützigen Verwendung von Lottomitteln. Wären Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald kostenfrei, dann könnte der DVV die Lottomittel des Hessischen Innenministers sinnvoller verwenden. So kassiert der Landesbetrieb Hessen-Forst die Lottomittel, die nicht mehr für gemeinnützige Aktivitäten zur Verfügung stehen.




29/05/2023, 06:13

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Die Wanderfreunde Hatzbachtal richten bereits seit 1984 alljährlich an Christi Himmelfahrt die Hatzbachtalwanderung aus. Seit jeher führten die Wanderstrecken zum überwiegenden Teil durch die großen Waldgebiete um Hatzbach und Wolferode.

Früher wurden die Wanderveranstaltungen nur direkt beim zuständigen Revierförster in Wolferode angemeldet. Später dann beim Forstamt in Rauschenberg in Bracht. Für die Genehmigungen wurden keine Gebühren erhoben.

Nach Gründung des Landesbetriebs Hessen-Forst in 2001 wurden später dann die Genehmigungen durch das Forstamt Kirchhain erteilt. Für die Nutzung der Waldwege einschließlich der Ausschilderung der Wanderstrecken und der Einrichtung von Pausenstellen erhob das Forstamt Kirchhain in den folgenden Jahren eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro.

Ab 2009 wurde dann ein „Nutzungsentgelt“ in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Diese Gebühr beruhte auf eine verwaltungsinterne Geschäftsanweisung „Veranstaltungen im Wald“ vom 01.11.2008. Dort war in Ziffer 4.4 1 geregelt, dass für erlaubnispflichtige Veranstaltungen ein „Nutzungsentgelt“ in Höhe von 50,00 Euro zu „vereinbaren“ ist. Darin waren die Kosten des Verwaltungsaufwandes für Erteilung der Erlaubnis und die Abnahme nach Durchführung enthalten. Ferner umfasste dieses Nutzungsentgelt auch die Wegbenutzung mit Kfz zur Beschilderung, Besetzung von Kontrollposten oder Abbaumaßnahmen. Wurde bei erlaubnispflichtigen Veranstaltungen ein Startgeld erhoben und betrugen die Startgeldeinnahmen insgesamt mindestens 2.500,00 Euro, dann sollte das „Nutzungsentgelt“ 10 Prozent der Startgeldeinnahmen betragen. Wurde der Staatswald nur teilweise in die Wanderstrecken einbezogen, erfolgte eine entsprechende prozentuale Reduktion. Da die Startgeldeinnahmen bei den Internationalen Hatzbachtalwanderungen deutlich unter 2.500,00 Euro lagen, hatten die Wanderfreunde Hatzbachtal in der Vergangenheit lediglich den Sockelbetrag in Höhe von 50,00 Euro zu entrichten.

Die Kosten waren also bei 50,00 Euro gedeckelt.

Dies änderte sich dann 2016 mit der hier am 27.05.2023 geleakten „Geschäftsanweisung Nr.: 04/2016 -N 55.7 Sport und Veranstaltungen im Wald“. Von da an sind 297,50 Euro "Nutzungspauschale" für einen Wandertag ab 200 Teilnehmer fällig.



27/05/2023, 04:14

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Auf die Nachfrage bei Hessen-Forst, auf welcher Rechtsgrundlage denn von Wandervereinen eine Nutzungspauschale in Höhe von 297,50 Euro verlangt wird, erhielten wir die Auskunft, die Kosten würden aufgrund der Geschäftsanweisung „Sport und Veranstaltungen im Wald“ erhoben.

Die erbetene Überlassung eines Exemplars der Geschäftsanweisung „Sport und Veranstaltungen im Wald“ wurde mit dem Hinweis abgelehnt, es handele sich um eine interne Dienstanweisung.

Nun wurde doch ein Exemplar an uns durchgestochen. Nicht alle Mitarbeiter bei Hessen-Forst teilen die unfreundliche Haltung der Landesbetriebsleitung.

Gebühren dürfen in einem Rechtsstaat nicht aufgrund einer unzugänglichen „internen Dienstanweisung“ erhoben werden.

Wir „leaken“ daher heute die „Geschäftsanweisung Nr.: 04/2016 -N 55.7 Sport und Veranstaltungen im Wald“.


26/05/2023, 05:20

Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein!

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro.

Bei kleinen Wandervertagen ist diese „Nutzungspauschale“ kaum zu erwirtschaften. Wandertage lohnen sich nicht mehr und können sogar zur Kostenfalle werden. Mit der vom Land Hessen immer wieder beteuerten Stärkung des Ehrenamts ist dies nicht vereinbar.

Wir haben daher über die Internetplattform openPetition eine Petition an den Hessischen Landtag gestartet mit der Forderung:

Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein!

Darin fordern wir konkret:

„Der hessische Landtag und das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) müssen gewährleisten und klarstellen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden. Dies sollte im Hessischen Waldgesetz festgelegt werden.“

Waldbesuche steigern das menschliche Wohlbefinden, die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind wissenschaftlich belegt. Organisierte Wanderveranstaltungen sind im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports und des hohen Freizeitwertes solcher Veranstaltungen wegen der besonderen Gemeinwohlorientierung des Staatswaldes nicht mit Gebühren zu belasten. Die kostenfreie Nutzung des hessischen Staatswaldes durch gemeinnützige Vereine für Wandertage muss daher im Waldgesetz unmissverständlich klargestellt werden.


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