Região: Alemanha

Wasserstraßenplanung und -bau - Prüfung der Notwendigkeit/Machbarkeit einer schiffbaren Anbindung des Niederrheins an das belgische Kanalnetz

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Apoiador 7 em Alemanha

A petição não foi aceite.

7 Apoiador 7 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

14/08/2018 04:26

Pet 1-18-12-940-032174 Wasserstraßenplanung und –bau

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Eingabe wird gefordert, die Notwendigkeit und Machbarkeit einer schiffbaren
Anbindung des Niederrheins an das belgische Kanalnetz zu prüfen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 23 Mitzeichnungen und elf Diskussionsbeiträge vor. Es
wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es bereits im
19. und 20. Jahrhundert und zuletzt im Jahr 2011 seitens der Stadt Krefeld
Bestrebungen zur Anbindung von Schelde-Maas und Rhein gegeben habe. Mittels
eines neuen schiffbaren Wasserwegs solle das deutsche Wasserstraßennetz direkt
mit den westlichen Nachbarn in Richtung Antwerpen verbunden werden. Diese
Maßnahme entspreche den Plänen der Europäischen Union (EU) über den Ausbau
des Binnenmarktes und der Verkehrsinfrastruktur. Außerdem werde in Nordrhein-
Westfalen eine Infrastrukturlücke in einem strukturschwachen Gebiet geschlossen. Für
ein derartiges Großprojekt sei der Europäische Verbund für territoriale
Zusammenarbeit (EVTZ) zuständig, ein Instrument der EU, das die Zusammenarbeit
auf gemeinschaftlicher Ebene fördern soll. Zunächst sei jedoch zu dem Großprojekt
eine Machbarkeitsstudie durch eine renommierte Universität durchzuführen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages
eingeholt, dem der Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der
Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
(Drucksache 18/9527) zur Beratung vorlag. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist es,
dass künftig, wie bei den Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen, der
Ausbaubedarf des Bundeswasserstraßengesetzes durch Gesetz beschlossen wird.
Durch die Bestätigung des Parlamentes soll den Wasserstraßenplanungen im
Rahmen einer integrierten Bundesverkehrswegeplanung ein größeres Gewicht
beigemessen werden. Der Ausbau der Bundeswasserstraßen soll zu einer verstärkten
Nutzung des umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Verkehrsträgers führen und
damit zur Lösung des Konflikts zwischen steigendem Verkehrswachstum und
steigenden Anforderungen an den Umweltschutz im Verkehrsbereich einen Beitrag
leisten. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner 190. Sitzung am
22. September 2016 in 1. Lesung beraten und anschließend an die mitberatenden
Ausschüsse überwiesen. Die dem Verkehrsausschuss zur Stellungnahme
übermittelten Petitionen – so auch die hier in Rede stehende – haben dem
Verkehrsausschuss bei seiner abschließenden Beratung am 30. November 2016
vorgelegen und sind in dessen Beschlussempfehlung eingeflossen. Der Deutsche
Bundestag hat dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung (Drucksache 18/10516) in
seiner 207. Sitzung am 2. Dezember 2016 zugestimmt. Die genannten Drucksachen
sowie die dazugehörigen Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages
(Drucksachen 18/190 und 18/207) können unter www.bundestag.de eingesehen
werden.

Ergänzend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in zwei Nachträgen weitere
Argumente zu dem Anliegen vorgetragen worden sind. Im Zentrum der Argumentation
stand dabei die im Mai 2017 erschienene Dissertation von Frau Dr. Lina Schröder
unter dem Titel „Der Rhein-(Maas-)Schelde-Kanal als geplante Infrastrukturzelle von
1946 bis 1986“. Ferner wurde argumentiert, dass die zur Begründung der Petition
vorgetragenen Argumente umfänglich dem „Zeitgeist“ entsprächen und daher bei der
Bewertung der Petition berücksichtigt werden sollten. Eine Neubewertung des
geforderten Projektes in Form eines Gutachtens könne zudem auf der Basis des in der
Dissertation dargestellten Zeilenmodells erfolgen. Das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) legte dem Ausschuss zu dieser Forderung eine
Stellungnahme vor.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung – dem BMVI – und der des Verkehrsausschusses angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass ein Ausbaubedarf für eine „Schiffbare
Anbindung des Niederrheins an das belgische Kanalnetz“ nicht vorliegt. Im Rahmen
der Bundesverkehrswegeplanung ist von keiner Seite (Binnenschifffahrt, Wirtschaft,
Bundesländer) ein begründetes Interesse an einer solchen Verbindung artikuliert
worden. Zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde kein entsprechender
Projektvorschlag angemeldet.

Die Projektidee wurde erst im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des
BVWP 2030 im April 2016 an das BMVI gesandt. Für die Untersuchung und
Bewertung eines zusätzlichen Vorhabens war es zu diesem Zeitpunkt zu spät, so dass
der Vorschlag im BVWP 2030 nicht berücksichtigt werden konnte.

Mit dem BVWP 2030 und dem darauf aufbauenden Bedarfsplan ist die
Infrastrukturplanung des Bundes für den Verkehrsträger Bundeswasserstraße im
Zeitraum bis 2030 umfassend beschrieben.

Der vermeintlich erforderliche Lückenschluss im Europäischen Wasserstraßennetz ist
keine hinreichende Begründung für eine nachträgliche Untersuchung und Bewertung
zu der vorgeschlagenen Projektidee. Auch die Nachträge bewirken hier keine
geänderte Begründung. Der Hinweis darauf, dass das Projekt heute „dem Zeitgeist
entsprechend“ weniger unter wirtschaftlichen als unter ökologischen Aspekten zu
betrachten sei, unterstreicht aus Sicht des Ausschusses vielmehr, dass ein
verkehrlicher Bedarf, der für eine Bewertung im Rahmen der
Bundesverkehrswegeplanung maßgeblich ist, für den Projektvorschlag nicht
erkennbar ist.

Im Hinblick auf die vielfachen Umweltwirkungen eines solchen Großprojektes kann aus
Sicht des Ausschusses auch nicht von der vorgetragenen erwarteten positiven
ökologischen Bilanz ausgegangen werden.

Vor dem geschilderten Hintergrund liegt eine Bewertung des Projektvorschlages, die
für ein Verkehrsprojekt nach der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung
durchzuführen wäre, nicht in dem vom Petitionsausschuss zu vertretenden Interesse.

Unabhängig davon, dass ein Infrastrukturprojekt dieses Ausmaßes im Hinblick auf
seine Umweltauswirkungen heute kaum durchsetzbar wäre, ist zu bezweifeln, dass die
erwarteten ökonomischen Vorteile und Nutzeneffekte für die volkswirtschaftliche
Rentabilität eines solchen Vorhabens ausreichen könnten.

Aus diesen Gründen sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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