Dialog

Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Mehr gesetzliche Regelungen gegen die Verschmutzung von Gewässern/verstärkte Förderung der Forschung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
131 Unterstützende 131 in Deutschland

Sammlung beendet

131 Unterstützende 131 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

01.11.2018, 03:30

Petitionsausschuss

Pet 2-19-18-274-001957
Wasserwirtschaft (Umweltschutz)

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit – zu überweisen,
b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten,
soweit die Strategie zur Verringerung von Spurenstoffstrategie gefordert wird,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, "dass die Forschung gegen die langfristige Verschmutzung
des Grundwassers, der Flüsse, Seen und Gewässer mehr gefördert wird und mehr Gesetze
gegen diese Verschmutzung erlassen werden".

Die vorliegende Petition wird von Kindern im Alter von neun bis elf Jahren eingereicht,
die sich mit dem Thema beschäftigt haben und sich für den Wasserschutz für zukünftige
Generationen stark machen wollen. Die Kinder führen weiter an, dass folgende Gifte und
Stoffe u. a. das Wasser auf lange Zeit verschmutzten: Reifenabrieb/Mikroplastik,
Medikamentenrückstände, multiresistente Bakterien, Glyphosat und andere
Pflanzengifte, Nitrat, Neonicotinoide, Aluminium, etc.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Unterlagen
verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden. Sie
wurde durch 131 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen fünf Diskussionsbeiträge ein.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss macht zunächst darauf aufmerksam, dass das Petitionsrecht
grundgesetzlich verankert ist und sich in Deutschland daher jede Bürgerin und jeder
Bürger mit jedem Thema an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden
kann. Gleichwohl erreichen den Petitionsausschuss nur wenige Zuschriften von Kindern
und Jugendlichen, die sich mit der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens
auseinandersetzen. Der Petitionsausschuss hat sich daher über die Behandlung der
vorliegenden Eingabe besonders gefreut.

Der Petitionsausschuss betont, dass sauberes Wasser die Lebensgrundlage aller Menschen
ist. Weltweit wird es aufgrund der wachsenden Bevölkerung und den Folgen des
Klimawandels zunehmend knapp. Trotz hoher gesetzlicher und technischer Standards
sind allerdings auch in Deutschland die Wasserressourcen zunehmend Belastungen
ausgesetzt. Wie in der Petition zutreffend ausgeführt, gelangen immer mehr
möglicherweise gefährliche Spurenstoffe oder Mikroplastik in den Wasserkreislauf. Der
vielfache Einsatz von Antibiotika hat zu einer Verbreitung von Keimen in der Umwelt
geführt, die resistent gegen die verfügbaren Antibiotika sind. In Folge der starken
Düngung von Äckern in der Landwirtschaft, gelangen viele Nährstoffe wie Phosphor und
Stickstoff in Seen, Flüsse und schlussendlich in die Meere.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass es einige Gesetze gibt, die für den
Schutz von Gewässern geschaffen wurden. Das wichtigste Gesetz dafür in Deutschland ist
das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dies bezieht sich auf Flüsse, Seen, das Grundwasser
und Küstengewässer. Im ersten Paragraphen des Gesetzes steht, wofür es geschaffen
wurde: Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung
Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Ausgehend vom
WHG sind Verordnungen geschrieben worden, die erklären, wie sich das WHG genau
Petitionsausschuss

auswirkt. Die dabei wichtigsten Verordnungen sind die Oberflächengewässerverordnung
(OGewV) und die Grundwasserverordnung (GrwV). Für die Kontrolle der Gewässer sind
die Bundesländer verantwortlich, die sich nach diesen Verordnungen richten müssen.

Überdies gibt die Europäische Union in einer sogenannten Beobachtungsliste vor, welche
Stoffe in Gewässern zusätzlich genauer untersucht werden müssen. Zu diesen Stoffen gibt
es noch keine Regelungen oder Grenzwerte. Sie müssen untersucht werden, damit man
weiß, ob diese Stoffe ein Problem darstellen. Die Stoffe der aktuellen Liste (von 2015)
haben die Bundesländer in 2016 an verschiedenen Messstellen gemessen, so wie es in der
o. g. OGewV geregelt ist. Auf dieser Beobachtungsliste stehen u. a. auch die in der Eingabe
erwähnten Neonicotinoide und diverse Medikamente wie Diclofenac und einige
Antibiotika.

Der Ausschuss hebt hervor, dass die Untersuchung von Gewässern auf Keime ebenfalls
durch die Bundesländer durchgeführt wird. Die Details dafür regelt in jedem Bundesland
eine eigene Badegewässerverordnung. Hierbei wird das Wasser jedoch nur auf zwei
Bakterien hin untersucht: Escherichia Coli und intestinale Enterokokken (findet man
diese Bakterien in Gewässern kann das ein Hinweis darauf sein, dass das Abwasser aus
Toiletten in den Fluss oder in den See gelangt ist). Ob die gefundenen Bakterien resistent
gegen Antibiotika sind, wird allerdings nicht untersucht.

Soweit die Kinder in ihrer Eingabe das Thema Mikroplastik ansprechen merkt der
Petitionsausschuss an, dass zur Untersuchung der Gewässer auf Mikroplastik im Moment
noch einheitliche Untersuchungsverfahren fehlen. Einheitliche Verfahren sind wichtig,
damit man die Ergebnisse besser vergleichen kann. Deswegen kann man derzeit keine
gesicherten Aussagen über die Belastung deutscher Gewässer mit Mikroplastik machen.

Im Hinblick auf das Thema Forschung hebt der Petitionsausschuss hervor, dass
Deutschland im Zeitraum von 2014 bis 2018 fast 15 Mio. Euro ausgegeben hat, um die
Wirkungen von Arzneimittelwirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Gewässern zu
erforschen. So wurde beispielsweise auch dazu geforscht, wie es gelingt, weniger Nitrat,
Mikroplastik, Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel aus der landwirtschaftlichen
Petitionsausschuss

Tierhaltung in die Gewässer zu leiten. Neben diesen Forschungen durch das
Umweltbundesamt (UBA) hat auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) viel Geld für die Forschung zum Schutz der Gewässer ausgegeben. Für das Thema
„Forschung für nachhaltige Entwicklung“ (FONA) werden jährlich rund 50 Mio. Euro für
Forschungsprojekte ausgegeben, die sich auch mit dem Gewässerschutz beschäftigen. Ein
großes Forschungsthema war z. B. „Risikomanagement von neuen Schadstoffen und
Krankheitserregern im Wasserkreislauf“.

Im Moment wird auch in einem weiteren großen Forschungsprojekt nach
antibiotikaresistenten Keimen in der Kanalisation, im Abwasser von Krankenhäusern und
in der Landwirtschaft gesucht. Auch für Forschung zu Plastik in der Umwelt wird durch
das BMBF Geld bereitgestellt. Zu diesem Thema sind mehr als 100 Institutionen aus
Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis beteiligt und wollen erforschen wie Plastik in die
Umwelt gelangt und wie sich dies verringern lässt.

Der Petitionsausschuss erläutert weiter, dass die Ergebnisse all dieser Forschungsprojekte
nach einiger Zeit auch in die Gesetze einfließen. Dabei geht es nicht darum möglichst
viele Gesetze zu haben sondern darum, dass die Gesetze, die es schon gibt, immer wieder
angepasst werden, um die neuen Erkenntnisse zur Verschmutzung von Gewässern zu
berücksichtigen. In den letzten Jahren wurde beispielsweise die o. g. OGewV und GrwV
erneuert. Dazu wurden zwei neue Gesetze geschrieben, um die Gewässer noch besser zu
schützen; dies sind das Frackinggesetz und das Hochwasserschutzgesetz II.

Zusätzlich wird seit Herbst 2016 im Umweltministerium an einer umfassenden Strategie
gearbeitet, damit weniger Spurenstoffe (das sind Stoffe, die in Gewässern in einer
Konzentration von Nano- bis Mikrogramm je Liter nachgewiesen werden) wie
Medikamente oder Pflanzenschutzmittel in die Gewässer gelangen. Dafür arbeitet das
Umweltministerium mit verschiedenen Vertretern aus Industrie, Umweltschutz,
Verbraucherschutz, (Ab-)wasserverbänden, kommunalen und Landes-Vertretern
zusammen. Das Ziel ist es, Wege zu finden, wie diese Stoffe in der Produktion, im
Verkauf, in der Nutzung und in der Entsorgung verringert werden können, damit am Ende
weniger in die Gewässer gelangt. Der Ausschuss begrüßt, dass im Sommer 2017 schon
Petitionsausschuss

eine erste Sammlung von Empfehlungen zur Verringerung der Stoffe veröffentlicht
wurde. Im nächsten Schritt sollen bis Anfang 2019 einige dieser Empfehlungen zur
Verringerung von Spurenstoffen in Gewässern genauer ausgearbeitet werden.

Angesichts der beschriebenen vielfältigen Forschungsprojekte und der bereits
bestehenden gesetzlichen Regelungen, welche regelmäßig an die neuen Erkenntnisse der
Wissenschaft angepasst werden, stellt der Petitionsausschuss fest, dass man bereits schon
viel für den Gewässerschutz getan hat. Unabhängig davon empfiehlt der
Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – zu überweisen und sie den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit die Strategie zur Verringerung von
Spurenstoffen in Gewässern angesprochen wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen.

Die abweichenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – zur Erwägung zu überweisen, wurden
mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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