Region: Gemeinde Katzhütte
Administrasjon

Wiederaufnahme des Antrages der Gemeinde Katzhütte auf Bildung einer Landgemeinde Großbreitenbach

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Thüringer Innenministerium, Herrn StaatssekretärUwe Höhn
853 Støttende

Behandlingstiden gikk ut

853 Støttende

Behandlingstiden gikk ut

  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn 10.09.2018
  4. Dialog
  5. Mislyktes

03.10.2018, 22:32

Werte Unterstützer der Petition,

ich möchte heute eine kurze Information zum aktuellen Stand der Petition geben.
Zunächst einmal wurde der Eingang der Petition offiziell durch den Landtag und auch durch den Petitionsausschuss bestätigt. Die Petition ist nun offiziell als Begründungsschreiben im Anhörungsverfahren zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum 2. Neugliederungsgesetz geführt.

Weiterhin ist die Situation so, dass die Gemeinde Katzhütte im aktuellen Gesetzgebungsverfahren im §23 (Bildung der neuen Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal ) als alternative Zuordnungsoption der Landgemeinde Großbreitenbach (§14) zugeordnet werden kann, je nachdem, wie der Bürgerentscheid und das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ausfällt.

Den kompletten Auszug des Gesetzestextes können interessierte Unterstützer in den Amtsblättern der VG Großbreitenbach (online verfügbar unter www.vg-grossbreitenbach.de/assets/Amtsblatt%20Nr.%2010%20vom%2028.09.2018.pdf; gleichzeitig Bildquelle für das mitgesendete Bild) und der VG Bergbahnregion/Schwarzatal (www.vg-bergbahnregion-schwarzatal.de/Portals/47/pdf/AB_2018/1733_Oberweissbach_39_18_inet.pdf?ver=2018-09-28-141502-560) nachlesen.

Der Bürgerentscheid wurde in Beschlüssen vom 19.09.2018 und 01.10.2018 vom Gemeinderat Katzhütte auf den Weg gebracht und wird voraussichtlich noch im November stattfinden.

Aktuell läuft die Freist für Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren (Zeitraum 01.10. – 02.11.2018) – hier kann jeder Bürger seine Entscheidung der Landesregierung gegenüber begründen. Wenn unter Ihnen, den Unterzeichnern dieser Petition, Interesse besteht, an dem Anhörungsverfahren mit einer Stellungnahme teilzunehmen (wobei diese sowohl positive Gründe für den Wechsel als auch negative Gründe für den Verbleib im Landkreis SLF-RU enthalten kann), so können Sie Ihre aussagekräftige Begründung unter Angabe des Aktenzeichens 240_STS-1489-5563/2018 an folgende Adresse senden:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 240
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Mit freundlichen Grüßen
Andre Krannich


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