Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Wenn die Nutzung der Öffentlich Rechtlichen Sender nur von denen bezahlt werden, die diese auch in Anspruch nehmen, kommt es zu einer gerechteren Beteiligung an der Finanzierung.
Daher fordere ich, es so wie zuvor zu differenzieren zwischen Rundfunkgebühr (reduzierter Betrag) und Nutzung aller anderen Möglichkeiten.
Begründung
Es gibt viele Bürger, die über keinen Fernseher und zum Teil auch über keinen Computer verfügen. Dennoch müssen sie voll zahlen.
Die Ausnahmeregelungen sind derart eingegrenzt, dass sich fast keiner entziehen kann. Ich bin fast blind, habe keinen Fernseher und nutze nur Rundfunk. Dennoch muss ich den vollen Betrag bezahlen.