Petition richtet sich an:
Bundeskanzler Scholz
Innenministerin Faeser hat unzulässigerweise Insiderinformationen über ihren Untergebenen Arne Schönbohm an den sog. "Satiriker" Böhmermann (ebenfalls SPD) übermittelt, damit dieser ihn öffentlich im ZDF denunziert, wobei Böhmermann auch nicht vor Falschbehauptungen zurückgeschreckt ist. Dieses hat Faeser zum Anlass genommen, Schönbohm von seinem Posten als Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu versetzen.
Faesers Forderung nach einem Wahlrecht für Ausländer (sog. "Geflüchtete") ist verfassungswidrig, da es gegen gegen die Volkssouveränität von Art. 20 GG verstößt.
Faeser konterkarriert die Politik ihres eigenen Ministeriums, indem sie in einem Interview gemeint hat, Deutschland werde weiter Asylbewerber, die bereits in Italien einen Asylantrag gestellt haben, aufnehmen, obwohl Deutschland nach den EU-Abkommen Dublin II und Dublin III dazu nicht verplichtet ist, und dies gegen das Grundgesetz (Art 16a) verstößt.
Sie lässt die Kommunen, die keine weiteren Asylbewerber aufnehmen können, im Stich, sondern will das Problem nur mit mehr Geld für Integration lösen.
Bei den regelmäßigen Anschlägen von Asylbewerbern tut sie so, als gehe sie das nichts an, obwohl sie politisch dafür verantwortlich ist, dass es keine Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen gibt.
Sie würde sich gerne als hessische Ministerpräsidentin aus der Bundespolitik verabschieden, doch glaubt selbst nicht an ihren Erfolg.
Aus diesen Gründen usw. muss Bundeskanzler Scholz sie entlassen.
Begründung
Diese Resolution ist wichtig für die innere Sicherheit in Deutschland.