Eröffnen Sie das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen im Todesfall von Stephan Dalitz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
OLG -Brandenburg-Gertrud-Piter-Platz-14770 Brandenburg

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  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: OLG -Brandenburg-Gertrud-Piter-Platz-14770 Brandenburg

Am 17.11.2012 wurde Stephan Dalitz beim Verlassen einer Diskothek von zwei namentlich bekannten Rechtsgesinnten grundlos niedergeschlagen. Bewusstlos am Boden liegend, im Beisein zahlreicher Schaulustiger, war mit beschuhten Fuß auf Stephans Schädel getreten worden. Lediglich eine einzelne Person versuchte Schlimmeres zu verhindern, ging dazwischen und rief die Rettungskräfte herbei. Ohne Unterstützung dieses Passantin wäre Stephan bereits am jenen Tag gestorben. Die äußeren Wunden dieser schweren Körperverletzung heilten, die inneren Wunden blieben. Schleichend entwickelte mein Sohn ein Posttrauma, verbunden mit Luftnot, Albträumen, Schlafstörungen, Flashbacks und Platzangst. Aus diesem Grund kündigte Stephan seine Ausbildung, zog sich immer mehr zurück und vernachlässigte seine Freunde. Er brauchte Zeit für sich. Immerhin hatte es nach diesem Erlebnis keine Hilfen für ihn gegeben. Um Hoffnung aufkeimen zu lassen, hatten wir im September 2013 den Weißen Ring um Unterstützung gebeten, woraufhin Stephan am 05.11.13 in einer Brandenburger psychiatrischen Klinik (Teupitz) telefonisch einen Termin vermittelt bekam. Bis zu jenem Zeitpunkt gab es keine gesicherten Diagnosen, geschweige denn waren Untersuchungen durchgeführt worden, um organisch Schädigungen bei meinem Sohn auszuschließen. In der Hoffnung auf Heilung fuhr Stephan in Begleitung seiner 22-jährigen Schwester ohne Einweisungsschein zum vereinbarten Termin in die psychiatrische Klinik nach Teupitz. Dort waren die Geschwister von der Stationsärztin in Empfang genommen worden. Durch die ungewohnten Abläufe in dieser Einrichtung beschlich Stephan und seine Schwester ein komisches Gefühl. Dennoch war ihnen die Ärztin aus den Vorgesprächen mit dem Weißen Ring bekannt gewesen: ein Grund, der sie zunächst am Verlassen der Klinik gehindert hatte. Nach einer halben Stunde Wartezeit kehrte die besagte Ärztin zurück. Ohne Stephan zuvor über Therapieoptionen informiert zu haben, wollte sie mit der Blutentnahme beginnen, die Stephan aus Angst verweigerte. Stephan hatte zu dieser Ärztin kein Vertrauen gefasst, entschied sich für das Verlassen dieser Einrichtung. Mit dem Versprechen meinem Sohn Therapieoptionen aufzuzeigen, redete die Ärztin auf seine Schwester ein, ihren Bruder “nochmal zurückzubewegen“. Stephan öffnete sich und kehrte trotz seines komischen Gefühls erneut in die Psychiatrie zurück. Auch dieses zweite Gespräch verlief für meinen Sohn unbefriedigend, weil ihm erneut die Sinnhaftigkeit eines Aufenthaltes in dieser Psychiatrie nicht klar geworden war. Verängstigt und von diesen Abläufen eingeschüchtert wollte mein Sohn nur nach Hause in seine gewohnte Umgebung zurückkehren. Doch dazu sollte es nicht mehr kommen. Ohne Vorankündigung waren auf der Station durch das Personal alle Ausgänge versperrt worden. Gewaltsam wurde Stephan am Verlassen der Psychiatrie gehindert und auf die geschlossene Psychiatrie gebracht. Durch die Ärzteschaft erfolgte ohne richterliche Anhörung eine Unterbringung nach Psychisch-Kranken-Gesetz. Seine Schwester musste diesem Treiben hilflos zusehen, wurde ebenfalls entrechtet und hatte keine Möglichkeit, ihrem Bruder Unterstützung zukommen zu lassen. Auf der geschlossenen Psychiatrie wurde Stephan in einem abgedunkelten Raum mit Gittern vor den Fenstern untergebracht und innerhalb eines Zeitraumes von 9,5 Stunden fünfpunktfixiert. Laut Patientenakte, die ich erst Monate nach dem Tod meines Sohnes zu Gesicht bekam, waren Stephan in dieser kurzen Zeit fünf verschiedene Psychopharmaka in oraler Form, im Muskel und in die Vene kontinuierlich verabreicht worden. Niemand hätte am 05.11.2015 etwas für meinen Sohn Stephan Dalitz tun können. Unvorstellbar grausam müssen diese Qualen für Stephan gewesen sein. Nachdem meine Tochter mich über den Vorfall informiert hatte, stellte ich am Vormittag des 06.11.2013 Strafanzeige gegen die Ärzteschaft und das verantwortliche Personal und machte mich auf den Weg in die Klinik. Pünktlich war ich zur richterlichen Anhörung erschienen. Der Richter hatte sich gegen Stephans Unterbringung ausgesprochen und ordnete seine unmittelbare Entlassung an. Im Beisein des Richters berichtete Stephan über die Qualen der Folter: ,,Ich wurde gefoltert wie im Mittelalter. Es ist das Schlimmste, was ich je erlebt habe“, waren seine Worte, die ich bis an mein Lebensende nicht vergessen werde. Trotz meiner Forderung hatten die Ärzte mir an jenem Tag das Aushändigen eines Entlassungsbriefes verweigert. Weder erfolgte eine Sicherheitsaufklärung, die nach der zwangsweisen Gabe der Psychopharmaka unabdingbar gewesen wäre, noch erhielt ich als Mutter die Möglichkeit, in die Patientenkurve Einsicht zu nehmen. Zudem redete die Ärzteschaft auf mich ein, die gegen sie erstattete Strafanzeige zurückzuziehen, was ich nicht tat. Zu Hause angekommen wollte Stephan sich von den Qualen erholen und ausschlafen. Dennoch hatte er sich gegen 15:30 zu einem Spaziergang mit seinem Hund durchgerungen. Lesen Sie weiter bei der Begründung.

Begründung

Plötzlich und unerwartet setzten durch die zwangsreiche Verabreichen der Psychopharmaka nach dem Spaziergang gegen 16:00 furchtbare Nebenwirkungen der Medikamente ein. Stephan konnte nicht mehr sprechen, sein Kiefer sackte weg. (Hierbei handelte es sich um Symptome, die Patienten nach der Gabe von Neuroleptika erleiden müssen.) Panik breitete sich aus, jedoch war Stephan durch die erlebte Foltermaßnahme in der Psychiatrie Teupitz nicht mehr zur Rückkehr in ein Krankenhaus bereit. Er sicherte seiner Schwester zu, auf meine Rückkehr vom Spätdienst zu warten. Die Nebenwirkungen hatten sich jedoch verstärkt. Stephan erhoffte sich durch einen weiteren Spaziergang Erleichterung verschaffen zu können, wurde dabei jedoch von einem vorbeifahrenden Zug mit 120 km/h erfasst und in den Tod gerissen. Ich habe mich bei Stephan für das entschuldigt, was andere Menschen ihm antaten. Zu Lebzeiten versprach ich ihm, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Im Februar 2014 wurde mir von meinem Rechtsanwalt mitgeteilt, dass in Stephans Gewebeproben hochdosierte Psychopharmaka nachgewiesen worden waren. Psychopharmaka, die ihm gewaltsam verabreicht und abrupt abgesetzt wurden. Bitte helfen Sie mir, an die Richter zu appellieren, den sinnlosen Tod meines Sohnes Stephan Dalitz aufzuklären und ein Strafverfahren gegen das Personal, gegen die Ärzte und gegen das verantwortliche Personal der Psychiatrie Teupitz zu eröffnen. Das Leid, die Kosten und der Kampf um Aufklärung bleibt bei denjenigen, die Stephan liebten und kannten. Bitte helfen Sie mir, dass die Prozesse beschleunigt und die Menschen zur Verantwortung gezogen werden, die Stephan dieses Leid zugefügt haben.

So etwas darf nie wieder passieren! Bitte unterschreiben Sie diese Petition. Vielen Dank Chris-Romy Dalitz

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.05.2017
Sammlung endet: 09.05.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

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