Erschließungsbeiträge sofort ausetzen in Dießen

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Markt Dießen

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  1. Aloitti 2018
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Vetoomus on osoitettu: Markt Dießen

die Unterzeichner fordern, dass der Markt Dießen folgendes umgehend umsetzt:

  1. „Straßenausbau“ und „Straßenerschließung“ sind gleich zu behandeln.
  2. „Ersterschließungen“, bei denen unzweifelhaft ab dem 01.04.2021 kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden kann, sind sofort auszusetzen.
  3. Bis zum 01.04.2021 werden allein nur „Ersterschließungen“ beschlossen, die zweifelsfrei nicht unter die 25-Jahresgrenze der geänderten Gesetzgebung fallen.

Perustelut

Die Causa Wolfsgasse und das das damit verbundene Gerichtsurteil haben haben in Bayern das Fass zum Thema existenzgefährdende, überhöhte und ungerechte Straßenbaukosten für Anlieger zum überlaufen gebracht. Anlieger müssen für den Ausbau der Wolfsgasse bis zu 67.000 € zahlen.

Ab April 2021 dürfen Bürger, bei denen z. Zt. eine schon viele Jahrzehnte vorhandene Straße als „Erschließungsmaßnahme“ geplant ist (oder wird), nicht mehr zu Erschließungskosten herangezogen werden. Ihre „Erschließungsmaßnahme“ wäre zu dieser Zeit als Ausbau zu werten und somit staatlich finanziert.

„Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, 90 % der Herstellungskosten von den Anwohnern zu erheben. In manchen bayerischen Kommunen bricht nun eine Art Torschlusspanik aus, da ab dem 1. April 2021 eine Neuregelung für Altanlagen in Kraft tritt: Die Ersterschließung von Straßen darf höchstens 25 Jahre nach dem "ersten Spatenstich" abgerechnet werden. Für Anlieger solcher Straßen beginnt nun eine Art Lotteriespiel: Schafft es die Kommune in den kommenden drei Jahren, die Straße noch fertigzustellen und diese abzurechnen oder nicht?“ Markus Eppenich, Vizepräsident: https://www.eigenheimerverhand.de

Da noch 2018 in Bayern die Ersterschließungsbeiträge wegfallen, müssten bspw. ab 2021 auch die Anlieger der Wolfsgasse keine Beiträge mehr zahlen. In Dießen könnten bis 2021 weitere Straßen und damit zahlreiche Anlieger davon betroffen sein. Wir wollen die Ungerechtigkeit beenden und für Rechtssicherheit sorgen.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 16.03.2018
Keräys päättyy: 15.06.2018
Alue: Dießen am Ammersee
Aihe: Verot

Lisätietoja aiheesta Verot

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