614 Unterschriften
Petition richtet sich an: Der Präsident des Landtags NRW
Neue Regeln in NRW: Wer einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt und später ein Kind bekommt oder einen Angehörigen pflegt, muss den Hund abgeben. Aber was genau in zehn Jahren passiert, das kann heute niemand vorhersagen. Genau diese Unsicherheit zwingt Tierheime, geliebte Hunde für immer im Zwinger zu behalten, und schon bald fehlt dann jeder Platz für Notfälle. Deshalb bitte ich dich: Unterschreibe, damit diese Regeln zurückgenommen werden!
Begründung
Was ist passiert?
Im Oktober 2026 hat Nordrhein-Westfalen neue Regeln für die Behörden erlassen. Sie betreffen Hunde, die auf der sogenannten Rasseliste stehen. Die Behörden sollen künftig viel strenger entscheiden. Zwei Regeln sind das Problem:
- Regel: Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Menschen dürfen keine dieser Hunde mehr aufnehmen. Vor allem Tierheime vermitteln solche Hunde sonst kaum noch weiter. Denn wer bei sich zu Hause ein Kind hat oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, soll pauschal abgelehnt werden. Egal, wie ruhig und gut sozialisiert der Hund ist, und egal, wie erfahren die Halterinnen und Halter sind. Es wird nicht mehr der einzelne Hund geprüft, sondern nur noch abgezählt, wer im Haushalt lebt.
- Regel: Wer heute einen solchen Hund aufnimmt, muss sein halbes Leben im Voraus planen. Die Behörden sollen Erlaubnisse nur noch unter einer Bedingung erteilen: Kommt später ein Kind in die Familie oder wird ein Angehöriger pflegebedürftig und zieht mit ein, endet die Erlaubnis. Der Hund muss dann wieder zurück ins Tierheim.
Warum das falsch ist
Niemand kann so weit im Voraus planen. Ein Hund lebt zehn bis fünfzehn Jahre, und in dieser Zeit verändert sich das Leben ganz von selbst: Menschen bekommen Kinder, oft ungeplant. Eltern werden alt und brauchen Pflege. Genau diese normalen Lebensveränderungen sollen Hundehalter:innen künftig die Erlaubnis kosten. Wer einen Hund aufnimmt, weiß heute nicht, was in zehn Jahren ist. Das kann und darf niemand verlangen.
Es trifft pflegende Angehörige besonders hart. Wer ein Familienmitglied zu sich nimmt, um sie zu pflegen, leistet Bedeutendes für die Gesellschaft. Als Belohnung droht der Verlust des Familienhundes. Pflegebedürftige Menschen leiden oft besonders unter einer Trennung von ihrem vertrauten Hund.
Die Tierheime kollabieren. Die Tierheime in Deutschland sind schon jetzt voll. Gerade Hunde von der Rasseliste sitzen besonders lange dort, weil nur wenige Haushalte sie aufnehmen dürfen. Mit den neuen Regeln scheiden viele der wenigen Interessenten aus. Diese Hunde bleiben dann für immer im Zwinger. Jeder belegte Platz fehlt dann auch für einen Notfall: ein gefundenes Tier, ein Fall von Qualhaltung, ein Hund aus einer Trennung. Wenn die Listenhunde nicht mehr vermittelbar sind, können irgendwann keine anderen Hunde mehr aufgenommen werden.
Tiere sind keine Wegwerfartikel. Ein Hund, der jahrelang in einer Familie lebt und dort kein einziges Mal aufgefallen ist, ist ein Familienmitglied. Ihn wegen einer Geburt oder eines Pflegefalls wegzunehmen, ist weder tierschutzgerecht noch menschlich.
Unsere Forderungen
An das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und den Landtag Nordrhein-Westfalen:
- Nehmt die beiden neuen Regeln zurück (Nummer 4.2 und die Ergänzung zu Nummer 4.4.1 der vierten Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW, Ministerialblatt NRW 2026 Nr. 281).
- Prüft wieder den einzelnen Hund und die Halterinnen und Halter. Entscheidend sollen sein: Wie verhält sich der konkrete Hund? Haben die Halterinnen und Halter die nötige Sachkunde? Gibt es Vorfälle? Nicht aber, ob ein Kind oder ein pflegebedürftiger Mensch im Haus wohnt oder irgendwann vielleicht wohnen wird.
- Schützt bestehende Erlaubnisse. Wer seinen Hund heute halten darf, muss ihn auch dann behalten dürfen, wenn die Familie wächst oder ein Angehöriger zur Pflege aufgenommen wird.
Details zur rechtlichen Grundlage
Die vierte Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW beruht auf einem Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 30. September 2026 und wurde am 6. Oktober 2026 im Ministerialblatt (MB.NRW 2026 Nr. 281) veröffentlicht. Sie trat am 7. Oktober 2026 in Kraft. Wesentliche Änderungen:
- Nr. 4.2: "Ein öffentliches Interesse zugunsten einer Haltungsperson soll verneint werden, wenn der gefährliche Hund in einen Haushalt übernommen würde, in dem Kinder oder andere besonders schutzbedürftige Personen leben". Die Tierheimvermittlung ist für Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW der reguläre Weg in eine erlaubte Haltung, wird dadurch also erheblich eingeschränkt.
- Ergänzung zu Nr. 4.4.1: Haltungserlaubnisse sollen mit einem Widerrufsvorbehalt versehen werden, "wonach die Haltung des gefährlichen Hundes nicht fortgesetzt werden darf, falls nach Beginn der Haltung Kinder oder andere besonders schutzbedürftige Personen in den Haushalt der Haltungspersonen neu hinzukommen beziehungsweise aufgenommen werden.".
Es handelt sich um Soll-Vorschriften für die Ordnungsbehörden, nicht um eine Gesetzesänderung und nicht um einen automatischen Entzug bestehender Erlaubnisse. Die Umsetzung liegt bei den örtlichen Ordnungsbehörden, die laut Signalen aus der Praxis kaum vom Erlass abweichen wollen, was zu uneinheitlicher und unsicherer Entscheidungspraxis führt.
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
18.10.2026
Sammlung endet:
17.04.2027
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Tierschutz
Übersetzen Sie jetzt diese Petition
Neue SprachversionWarum Menschen unterschreiben
Warum sollte man mir vorschreiben wie ich meine Familie, einschließlich Hund plane ????
und …..warum sollte ich mein geliebtes Haustier abgeben, wenn sich meine Familiensituation ändert?
Das ist doch das normale Leben.
Leben bedeutet doch Veränderung
Wir hatten drei Pflegefälle ( 2 Schlaganfälle und 1Gehirntumor) gleichzeitig in der Familie, in unserem Haus.
Wie wichtig war unser Eddie gerade für unsere Schwerkranken.
Er war die beste Medizin!
Weil er seine Nähe gezeigt hat, durch Kopf und Pfote auflegen, durch ankuscheln, durch seinen Blickkontakt und seine Wärme.
… und er hat aufgepasst wie ein Luchs, und gemeldet wenn etwas nicht stimmte.
Er war uns eine sehr große Hilfe in der Krankenpflege.
Und als ein paar Jahre später meine Enkelkinder geboren wurden, saß er an der Wiege und lag am Spielteppich und diente als kuscheliges einschlafkissen für die Jungs.
Danke lieber Eddie, dass du 14 1/2 Jahre der treueste Begleiter an unserer Seite warst.
Du fehlst uns sehr denn leider wurdest du Anfang Oktober 2025 aus unserer Mitte gerissen. Wir wussten, du hattest einen Gehirntumor und ein vergrößertes Herz bekommen.
Du bist bei uns zu Hause plötzlich aus diesem Leben heim gerufen worden.
Wir vermissen dich sehr.
Du bist unersetzlich ♥️
(Bearbeitet)
Diese Sollvorschrift macht genau dem Menschen sehr viele Sorgen, die sich um Ihre Tiere und Angehörigen kümmern. Es trifft so genau die Falschen. Es muss doch langsam bis in die Politik durchdringen, dass mit solchen gesetzlichen Einschränkungen anständige Bürger, die Ihre Tiere lieben, zu ungesetzlichen Handlungen geführt werden. Der Gruppe von Haltern, die sich hier keine Sorgen machen, denen ist auch Ihr Tier egal. Wieder eine Verordnung mehr, die wirklich niemand braucht.
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Bin selbst Listenhund Halterin seid mehr als 30 Jahren.
Es darf nicht sein das wir als Hundeliebhaber so diskriminiert werden, schließlich haben wir alle Auflagen erfüllt und werden immer noch diskriminiert.
Hunde dürfen und müssen weiter in Familien leben und bleiben dürfen, das hat nix mit der Rasse zu tun ob ein Hund gefährlich ist, sondern sehr viel mit Erziehung und Sozialisierung.
Das was hier losgetreten wird ist reine Willkür nur um diese tollen Hunde auszurotten ...