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Peticija je naslovljena na: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Gemeinsam für eine zeitgemäße Regulierung digitaler Weiterbildung in Deutschland
Als Zusammenschluss der Verbände: BDVT e.V., DVCT e.V., die GSA, das FWW e.V. fordern wir:
Sofortiges Moratorium für B2B-Verträge
Bis zur Gesetzesreform: Keine Anwendung des FernUSG auf Geschäftskunden!
● Geschäfte zwischen Unternehmen müssen rechtssicher sein
● Das Moratorium schützt Arbeitsplätze und gibt Planungssicherheit
● Verbraucherschutz für Privatpersonen bleibt vollständig erhalten
Abschaffung oder grundlegende Novellierung des FernUSG
Wir schließen uns der Forderung des Nationalen Normenkontrollrats an: Das Gesetz sollte vollständig abgeschafft werden!
Der NKR – ein unabhängiges Expertengremium der Bundesregierung – hat im November 2025 erstmals in seiner 20-jährigen Geschichte die Abschaffung eines ganzen Gesetzes empfohlen. Seine Argumente sind überzeugend:
● Das Gesetz ist aufgrund der Verbreitung von Online-Lehrgängen nicht mehr praxistauglich
● Die Rechtsbegriffe sind unklar und führen zu Rechtschaos
● Der Verbraucherschutz ist bereits umfassend im BGB geregelt
● Die ZFU kann die Vielzahl heutiger Onlinekurse kaum erfassen
Falls die Politik einer Abschaffung nicht folgen will, fordern wir alternativ:
● Klare Abgrenzung: Unternehmensberatung, Mentoring und individuelles Coaching sind KEIN Fernunterricht
● B2B-Ausnahme: Geschäftskunden brauchen keinen Verbraucherschutz nach FernUSG
● Moderne Begriffe: Berücksichtigung von Live-Formaten, Webinaren und hybriden Modellen
● Digitale Zulassung: Schnellere, unbürokratische ZFU-Verfahren für digitale Angebote
Warum ist das wichtig?
Für Weiterbildung und Qualifizierung
Deutschland braucht lebenslanges Lernen und flexible Weiterbildungsangebote. Ein veraltetes Gesetz darf nicht die Zukunft blockieren.
Für Innovation und Digitalisierung
Digitale Beratung, Online-Coaching und E-Learning sind Zukunftsmärkte. Deutschland muss hier führend sein, nicht Schlusslicht.
Für den Wirtschaftsstandort
Tausende Trainer, Coaches und Berater schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Sie verdienen Rechtssicherheit statt Rechtschaos.
Für echten Verbraucherschutz
Ein gutes Gesetz schützt echte Verbraucher vor “schwarzen Schafen” – aber es darf nicht seriöse Anbieter und Geschäftsbeziehungen gefährden.
Absender der Petition (in alphabetischer Reihenfolge der Verände)
BDVT e.V., Berufsverband für Training, Beratung und Coaching: Nicole Kloppenburg https://www.bdvt.de/bdvt/index.php
razlog
Ein 50 Jahre altes Gesetz bedroht Tausende digitale Weiterbildungs-, Coaching- und Beratungsunternehmen
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus 1977 wurde für analoge Briefkurse geschrieben – nicht für moderne Online-Beratung, Live-Coachings oder interaktive Webinare. Die Folge: Rechtschaos, massive Umsatzeinbrüche und Existenzängste bei seriösen Anbietern.
Das Problem
Die jüngste Rechtsprechung, insbesondere BGH-Urteile vom Juni und Oktober 2025, führt zu widersprüchlichen Gerichtsurteilen:
- Uneinheitliche Auslegung zentraler Begriffe wie „Wissensvermittlung" und „Lernerfolgskontrolle"
- Willkürliche Abgrenzung zwischen Unternehmensberatung und genehmigungspflichtigem Fernunterricht
- Rechtsunsicherheit für Tausende Anbieter digitaler Dienstleistungen
Beispiele der Inkonsistenz:
- LG Hamburg: Coaching für GbR kein Fernunterricht
- LG München I: Baulig Consulting kein Fernunterricht
- OLG Celle: Beratungsorientiertes Coaching kein Fernunterricht
- LG Kassel: Unternehmensberatung kann kein Unterrichtsvertrag sein
Warum das Gesetz veraltet ist
Moderne digitale Formate wurden 1977 nicht berücksichtigt:
- Live-Online-Beratungen und Coachings
- Hybride Lernformate
- Interaktive Webinare mit individueller Begleitung
- Plattformbasierte Unternehmensberatung
B2B-Problem: Unternehmen wie Verbraucher behandelt
Besonders problematisch: Die Anwendung auf Geschäftskunden (B2B). Unternehmen, GmbHs und Selbstständige benötigen keinen Verbraucherschutz wie Privatpersonen. Trotzdem können Verträge im Wert von Tausenden Euro nachträglich für nichtig erklärt werden. Dies führt zu:
- Destabilisierung von Geschäftsbeziehungen
- Wettbewerbsverzerrung gegenüber ausländischen Anbietern
- Innovationshemmung für digitale Geschäftsmodelle
Missbrauch nimmt zu
Das veraltete Gesetz wird zunehmend missbräuchlich genutzt:
- Einzelne Kanzleien nutzen es systematisch für Massenklagen
- Mandanten werden zur Anfechtung von Verträgen animiert
- Seriöse Anbieter werden mit haltlosen Forderungen überzogen
- Der eigentliche Verbraucherschutz wird zur Waffe gegen die Wirtschaft
Konsequenzen für den Standort Deutschland
- Abwanderung von Weiterbildungs- und Beratungsunternehmen ins Ausland
- Investitionsunsicherheit bei digitalen Bildungsangeboten
- Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern
- Gefährdung von Arbeitsplätzen in einer zukunftsorientierten Branche
Unsere Forderung
Das FernUSG muss dringend reformiert werden! Wir brauchen: ✅ Rechtssicherheit in der digitalen Weiterbildung ✅ Innovation und Digitalisierung in Deutschland ✅ Faire Rahmenbedingungen für Unternehmen ✅ Einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort
Jetzt unterschreiben und teilen!
Gemeinsam können wir dieses veraltete Gesetz verändern. Je mehr Menschen davon erfahren, desto stärker wird unser Signal an die Politik.
#FernUSGReformieren #DigitaleBildung #Rechtssicherheit
Informacije o peticiji
Peticija se je začela:
08. 01. 2026
Zbiranje se konča:
07. 07. 2026
Regija:
Nemčija
kategorija:
Poslovno
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Nova jezikovna različicaZakaj ljudje podpisujejo
Damit ich als Trainer, Coach und Berater meinen Job auch digital unterstützt im Sinne meiner Kunden kraftvoll umsetzen kann. Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen behindern mich in meiner Arbeit und setzen Ressourcen zur Akkreditierung voraus, die ich als Soloselbstständiger nicht aufbringen kann und möchte.
Eine Reform des FernUSG ist dringend und wichtig, um innovatives Lernen im digitalen Raum zu ermöglichen.
Die aktuelle Version lässt die Entwicklungen von Selbstgesteuertem Lernen außer Acht. Der derzeitige Zertifizierungsprozess lähmt Innovationskraft und verhindert wirksame Lernkonzepte in Zeiten von Digitalisierung und KI
Die Coronakrise verlangte von Therapeut:innen, Coaches, Berater:innen und Weiterbildner:innen, sich neu aufzustellen. Viele Kolleg:innen bildeten sich fort, um digitale Angebote unterbreiten zu können. Digitale Angebote haben sich bewährt. Dafür braucht es Rechtssicherheit, Praktizierbarkeit und Einfachheit.
Weil meine potentielle Kundschaft zu einem großen Prozentsatz in Deutschland ansässig ist und es unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeutet, jede Idee erst zertifiziern zu lassen, bevor sie überhaupt auf den Markt kommen darf. Man kann nicht spontan und flexibel arbeiten, sondern ist in einem starren Korsett gefangen.
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