Fernunterrichtsschutzgesetz jetzt reformieren!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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883 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  2. Sammlung noch > 3 Monate
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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Gemeinsam für eine zeitgemäße Regulierung digitaler Weiterbildung in Deutschland

Als Zusammenschluss der Verbände: BDVT e.V., DVCT e.V., die GSA, das FWW e.V. fordern wir:

Sofortiges Moratorium für B2B-Verträge 
Bis zur Gesetzesreform: Keine Anwendung des FernUSG auf Geschäftskunden! 
● Geschäfte zwischen Unternehmen müssen rechtssicher sein 
● Das Moratorium schützt Arbeitsplätze und gibt Planungssicherheit 
● Verbraucherschutz für Privatpersonen bleibt vollständig erhalten 

Abschaffung oder grundlegende Novellierung des FernUSG 
Wir schließen uns der Forderung des Nationalen Normenkontrollrats an: Das Gesetz sollte vollständig abgeschafft werden! 
Der NKR – ein unabhängiges Expertengremium der Bundesregierung – hat im November 2025 erstmals in seiner 20-jährigen Geschichte die Abschaffung eines ganzen Gesetzes empfohlen. Seine Argumente sind überzeugend: 
● Das Gesetz ist aufgrund der Verbreitung von Online-Lehrgängen nicht mehr praxistauglich 
● Die Rechtsbegriffe sind unklar und führen zu Rechtschaos 
● Der Verbraucherschutz ist bereits umfassend im BGB geregelt 
● Die ZFU kann die Vielzahl heutiger Onlinekurse kaum erfassen 

Falls die Politik einer Abschaffung nicht folgen will, fordern wir alternativ: 
Klare Abgrenzung: Unternehmensberatung, Mentoring und individuelles Coaching sind KEIN Fernunterricht 
B2B-Ausnahme: Geschäftskunden brauchen keinen Verbraucherschutz nach FernUSG 
Moderne Begriffe: Berücksichtigung von Live-Formaten, Webinaren und hybriden Modellen 
Digitale Zulassung: Schnellere, unbürokratische ZFU-Verfahren für digitale Angebote 

Warum ist das wichtig? 
Für Weiterbildung und Qualifizierung 
Deutschland braucht lebenslanges Lernen und flexible Weiterbildungsangebote. Ein veraltetes Gesetz darf nicht die Zukunft blockieren. 
Für Innovation und Digitalisierung 
Digitale Beratung, Online-Coaching und E-Learning sind Zukunftsmärkte. Deutschland muss hier führend sein, nicht Schlusslicht. 
Für den Wirtschaftsstandort 
Tausende Trainer, Coaches und Berater schaffen Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Sie verdienen Rechtssicherheit statt Rechtschaos. 
Für echten Verbraucherschutz 
Ein gutes Gesetz schützt echte Verbraucher vor “schwarzen Schafen” – aber es darf nicht seriöse Anbieter und Geschäftsbeziehungen gefährden.

Absender der Petition (in alphabetischer Reihenfolge der Verände)

BDVT e.V., Berufsverband für Training, Beratung und Coaching: Nicole Kloppenburg https://www.bdvt.de/bdvt/index.php

Begründung

Ein 50 Jahre altes Gesetz bedroht Tausende digitale Weiterbildungs-, Coaching- und Beratungsunternehmen
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus 1977 wurde für analoge Briefkurse geschrieben – nicht für moderne Online-Beratung, Live-Coachings oder interaktive Webinare. Die Folge: Rechtschaos, massive Umsatzeinbrüche und Existenzängste bei seriösen Anbietern.
Das Problem
Die jüngste Rechtsprechung, insbesondere BGH-Urteile vom Juni und Oktober 2025, führt zu widersprüchlichen Gerichtsurteilen:

  • Uneinheitliche Auslegung zentraler Begriffe wie „Wissensvermittlung" und „Lernerfolgskontrolle"
  • Willkürliche Abgrenzung zwischen Unternehmensberatung und genehmigungspflichtigem Fernunterricht
  • Rechtsunsicherheit für Tausende Anbieter digitaler Dienstleistungen

Beispiele der Inkonsistenz:

  • LG Hamburg: Coaching für GbR kein Fernunterricht
  • LG München I: Baulig Consulting kein Fernunterricht
  • OLG Celle: Beratungsorientiertes Coaching kein Fernunterricht
  • LG Kassel: Unternehmensberatung kann kein Unterrichtsvertrag sein

Warum das Gesetz veraltet ist
Moderne digitale Formate wurden 1977 nicht berücksichtigt:

  • Live-Online-Beratungen und Coachings
  • Hybride Lernformate
  • Interaktive Webinare mit individueller Begleitung
  • Plattformbasierte Unternehmensberatung

B2B-Problem: Unternehmen wie Verbraucher behandelt
Besonders problematisch: Die Anwendung auf Geschäftskunden (B2B). Unternehmen, GmbHs und Selbstständige benötigen keinen Verbraucherschutz wie Privatpersonen. Trotzdem können Verträge im Wert von Tausenden Euro nachträglich für nichtig erklärt werden. Dies führt zu:

  • Destabilisierung von Geschäftsbeziehungen
  • Wettbewerbsverzerrung gegenüber ausländischen Anbietern
  • Innovationshemmung für digitale Geschäftsmodelle

Missbrauch nimmt zu
Das veraltete Gesetz wird zunehmend missbräuchlich genutzt:

  • Einzelne Kanzleien nutzen es systematisch für Massenklagen
  • Mandanten werden zur Anfechtung von Verträgen animiert
  • Seriöse Anbieter werden mit haltlosen Forderungen überzogen
  • Der eigentliche Verbraucherschutz wird zur Waffe gegen die Wirtschaft

Konsequenzen für den Standort Deutschland

  • Abwanderung von Weiterbildungs- und Beratungsunternehmen ins Ausland
  • Investitionsunsicherheit bei digitalen Bildungsangeboten
  • Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern
  • Gefährdung von Arbeitsplätzen in einer zukunftsorientierten Branche

Unsere Forderung
Das FernUSG muss dringend reformiert werden! Wir brauchen: ✅ Rechtssicherheit in der digitalen Weiterbildung ✅ Innovation und Digitalisierung in Deutschland ✅ Faire Rahmenbedingungen für Unternehmen ✅ Einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort
Jetzt unterschreiben und teilen!
Gemeinsam können wir dieses veraltete Gesetz verändern. Je mehr Menschen davon erfahren, desto stärker wird unser Signal an die Politik.
#FernUSGReformieren #DigitaleBildung #Rechtssicherheit

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.01.2026
Sammlung endet: 07.07.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Wirtschaft

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Warum Menschen unterschreiben

Weil ich selbst Kurse anbieten möchte

Eigeninteresse

Online-Formate müssen zukunftsfähig werden und nicht durch zu viel Regulation ausgebremst werden

Gesetzliche Regelungen zu Fortbildung und Beratung müssen sich auf Höhe der Zeit befinden.

Ich bin Coach & daher mglw. selbst betroffen.

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