Jaunumi
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Bei der geringen Anzahl an Unterstützern scheitert es bereits hier.
Lūgums ir adresēts: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ich kam zu dem Schluss, dass es eine fünfte Klassifizierung für Feuerwerkskörper in Deutschland geben soll. Sie hieße "Kategorie 2s", betrifft Leuchtfeuerwerk (wie z.B. Größere Vulkane/Fontänen, Römische Lichter, Leuchtkugel-Batterien usw.) ,das dann, an den Verkaufstagen vor Silvester, an Personen ab 16 verkauft werden darf.
Ich bin der Meinung, dass Leuchtfeuerwerk und Knallfeuerwerk nicht dasselbe sind und Leuchtfeuerwerk auch für Leute ab 16 erhältlich sein soll, da die Gefahr niedriger ist und nicht unbedingt eine Volljährigkeit von Nöten ist.
Petīcija uzsākta:
02.01.2015
Kolekcija beidzas:
02.03.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Pagaidām nav PAR argumentu.
ich bin eigentlich gegen jegliches Feuerwerk...es gibt leider zuviel Reales Hochexplosives...Und in Wohngebieten sollte die Knallerei total verboten und geahndet werden....es schadet Umwelt,Mensch und Tier in vielen Beziehungen...