Feuerwerk Klassifizierung 2s

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
70 Unterstützende 67 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Ich kam zu dem Schluss, dass es eine fünfte Klassifizierung für Feuerwerkskörper in Deutschland geben soll. Sie hieße "Kategorie 2s", betrifft Leuchtfeuerwerk (wie z.B. Größere Vulkane/Fontänen, Römische Lichter, Leuchtkugel-Batterien usw.) ,das dann, an den Verkaufstagen vor Silvester, an Personen ab 16 verkauft werden darf.

Begründung

Ich bin der Meinung, dass Leuchtfeuerwerk und Knallfeuerwerk nicht dasselbe sind und Leuchtfeuerwerk auch für Leute ab 16 erhältlich sein soll, da die Gefahr niedriger ist und nicht unbedingt eine Volljährigkeit von Nöten ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

ich bin eigentlich gegen jegliches Feuerwerk...es gibt leider zuviel Reales Hochexplosives...Und in Wohngebieten sollte die Knallerei total verboten und geahndet werden....es schadet Umwelt,Mensch und Tier in vielen Beziehungen...

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