Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
In der Corona Krise werden Unternehmen im Nebenerwerb von der Unterstützung ausgeschlossen, wenn sie unter 51% des Umsatzes im Nebenerwerb vom Gesamtumsatz generieren und geringfügig Beschäftigte beschäftigen.
Aufgrund des faktischen Arbeitsverbotes in vielen Brachen, in meinem Fall einer Thai Massage, können keine Umsätze mehr erzeugt werden, die Miete und sonstigen Kosten laufen aber weiter.
Der Minijob kann dann nur stillgelegt oder gekündigt werden, es entsteht unmittelbar eine existenzielle Bedrohung. Bei einem normalen Einkommen, wird der zum Leben verfügbare Teil komplett durch die laufenden Kosten aufgezehrt, es ergibt sich eine Situation in der auch die eigene finanzielle Existenz massiv bedroht wird. Es sollte zumindest über eine Unterstützung bei den Mieten nachgedacht werden, da diese im Verhältnis zu den sonstigen Kosten meist der Hauptanteil der Belastungen ausmachen.
Begründung
Neben den vielen Millionen Jobs als Geringfügig Beschäftigte, die in der Krise verloren gehen und bei denen die betroffenen Menschen leer ausgehen, ist die Gruppe der Kleinunternehmer im Nebenerwerb besonders betroffen. Da diese beiden Gruppen aufgrund des geringen Einkommens auch oft unmittelbar zusammen hängen, stellt sich mir die Frage, ob die Solidarität in der Krise bei diesen Gruppen enden soll, weil insbesondere oft gerade diese Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung alleine bestreiten.
Außerdem entspricht es nicht meinem Empfinden nach Gerechtigkeit so eine Linie bei der Unterstützung zu ziehen, insbesondere auch deshalb, weil diese Gruppen nur einen minimalen Teil der finanziellen Unterstützung im Vergleich zu andern benötigen um die Krise zu überstehen.