Piirkond : Saksamaa
 

Führerscheinwesen - Änderung des aktuellen Führerscheinrechts zum Erwerb der Klasse A2

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

18 allkirjad

Petitsiooni ei rahuldatud

18 allkirjad

Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2017
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Petitsioon on adresseeritud: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das aktuelle Führerscheinrecht zum Erwerb der Klasse A2 dahingehend zu ändern, dass die hierfür erforderliche praktische Prüfung nicht mehr nur auf einem Kraftrad mit Schaltgetriebe abgelegt werden muss, sondern, wenn gewünscht, auch auf einem Kraftrad mit Automatikgetriebe (z. B. Roller).

Selgitus

Bei dem Erwerb der Führerscheinklasse B für Pkw besteht seit ewigen Zeiten die Möglichkeit, die praktische Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe abzulegen. Man erhält dann eine dementsprechende Beschränkung im Führerschein. Dies ist derzeit bei Krafträdern nicht möglich.Da immer mehr Menschen gerne Roller (mit Automatikgetriebe) fahren, sollte diese Möglichkeit hier ebenso gegeben sein.

Jaga petitsiooni

Pilt QR-koodiga

QR-koodiga rebitav sedel

lae alla (PDF)

andmed petitsiooni kohta

Petitsioon algatatud: 25.03.2017
Kogumine lõpeb: 06.06.2017
Piirkond : Saksamaa
teema:  

uudised

  • Pet 1-18-12-9211-040365 Führerscheinwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Praktische Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse
    A2 zukünftig auch auf einem Kraftrad mit Automatikgetriebe abgelegt werden kann.

    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 18 Mitzeichnungen und 2 Diskussionsbeiträge
    vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Gesichtspunkt gesondert
    eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei der
    Praktischen Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B für Pkw bereits die
    Möglichkeit gebe, die Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe abzulegen. Im
    Führerscheindokument werde ein entsprechender „Automatikvermerk“ eingetragen.
    Dies sei derzeit bei Krafträdern nicht möglich. Da jedoch immer mehr Menschen
    Krafträder mit Automatikgetriebe benutzen, sollte auch für die Fahrerlaubnisklasse A2
    ein entsprechender Vermerk möglich sein.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
    Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die vom Petenten geforderte rechtliche
    Änderung bereits vorhanden ist.

    In der Regel wird die Praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit
    Schaltgetriebe abgelegt. Wird die Praktische Fahrerlaubnisprüfung jedoch auf einem
    Kraftfahrzeug mit automatischem Getriebe abgelegt, so wird die Fahrerlaubnis auf das
    Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischem Getriebe beschränkt. Mit der
    sogenannten 3. EU-Führerscheinrichtlinie 2006126/EG (Ziffer 5.1.1, Anhang II)
    wurden die Fahrerlaubnisklassen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    verbindlich geregelt. Der nationale Gesetzgeber kann nicht davon abweichen.

    Wird die Prüfungsfahrt mit einem Kraftfahrzeug ohne Schaltgetriebe durchgeführt,
    bestimmt § 17 Absatz 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, dass die zu erteilende
    Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen bei Fahrzeugen der Klasse A, A1
    oder A2 ohne Kupplungshebel zu beschränken ist. Im Führerscheindokument wird
    dann die Schlüsselzahl 78 eingetragen (Anlage 9 der Fahrerlaubnis–Verordnung).

    Dieser sogenannte „Automatikvermerk“ trägt dabei dem besonderen Umstand
    Rechnung, dass Fahrerinnen und Fahrer, die auf einem Automatikfahrzeug
    ausgebildet wurden, nicht auf die komplexe Fahrsituation vorbereitet sind, die sich
    dann ergibt, wenn von der Fahrerin oder dem Fahrer mehr verlangt wird, als Gas zu
    geben oder gegebenenfalls zu bremsen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd