GEZ-Gebühren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

23 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

23 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Gez- Gebühren und deren Zulassung der Erhebung ist Ländersache.

Gez- Gebühren werden von jedem Bürger mit eigenem Verdienst erhoben, nur weil er ein Gerät zum Empfang von kostenpflichtigem Inhalt bereithält.

Egal ob er kostenpflichtigen Inhalt nutzt oder nicht.

Ein Vergleich:

Wenn ich mir einen Briefkasten kaufe und diesen aufstelle, dann halte ich ein Behältnis vor, welches kostenpflichtige Post empfangen kann.

Dies kann der Briefkasten auch für Dinge die ich nicht nutzen möchte auch wenn diese Kostenpflichtig sind.

Somit müsste ich dann ja wenn ich GEZ wäre, die Tageszeitung bezahlen obwohl ich diese nicht bestellt habe. Und das nur weil ich die Möglichkeit habe sie zu empfangen.

Ich fordere die GEZ-Gebühren für Bremen abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren, da man gemötigt ist für nicht genutzten Inhalt zu zahlen.

Petition teilen

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.01.2010
Sammlung endet: 26.02.2010
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 17. August 2010

    Gegenstand:
    Abschaffung der GEZ-Gebühren

    Begründung:
    Der Petent bittet darum, die GEZ-Gebühren abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren.
    Er trägt vor, durch die Erhebung der Rundfunkgebühren sei er gehalten, für nicht genutzte
    Leistungen zu bezahlen.

    Die öffentliche Petition wird von 23 Mitzeichnern unterstützt. Im Rahmen des Forums wird
    darüber hinaus gehend vorgetragen, mit der Rundfunkgebühr erhielten die Sender eine
    Luxusausstattung. Sie könnten sich auch durch Werbung finanzieren. Weiter wird
    angeregt, Fernsehprogramme zu verschlüsseln, damit die Gebühr nur noch anfalle, wenn
    die Leistung auch in Anspruch genommen werde.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten und den
    Diskussionsbeiträgen aus dem Forum eine Stellungnahme der Senatskanzlei eingeholt.
    Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    zusammengefasst wie folgt dar:

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt den im Grundgesetz verankerten Auftrag, eine
    Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit Information, Bildung und Unterhaltung
    objektiv und umfassend zu gewährleisten und damit die Meinungsvielfalt der Gesellschaft
    abzubilden. Wichtigstes Instrument zur Finanzierung des Gesamtprogramms ist die
    Rundfunkgebühr. Sie gewährleistet eine finanzielle Versorgung der Rundfunkanstalten,
    die frei vom Risiko der Einflussnahme politischer oder sonstiger gesellschaftlicher
    Gruppen ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die gerätegebundene
    Finanzierung des Rundfunks mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Gebühr ist das von den
    Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk. Sie stellt
    keine Gegenleistung für eine Leistung dar. Nach Auffassung des
    Bundesverfassungsgerichts ist die Leistungspflicht der Rundfunkteilnehmer gerechtfertigt,
    weil sie der Aufrechterhaltung eines Rundfunkangebots diene, dies vom Grundrecht der
    Meinungsfreiheit gefordert sei und im Gesamtinteresse liege. Die Leistungspflicht bestehe
    deswegen auch ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Empfänger
    und knüpfe allein an den Empfängerstatus an, der durch den Besitz eines Fernsehgerätes
    begründet werde.

    Eine ersatzlose Abschaffung der Rundfunkgebühr oder eine Grundverschlüsselung der
    Sender und Abrechnung nach Nutzung kommt nach Auffassung des Petitionsausschusses
    nicht in Betracht. Die Höhe der Rundfunkgebühren wird von einer unabhängigen
    Kommission ermittelt. Diese überprüft zum einen die angemeldeten Bedarfe der
    Rundfunkanstalten und bezieht zum anderen sozial- und gesellschaftspolitische
    Erwägungen in ihre Entscheidung ein.

    Momentan diskutieren die Länder über eine neue Art der Rundfunkgebührenfinanzierung,
    die zu einer deutlichen Vereinfachung führen soll. Der Beschluss eines veränderten
    Rundfunkgebühremodells soll noch in diesem Jahr erfolgen.

    Begründung (PDF)

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern