Gleichstellungsrecht - Erweiterung des aktiven und passiven Wahlrechts der Gleichstellungsbeauftragten für intersexuelle Menschen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

24 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

24 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, das aktive und passive Recht zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten auf intersexuelle Menschen zu erweitern und das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) dergestalt umzuformulieren, dass es intersexuelle Menschen in jedem relevanten Aspekt einschließt.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht entschied unlängst, dass neben den Kategorien "männlich" und "weiblich" eine dritte Kategorie im Personenstand zu schaffen ist, um den Rechten intersexueller Menschen zu entsprechen.Das Bundesgleichstellungsgesetz bestimmt, dass die Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten nur von Menschen weiblichen Geschlechts ausgeübt werden darf. Ferner sind auch nur weibliche Personen berechtigt, die Gleichstellungsbeauftragte zu wählen. Diese Regelung ist obsolet.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.01.2018
Sammlung endet: 26.02.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

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49 %
243 Unterschriften
112 Tage verbleibend

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