Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
In Deutschland haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bereits ab der Alarmierung, also schon auf dem Weg zur Wache, nach §35 das Sonderrecht. Dieses dürfen sie jedoch weder durch ein blaues Blinklicht noch durch ein Einsatzhorn anzeigen. Abhilfe schaffen sie sich zum Beispiel mit einem Dachaufsetzer. Dieser wird jedoch nur selten von anderen Verkersteilnehmern wahrgenommen.
Da ein blaues Blinklicht verboten ist und das gelbe Blinklicht bereits vergeben ist, wäre eine grünes Blinklicht eine, für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen , gute Lösung, um dem restlichen Verkehr ihr Anliegen zu verdeutlichen.
Begründung
Ein System, dass es Feuerwehrleuten ermöglicht, schneller zu ihrer Wache zu gelangen und somit Schäden zu verhindern.
Neue Begründung: In weiten Teilen der USA und Kanada ist es bereits so, dass die Autofahrer wenn man sie ein grün blinkendes Licht im Rückspiegel sieht, an die Seite fährt um diesem Fahrzeug Platz zu schaffen. Dank Aufklärungskampagnen der Medien ist der Bevölkerung bewusst, was dieses zu bedeuten hat. Hier ein Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=uCIU_tYifR0 Auch in Deutschland wäre dieses bewährte System möglich.