Petition richtet sich an:
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss
Änderung des § 4 Absatz 1 Punkt 1 LKWG M-V (Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V)) von derzeit:
"(1) Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,"
zu:
"(1) Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,"
Begründung
Mit 16 oder 17 Jahren darf man in Deutschland bereits eine Arbeit aufnehmen, Steuern und Sozialabgaben zahlen, Alkohol trinken, innerhalb von Parteien demokratisch mitbestimmen oder seine Kreuze bei der Kommunalwahl abgeben. Nur das eigene Landesparlament darf man nicht wählen und somit keinen Einfluss auf die für uns relevanten Dinge nehmen.
Diesen Zustand wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern ändern. Dazu muss der Landtag nur eine Zahl in einem Absatz eines einzelnen Gesetzes ändern. Hierfür bedarf es keiner Verfassungsänderung und kein politisches Zauberhandwerk. Um dies aber ändern zu können, benötigen wir die Unterstützung von möglichst vielen Menschen, um die Landesregierung und alle Mitglieder des Landtages von unserer Position zu überzeugen.
Mach mit und unterschreibe für mehr Demokratie!