Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag
Gegen die geplante Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b SGB VI)
Wir fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren nicht abzuschaffen und stattdessen an dieser verdienten Anerkennung langjähriger Lebensleistung festzuhalten.
Begründung
Die Rentenkommission 2026 hat empfohlen, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren vollständig zu streichen und durch eine enger gefasste Härtefallregelung zu ersetzen. Dagegen sprechen aus meiner Sicht folgende Gründe:
1. Verdiente Lebensleistung: Wer 45 Jahre lang ununterbrochen in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat einen außergewöhnlich langen Beitrag zur Solidargemeinschaft geleistet. Diese Lebensleistung verdient Anerkennung, keine Kürzung.
2. Realität körperlich belastender Berufe: Viele Betroffene arbeiten in Berufen mit hoher körperlicher Belastung. Umfragen zeigen, dass ein Großteil der Beschäftigten bezweifelt, unter den aktuellen Arbeitsbedingungen überhaupt bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter durchhalten zu können.
3. Vertrauensschutz und Lebensplanung: Millionen Menschen haben ihre finanzielle und persönliche Lebensplanung auf diese Regelung ausgerichtet. Ein kurzfristiger Wegfall würde bestehende Zusagen des Sozialstaats untergraben und insbesondere rentennahe Jahrgänge kalt erwischen.
4. Gefahr sozialer Härten: Ohne die abschlagsfreie Rente drohen Betroffenen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit dauerhafte finanzielle Einbußen durch Rentenabschläge (0,3 % pro Monat, lebenslang wirksam), da sie ihre Beschäftigung gesundheitsbedingt oft nicht verlängern können.
5. Breite gesellschaftliche Zustimmung: Diese Rentenart genießt in der Bevölkerung sehr hohen Rückhalt, gerade unter Beschäftigten in körperlich anstrengenden Berufen.
Wir bitten den Bundestag, von der geplanten Abschaffung abzusehen oder zumindest:
- einen umfassenden, langfristigen Vertrauensschutz für alle rentennahen Jahrgänge zu gewährleisten,
- Alternativen zu prüfen, die nicht zulasten langjährig Versicherter gehen (z. B. differenzierte Regelungen statt vollständiger Streichung),
- Betroffene und Sozialverbände in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbeziehen.
Nach mindestens 45 Jahren Beitragszahlung in ein Sozialsystem sollte man nicht noch dafür bestraft werden ,,dass die Rentenansprüche nicht die gleichen sind...wie es für zb.
weit weniger Jahre bei einem Pensionsanspruch der Fall ist.
Hat auch etwas mit Demokratie und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu tun. Gruß an alle die meine Zeilen vielleicht lesen werden.