4 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Bundesministerium für Arbeit
Umwandlung des §15(2) BetrVG in die gleiche Formulierung des §15(1) BetrVG, oder Abschaffung des §.
Begründung
Bei den BR Wahlen in unserem Unternehmen standen 3 Listen zur Wahl. Es wurden die Liste 1 mit 74 Stimmen, die Liste 2 mit 104 Stimmen und die Liste 3 mit 53 Stimmen gewählt. Das Ergebnis der Wahl hätte folgende Sitzverteilung erbracht 3:4:2. Aufgrund des §15(2) BetrVG wurde der Liste 2 ein Mandat zugesprochen, da in Liste 1 keine Frau (Minderheitengeschlecht bei uns) mehr zu finden war. Das Ergebnis lautete daher 2:5:2 Mandate. In §15(1) des BetrVG wird das Verhältnis von Arbeitern und Angestellten geregelt, das möglichst auszugleichen ist. Bei den Geschlechtern findet eine Muss-Vorschrift Anwendung, die im vorliegenden Fall angewendet wurde. Grundsätzlich könnte folgendes passieren. 2 Listen treten gegeneinander bei der Wahl an. Beide bestehen jeweils aus nur Männern und nur Frauen. Sind, wie bei uns, die Frauen leicht in der Minderheit im Betrieb passiert folgendes. Die Männer können maximal so viel Sitze bekommen, wie im Verhältnis des Betriebes vertreten. Die Frauen hingegen könnten so viele Sitz bekommen wie das Wahlergebnis es widerspiegelt. Das Mehrheitsgeschlecht wird also massiv benachteiligt. Darüber hinaus wurde der Mann auf Platz 3 der Liste 1 nur deshalb von der BR Arbeit ausgeschlossen, weil er ein Mann ist, was zudem gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verstößt.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
25.05.2014
Sammlung endet:
24.08.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales