Petition richtet sich an:
Vatikan
Eine konsequente Ächtung von Mobbinghandlungen besonders im Arbeitsfeld der verfassten Kirchen, in denen Mobbing dem Verdikt unterliegt, dass "nicht sein kann was nicht sein darf". Damit wird Tätern ein weiterer, destruktiver Handlungsspielraum ermöglicht als in säkularen Unternehmen und Opfer, die sich wehren, werden sanktioniert, sollen mundtot gemacht werden. Sie haben nicht die Beweiserleichterungen, die das AGG vorsieht, bei Diskriminierungstatbeständen. Mobbing muss künftig unter das AGG fallen. Der Arbeitgeber muss belegen, dass er alles ihm Zumutbare präventiv gegen Mobbing unternommen hat.
Begründung
Mobbing ist ein besonderes Tabu in Tendenzbetrieben, die sich einem hohen moralischen Ethos verschrieben haben. Die Pflege der Etikette steht über einem wirksamen Opferschutz, den das eigene Ethos eigentlich verlangen würde.