Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 11 vom 05.09.2012
Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:
Eingabe Nr.: L 18/130
Gegenstand:
Schaffung eines weiteren länderübergreifenden Fernsehsenders
Begründung:
Der Petent möchte erreichen, dass ein weiteres öffentlich- rechtliches Fernsehprogramm nach dem
Vorbild von 3s at als Gemeinschaftseinrichtung von Deutschland, Luxemburg, Belgien und den
Niederlanden mit Vollprogramm eingerichtet wird.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatskanzlei
eingeholt. Unter B erücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammenge fasst wie folgt dar:
Der Grundversorgungsauftrag des öffentlich- rechtlichen Rundfunks umfasst ein inhaltlich vielfältiges
Programm, das ein möglichst breites Forum für die verschiedenen gesellschaftlichen Themen und
Entwicklungen in Deutschland in allen seinen Facetten vermitteln soll. Der klassische Funktionsauftrag
soll sich gerade nicht auf ein Kernangebot beschränken. Ein Gemeinschaftssender wie 3sat mit den
Schwerpunkten Kultur, Wi ssen und Wissenschaft ist daneben sinnvoll, kann aber das nationale
Angebot, das das breite gesellschaftliche Spektrum abbilden soll, nur ergänzen.
Der Vorschlag des Petenten ist für den Petitionsausschuss nachvollziehbar, jedoch aus verschiedenen
Gründen praktisch nicht umsetzbar. Für einen weiteren öffentlich- rechtlichen Gemeinschaftssender
wäre nicht nur ein neuer Staatsvertrag, sondern auch eine ausreichende Finanzierung notwendig.
Angesichts der Einsparungen, die von den Rundfunkanstalten in den nächs ten Jahren erbracht werden
müssen, und dem Interesse der Gebührenzahler an einer Stabilität der Rundfunkgebühr, ist die
Einrichtung eines neuen Senders mit neuem Personal und neuer Infrastruktur derzeit finanziell nicht
umsetzbar.
Begründung (PDF)