Regione: Brema
 

L 20/193 - Verwendung von Rundfunkgebühren für DAB Plus und Überstrahlungsregelung zwischen den Bundesländern

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

14 Firme

La petizione è conclusa

14 Firme

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

Petizione indirizzata a: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Petition für die Verwendung von Rundfunkgebühren für DAB Plus und Überstrahlungsregelung zwischen den Bundesländern Anliegen: Die Bundesländer unter Einbeziehung des Bundesrates werden dazu aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren weiterhin für den DAB Plus Ausbau verwendet werden. Weiterhin sollen einheitlich geregelte DAB Plus Überstrahlungsvereinbarungen in Deutschland zwischen den Bundesländern und dem benachbarten Ausland abgeschlossen werden. Begründung: Hintergrund für diese Petition ist der Beschluss des Niedersächsischen Landtags sich für eine Beendigung von DAB Plus einzusetzen. Nach dieser Entschließung sollten die Finanzmittel aus den Rundfunkgebühren nicht mehr für den DAB Plus Ausbau verwendet werden. Mit einer einheitlich geregelten Überstrahlungsvereinbarung in Deutschland zischen den Bundesländern und dem benachbarten Ausland könnten Multiplexe in einem gewissen Umfeld in ein benachbartes Bundesland oder in ein anderes Nachbarland überstrahlen, sodass ein Overspill gegeben ist. Derzeit ist dies nicht einheitlich in ganz Deutschland geregelt so, da die Kulturhoheit der Bundesländer einen einheitlich geregelten Overspill zwischen den Bundesländern verhindert. Gleichzeitig müsste durch die Überstrahlungsvereinbarung die Abstimmung und Koordinierung der Multiplexe zwischen den Bundesländern und dem benachbarten Ausland besser geregelt werden.

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Dati della petizione

Petizione avviata: 02/07/2020
La raccolta termina: 14/08/2020
Regione: Brema
Categorie:  

Novità

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 21 vom 10. September 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 20/193

    Gegenstand: Verwendung von Rundfunkgebühren für DAB Plus und
    Überstrahlungsregelung zwischen den Bundesländern

    Begründung:
    er Petent begehrt, dass sich die Bundesländer für die Verwendung von Rundfunkgebühren für den
    weiteren Ausbau des Radiostandards DAB+ (Digital Audio Broadcasting) einsetzen. Des Weiteren
    sollten die Länder einheitlich geregelte Überstrahlungsvereinbarungen abschließen. Hintergrund der
    Petition sei ein Beschluss des Niedersächsischen Landtages, sich für eine Beendigung des
    Radiostandards DAB+ einzusetzen. Die Petition wird von 14 Personen durch eine elektronische
    Mitzeichnung unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatskanzlei
    eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen
    Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

    In Hinblick auf die Verteilung von Rundfunkbeiträgen zugunsten des Ausbaus von DAB+ ist
    festzustellen, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
    den Finanzbedarf ermittelt. Diese Ermittlung erfolgt dabei im Rahmen der durch das Grundgesetz
    garantierten Unabhängigkeit des Rundfunks von staatlicher Einflussnahme. Insofern verbietet sich
    ein direktes Einwirken der Bundesländer auf die Verwendung der Beitragsmittel. Dabei sehen die
    Berechnungen der KEF sowohl für die gegenwärtige wie auch für die kommende Beitragsperiode
    Mittel für den möglichen Ausbau von DAB+ vor.

    Bezüglich der Überstrahlungsvereinbarungen ist anzuführen, dass nach Maßgabe des Radio-
    Bremen-Gesetzes sowie des ARD-Staatsvertrages im Land Bremen der Rundfunkveranstalter in der
    Freien Hansestadt Bremen, Radio Bremen, lediglich den Auftrag hat, im Land Bremen Rundfunk zu
    veranstalten. Zur Versorgung des unmittelbaren Umlandes hat das Land Bremen darüber hinaus mit
    dem Land Niedersachsen eine Überstrahlungsvereinbarung getroffen, durch die eine angemessene
    Versorgung gewährleistet wird. Die Überstrahlungsvereinbarungen anderer Bundesländer folgen
    den jeweiligen heterogenen Bedarfen und unterliegen des Weiteren der jeweiligen Länderhoheit,
    weshalb ein bundesweit angestimmte Überstrahlungsregelungen weder sinnvoll noch durchsetzbar
    erscheinen.

    Der in der Petition angeführte Beschluss des Niedersächsischen Landtages hat darüber hinaus
    keine Bindungswirkung für andere Bundesländer, sodass hieraus aus perspektive des
    Bundeslandes Bremen kein Handlungsbedarf erwächst.

    Dessen ungeachtet freut sich der Ausschuss über das in der Petition zum Ausdruck gebrachte
    Interesse am Radiostandard DAB+ und dessen weiteren Netzausbau. Der Rundfunkveranstalter
    Radio Bremen sieht sich jedoch vor dem Hintergrund der derzeitigen finanziellen Situation
    gezwungen, alle Ausgaben kritisch auf den Prüfstand zu stellen, weshalb bei technischen
    Investitionen derzeit der Fokus auf Maßnahmen zur Erhaltung der Sendesicherheit liegt und Projekte
    zum Ausbau der Digitalradio-Verbreitung derzeit zurückgestellt werden. Vor dem Hintergrund der
    durch das Bundesverfassungsgericht entschiedenen Anpassung des Rundfunkbeitrages ergibt sich
    jedoch zukünftig die Möglichkeit für Radio Bremen, seine technischen Projekte neu zu priorisieren.

    Begründung (PDF)

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