Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ich bitte um die Ergänzung des Deutschen Grundgesetzes um einen zusätzlichen Artikel 20b GG mit folgendem Wortlaut:
"Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen."
(Wortlaut aus dem Gesetzentwurf Deutscher Bundestag Drs. 16/3399 vom 9. 11. 2006)
Begründung
Wir sollten uns über die begrüßenswerten Entwicklungen hinaus auch in Deutschland noch klarer zum Prinzip der Nachhaltigkeit bekennen und dieses Prinzip formell in unserem Grundgesetz verankern, wie das andere Staaten dieser Erde bereits getan haben. In 2006/2007 hatte es hierzu im Deutschen Bundestag schon einmal eine Initiative zu einem Generationengerechtigkeitsgesetz gegeben. Der Gesetzentwurf wurde parteiübergreifend von über 100 Abgeordneten eingereicht und am 11.10.2007 im Plenum beraten (2007, Protokoll 16/118, S. 12236ff.). Intendiert war eine Ergänzung des Grundgesetzes durch einen neuen Artikel 20b GG, der den Art. 20a GG erweitern und präzisieren sollte. Interfraktionell war man sich nach ausgiebiger Beratung einig, den Entwurf in die Ausschüsse zu überweisen. – Daraufhin ist dieser Antrag leider irgendwie in Vergessenheit geraten…
Die deutschen Landesverfassungen, insbesondere die der neuen Bundesländer, haben meist neben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (analog Art. 20a GG) auch das Prinzip der Nachhaltigkeit thematisiert.
Am 15.10.2008 fand unter der Regie des PBnE eine öffentliche Anhörung zum Generationengerechtigkeitsgesetz statt und es gab dazu sehr tief gehende, im Grund befürwortende Stellungnahmen von Chr. Calliess, B. Raffelhüschen und J. Tremmel. Die Experten eines öffentlichen Symposiums des PBnE am 20.05.2015 haben sich ebenfalls einhellig dafür ausgesprochen, das Prinzip der Nachhaltigkeit im Grundgesetz zu verankern. R. Loske fordert ein Verfassungsziel „Nachhaltige Politik“. Mit Datum vom 03.06.2016 hat J. Wieland im Auftrag des RNE ein bemerkenswertes Rechtsgutachten unter dem Titel „Verfassungsrang für Nachhaltigkeit“ vorgelegt; zur Problematik führt er aus (S. 22 f.):
„Tendenziell steht das Sozialstaatsprinzip … in einem Spannungsverhältnis zum Nachhaltigkeitsprinzip. … Letztlich ist das Sozialstaatsprinzip gegenüber dem Nachhaltigkeitsprinzip ambivalent.“
Ohne einen Art. 20b im Grundgesetz dürfte dieser Ambivalenzfall in aller Regel zugunsten des Sozialstaatszieles ausgehen. Erst wenn auch das Nachhaltigkeitsprinzip und die Generationengerechtigkeit als weiteres Staatsziel quasi auf Augenhöhe („ranggleich“) dagegengestellt würden, könnte eine faire Abwägung im Einzelfall erfolgen (S. 39). Da man das Soziale und die Nachhaltigkeit nicht einfach in einen Topf werfen kann, wie das manche Politiker leider immer noch tun, braucht es den Art. 20b GG.
Im Wesentlichen auf der Basis dieses Gutachtens veranstaltete der PBnE am 08.06.2016 eine weitere öffentliche Anhörung zum Generationengerechtigkeitsgesetz. Auch der RNE hat sich 2017 in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für eine Verankerung der Nachhaltigkeit im deutschen Grundgesetz ausgesprochen.
Der 31. CDU-Bundesparteitag 2018 nahm die Frage einer Aufnahme des Nachhaltigkeitsprinzips in das deutsche Grundgesetz erneut auf und – im Nachgang dieses Parteitags – hat die CDU/CSU-Fraktion am 20.02.2019 zu einem kleinen Kongress „Im Sinne der Generationengerechtigkeit: Nachhaltigkeit ins Grundgesetz?“ eingeladen. Die Key Note „Nachhaltigkeit als Verfassungsprinzip – Ergänzung des Grundgesetzes“ hielt Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Im Ergebnis war sich der Kongress einig, dass das Nachhaltigkeitsprinzip und die Generationengerechtigkeit in einem zusätzlichen Art. 20b GG verankert werden müssten.
Im Beschluss zum Leitantrag des 32. CDU-Bundesparteitages 2019 ist noch auf der 1. Seite des Beschlusses in nicht zu überbietender Deutlichkeit zu lesen:
"Wir wollen den Grundsatz der Nachhaltigkeit zum Staatsziel machen. Denn nachhaltiges Handeln und die Bewahrung der Schöpfung sind für uns zentrale Ziele im Sinne der Generationengerechtigkeit: Wir dürfen nicht auf Kosten anderer leben – und heute nicht auf Kosten von morgen."
Mit einem neuen Art. 20b GG würde der fundamentale Nachhaltigkeitsgedanke ein für alle Mal aus der politischen Nische heraustreten und zudem die gleichfalls intendierte Konzepterweiterung von der Sozialen zur Nachhaltigen Marktwirtschaft weiterbefördern.
Quelle:
Aus Vieweg, Wolfgang: Nachhaltige Marktwirtschaft. Die Soziale Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts. Wiesbaden 2019, S. 37 – 39, gekürzt und ergänzt.