Petition addressed to:
Der Präsident des Landtags NRW
Die Friseurinnung Düsseldorf und die Wertegemeinschaft „Der faire Salon“ starten eine landesweite Petition gegen die Rückforderung der Corona‑Soforthilfen durch das Land NRW.
Während andere Bundesländer – insbesondere Baden‑Württemberg – längst erkannt haben, dass diese Rückforderungen rechtlich wie moralisch nicht haltbar sind, hält NRW an einer Praxis fest, die tausende kleine Betriebe in Existenznot bringt.
Besonders betroffen sind Friseursalons, die während der Pandemie monatelang schließen mussten und bis heute unter Umsatzeinbrüchen, Kostensteigerungen und Fachkräftemangel leiden.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben die geforderten Beträge bereits zurückgezahlt – aus Pflichtbewusstsein, aus Angst oder im Vertrauen auf staatliche Entscheidungen. Wenn sich nun herausstellt, dass diese Rückforderungen rechtswidrig waren, müssen auch bereits gezahlte Beträge erstattet werden.
Alles andere verletzt den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Fairness bedeutet:
Wer ehrlich war, darf nicht benachteiligt werden.
Reason
Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben inzwischen entschieden, dass die in NRW praktizierten Rückforderungen der Corona‑Soforthilfen in ihrer derzeitigen Form rechtswidrig sind.
Das Oberverwaltungsgericht NRW stellte in mehreren Urteilen fest, dass Rückforderungsbescheide, die auf nachträglich verschärften Kriterien beruhen, keine tragfähige Rechtsgrundlage besitzen (OVG NRW, Urteile vom 17.03.2023 – Az. 4 A 1986/22 und 4 A 1987/22).
Zudem bestätigte das Gericht, dass die Soforthilfen der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und der Überbrückung pandemiebedingter Liquiditätsengpässe dienten – nicht nur der Deckung einzelner Kostenpositionen (OVG NRW, Urteil vom 11.09.2024 – Az. 4 A 357/21).
Später erlassene Verwaltungshinweise oder Richtlinien dürfen die ursprünglichen Bewilligungsbescheide nicht rückwirkend verschärfen. Auch andere Oberverwaltungsgerichte – etwa Berlin‑Brandenburg – haben diese Grundsätze bestätigt.
Für das Friseurhandwerk bedeutet dies eine enorme Belastung. Die Branche war in der Pandemie besonders betroffen: monatelange Schließungen, massive Umsatzeinbrüche, steigende Kosten und ein bis heute spürbarer Fachkräftemangel.
Die erneute finanzielle Belastung durch Rückforderungen ist für viele Betriebe unzumutbar.
Besonders brisant: Viele haben bereits zurückgezahlt – aus Pflichtgefühl oder Angst vor Konsequenzen. Wenn sich nun herausstellt, dass diese Rückforderungen rechtswidrig waren, müssen auch diese Beträge erstattet werden. Alles andere verletzt den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Wir fordern die Landesregierung NRW auf:
- Die Rückforderungen der Corona‑Soforthilfen sofort zu stoppen.
- Eine faire, rechtssichere und bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen.
- Sich an den Modellen anderer Bundesländer zu orientieren, die bereits gezeigt haben, dass es gerechter geht.
- Bereits zurückgezahlte Soforthilfen zu erstatten, sofern die Rückforderungen nach aktueller Rechtsprechung als rechtswidrig gelten.
Weil es unmöglich ist, was mit den selbstständigen hier gemacht wird.