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Pressemitteilung
vor 9 TagenBürgerinitiative fordert Öffnung des Deichwegs – Sperrung seit über einem Jahr in der Kritik
Neustadt am Rübenberge, 13.04.2026Die Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“ for-
dert eine befristete Öffnung des gesperrten Deichwegs am Silbernkamp, solange die natur-
schutzfachlichen Prüfungen andauern.Seit über einem Jahr ist der Weg in Neustadt am Rübenberge gesperrt, ohne dass bislang eine Ent-
scheidung über seine zukünftige Nutzung getroffen wurde. Die Stadt begründet die Sperrung mit
notwendigen naturschutzfachlichen Untersuchungen, bei denen mögliche Störwirkungen durch
Menschen ausgeschlossen werden sollen. Erst auf dieser Grundlage könne über eine mögliche Öff-
nung entschieden werden.Für zusätzliche Irritation sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Beschilderung des Weges als
„Privatgrundstück“, obwohl es sich um einen städtischen Weg handelt. Besonders widersprüchlich
erscheint auch, dass der angrenzende FFH-geschützte Bereich vor dem Deich weiterhin zugänglich
ist, während der weniger sensible Deichweg vollständig gesperrt bleibt. Dies wirft Fragen hinsicht-
lich der fachlichen Konsistenz und Zielrichtung der Schutzmaßnahmen auf.Aus Sicht der Bürgerinitiative ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme fraglich, zudem ist zwei-
felhaft, ob die Sperrung tatsächlich zu einer vollständigen Unterbindung der Nutzung führt oder ob
diese nicht vielmehr unkontrolliert erfolgt.Eine zeitlich befristete Öffnung könnte demgegenüber dazu beitragen, die Nutzung gezielt zu len-
ken, belastbare Erkenntnisse unter realen Bedingungen zu gewinnen und gleichzeitig sensiblere Be-
reiche vor dem Deich zu entlasten.Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit bei der Abwägung auch private Belange einzelner
Anlieger eine Rolle spielen und wie diese gegenüber den Interessen der Allgemeinheit gewichtet
werden. Aus Sicht der Bürgerinitiative ist eine transparente Darstellung dieser Entscheidungsgrund-
lagen von besonderer Bedeutung.Vor diesem Hintergrund erscheint eine Vollsperrung nicht als einzige mögliche Maßnahme.
Die Bürgerinitiative regt daher an, eine befristete und widerrufliche Öffnung zu prüfen. Eine kon-
trollierte Nutzung bietet die Chance, mögliche Auswirkungen unter realen Bedingungen fundiert zu
bewerten und zugleich eine angemessene Nutzung für die Bevölkerung zu ermöglichen.Die Bürgerinitiative
„Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.“
( Kurzlink: openpetition.de/!qzwcl )
13.04.2026 -
EMail vom 22.04.2026
An den
Rat der Stadt Neustadt a. Rbge.
Sehr geehrte Damen und Herren,vor einem Jahr haben wir die Petition „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.“ gestartet. Vor diesem Hintergrund erlauben wir uns die Frage, ob eine vollständige und über Jahre andauernde Vollsperrung eines städtischen, befestigten Weges verhältnismäßig ist.
Nach Angaben der Stadt sollen gemäß der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zunächst naturschutzfachliche Untersuchungen klären, ob eine Nutzung möglich ist. Eine konkrete Gefährdung wurde bislang jedoch nicht benannt. Der Weg ist somit nicht aufgrund eines nachgewiesenen Problems gesperrt, sondern vorsorglich, um zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein solches vorliegt.
Zugleich lässt die erteilte Baugenehmigung für den Deich ausdrücklich die Möglichkeit zu, das Nutzungsverbot des Deichverteidigungsweges im Sinne der Allgemeinheit wieder aufzuheben.
Vor diesem Hintergrund regt die Bürgerinitiative eine befristete Öffnung des Weges als pragmatische Zwischenlösung an, bis die Untersuchungen abgeschlossen und belastbare Ergebnisse vorliegen.
Wir bitten den Rat, unseren Vorschlag wohlwollend zu prüfen und eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen.
Einen ausführlichen Antrag haben wir diesem Schreiben beigefügt.Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative
"Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt a. Rbge.", i.A. Klaus CzimczikAnlage zur EMail:
Antrag:Der Rat der Stadt Neustadt am Rübenberge beschließt,
1. die derzeitige vollständige Sperrung des Deichverteidigungswegs am Silbernkamp im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit zu bewerten,
2. die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine zeitlich befristete und widerrufliche Öffnung unter klar definierten Auflagen ermöglicht werden kann,
3. ein Konzept für eine geregelte Nutzung sowie ein begleitendes Monitoring unter realen Bedingungen zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen.
Begründung:Die Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“ setzt sich für eine sachliche und ausgewogene Lösung im Umgang mit dem derzeit gesperrten Deichverteidigungsweg am Silbernkamp ein.
Die Stadt begründet die Sperrung mit laufenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, bei denen mögliche Störwirkungen durch menschliche Nutzung ausgeschlossen werden sollen, bevor über eine Öffnung entschieden werden könne.
Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass gleichzeitig der angrenzende, nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützte Bereich vor dem Deich weiterhin zugänglich ist, während der Deichverteidigungsweg vollständig gesperrt bleibt. Fraglich ist zudem, ob die Sperrung tatsächlich zu einer vollständigen Unterbindung der Nutzung führt, oder ob diese nicht vielmehr unkontrolliert stattfindet.
Dies legt nahe, die zugrunde liegenden naturschutzfachlichen Bewertungen im Zusammenhang zu betrachten, um die getroffenen Maßnahmen für alle Beteiligten nachvollziehbar einzuordnen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob eine befristete Öffnung unter kontrollierten Bedingungen möglich ist. Eine solche Lösung könnte dazu beitragen, praktische Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen der Nutzung zu gewinnen und gleichzeitig eine gelenkte und rücksichtsvolle Nutzung zu ermöglichen.
Im Sinne einer transparenten Entscheidungsfindung wird angeregt, die verschiedenen betroffenen Interessen – insbesondere des Naturschutzes, der Anlieger sowie der Allgemeinheit – nachvollziehbar darzustellen und in die weitere Bewertung einzubeziehen.
Eine befristete und widerrufliche Öffnung stellt eine mögliche Ergänzung zum laufenden Verfahren dar, ohne dessen Ergebnisse vorwegzunehmen. Sie bietet die Chance, unter realen Bedingungen zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen und diese in die abschließende Entscheidung einfließen zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:Es ist mit geringen bis moderaten Kosten für Beschilderung, Kontrolle und Monitoring zu rechnen. Diese erscheinen im Verhältnis zum möglichen Erkenntnisgewinn sowie zur Förderung einer geregelten Nutzung angemessen.
Auswirkungen auf Umwelt und Nachhaltigkeit:Durch eine kontrollierte und begleitete Nutzung können belastbare Erkenntnisse über tatsächliche Auswirkungen gewonnen werden. Dies schafft eine fundierte Grundlage für eine langfristig ausgewogene und nachhaltige Entscheidung.
Antragsteller:
Bürgerinitiative
„Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“
22.04.2026
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Fachliche Begründung für erneute Naturschutzuntersuchungen am Deichverteidigungsweg,
Stellungnahme der Stadt Neustadt a.Rbge.vom 23.03.2026.
Wie der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zu entnehmen ist, muss die Sperrung des Weges während des Zeitraums, in dem die Untersuchungen laufen, aufrechterhalten bleiben, damit Störwirkungen auf das Gebiet durch Menschen möglichst ausgeschlossen werden. Die naturschutzfachliche Einschätzung während des Genehmigungsverfahrens basierte auf einem geschlossenen Weg. Eine mögliche Freigabe muss daher umfangreich auf seine FFH-Verträglichkeit geprüft werden.
Zunächst einmal erscheint es sachgerecht sich an die derzeit geltenden Bestimmungen zu halten und
diese werden durch den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vorgegeben. Demnach ist auch die Nebenbestimmung 1.21 einzuhalten, wonach der Weg nicht für die öffentliche Nutzung freigegeben werden darf.
Wie der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zu entnehmen ist, haben sich Privatpersonen, Umweltverbände und Träger öffentlicher Belange eventueil nur deshalb nicht im Planfeststellungsverfahren geäußert, weil sie aufgrund der vorgelegten Planungsunterlagen auf die Sperrung des Deichverteidigungsweges vertrauten. lnsofern muss den zuvor Genannten im Rahmen eines neuen öffentlichen Verfahrens erst die Möglichkeit gegeben werden sich zu äußern. Auf der Basis aller Unterlagen und eventueller Hinweise/ Einwendungen im Planfeststellungsverfahren wird dann die Planfeststellungsbehörde abwägen und im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses eine Entscheidung treffen. Dies ist nochmals in einem gemeinsamen Termin im März 2026 mit Fachplanern, NLWKN und Unterer Naturschutzbehörde bestätigt worden.
Fazit aus Sicht der Bürgerinitiative:
- Es gibt kein nachgewiesenes Problem – aber eine jahrelange Sperrung.
- Die Sperrung ist formal begründet, aber in der Wirkung unverhältnismäßig.