Öffnung des Weges
Der Weg ist städtisches Eigentum und damit öffentlicher Grund. Die Beschilderung („Privatgrundstück“) ist irreführend. Zudem erlaubt die Baugenehmigung für den Deich, das Nutzungsverbot zum Wohle der Allgemeinheit aufzuheben
джерело : Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserschutz im Bereich Silbernkamp in Neustadt a. Rbge. vom 22.12.2021, A II 1.4, S. 13, A II 1.21. S. 15