Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt am Rübenberge

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Dominic Herbst
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.12.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bürgermeister Dominic Herbst

Wir fordern die Stadt Neustadt am Rübenberge auf, die Nutzung des Deichverteidigungsweges im Bereich Silbernkamp für Fußgänger und Fahrradfahrer möglich zu machen und bei der Planfeststellungsbehörde, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Braunschweig den Antrag auf Aufhebung des Verbotes zur Nutzung des Deichverteidigungsweges im Bereich Silbernkamp zu stellen.

Begründung

In Neustadt a.Rbge. wurde vor kurzem ein Deich fertig gestellt, der das Wohngebiet Silbernkamp vor einem möglichen Hochwasser schützen soll. Mit dem neuen Deich und seinem Deichverteidigungsweg, ist über den Hochwasserschutz hinaus, ein Erholungswert für alle Bürger geschaffen worden.
 
Die Stadt Neustadt am Rübenberge verbietet aber die Nutzung des attraktiven Weges, obwohl dieser mit den von Bürgern aufgebrachten finanziellen Mitteln aus öffentlichen Haushalten gebaut wurde. Durch das Verbot wird das Erholungsinteresse der Allgemeinheit in Abwägung zu Naturschutzinteressen und Anliegerwünschen vollkommen unzureichend berücksichtigt.
 
Die Baugenehmigung für den Deich gestattet es, das Verbot der Nutzung des Deichverteidigungsweges zum Wohle der Allgemeinheit wieder rückgängig zu machen (Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserschutz im Bereich Silbernkamp in Neustadt a. Rbge. vom 22.12.2021, A II 1.4, S. 13, A II 1.21. S. 15).
 
Ein Weg für alle – naturnah, bürgerfreundlich und sinnvoll.
 
Vielen Dank für ihre Unterstützung, die Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp“, Neustadt a. Rbge.
 

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.04.2025
Sammlung endet: 10.11.2025
Region: Neustadt am Rübenberge
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Hallo verehrte Unterstüzerinnen und Unterstützer,
     
    die Bürgerinitiative „Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt am Rübenberge“ hat heute Bürgermeister, Verwaltung und Ratsfraktionen um Auskunft zum aktuellen Sachstand des Deichverteidigungswegs Silbernkamp gebeten.
     
    Insbesondere möchten wir erfahren:
     
    1. Welche naturschutzfachlichen Untersuchungen noch ausstehen,
    2. Welche konkreten Verfahrensschritte im Planänderungsverfahren noch ausstehen und bis wann die Stadt mit dessen Abschluss rechnet.
     
    Darüber hinaus regen wir an, den aktuellen Sachstand im zuständigen Fachausschuss öffentlich zu behandeln.
     
    Wir hoffen, dass die Stadt das Verfahren nun zügig voranbringt und im Interesse der Allgemeinheit zu einer ausgewogenen und nachvollziehbaren Lösung gelangt.
     
    Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung.
     
    Viele Grüße
     
    Klaus Czimczik
    Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“
    (Kurzlink: openpetition.org/!qzwcl)

  • Email vom 31.7.2026

    An die
    Stadt Neustadt a.Rbge.
     
     
    Betreff: Sachstand und weitere Vorgehensweise zum Deichverteidigungsweg Silbernkamp

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    seit der Sperrung des Deichverteidigungswegs im Bereich Silbernkamp im Jahr 2024 wird die zukünftige Nutzung des Weges öffentlich diskutiert. Mit der im April 2025 gestarteten Petition haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach einer Öffnung des Weges zum Ausdruck gebracht.

    Mittlerweile besteht die Sperrung seit mehr als zwei Jahren, ohne dass eine abschließende Entscheidung über die Nutzung des Weges getroffen wurde. Nach den bisherigen Stellungnahmen der Stadt sollen zunächst naturschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt werden, um mögliche Auswirkungen einer Nutzung zu bewerten.

    Nach den öffentlichen Angaben der Stadt, über die unter anderem die Neustädter Zeitung am 25.04.2026 berichtet hat, sollen im Juli 2026 noch Brutvogelkartierungen durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund möchten wir nach Abschluss dieser Untersuchungen den aktuellen Sachstand erfragen.
     
    Wir bitten daher um Auskunft zu folgenden Fragen:
    1. Welche konkreten Schutzgüter und naturschutzfachlichen Belange werden derzeit untersucht?
    2. Welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt und welche sind noch vorgesehen?
    3. Welche Ergebnisse liegen bislang vor?
    4. Bis wann ist mit einer abschließenden fachlichen Bewertung und einer Entscheidung über die Nutzung des Weges zu rechnen?
    5. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit eine Öffnung erfolgen kann?
    6. Welche konkreten Verfahrensschritte stehen im Planänderungsverfahren noch aus und bis wann rechnet die Stadt mit dessen Abschluss?
    Darüber hinaus bitten wir um eine Erläuterung, welche Bedeutung die Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Regelungen unter A II 1.4 und A II 1.21, für die aktuelle Bewertung haben. Nach unserem Verständnis eröffnen diese Nebenbestimmungen ausdrücklich die Möglichkeit einer Nutzung beziehungsweise Öffnung des Weges.

    Ferner bitten wir um Auskunft, in welchem Umfang bei den laufenden Prüfungen auf die bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sowie der Baumaßnahme erhobenen Umwelt- und Bestandsdaten zurückgegriffen wird. Da der Bau des Weges bereits einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellte, erscheint es sachgerecht, diese Erkenntnisse in die aktuelle Bewertung einzubeziehen.
     
    Vor dem Hintergrund der bisherigen Stellungnahmen der Stadt stellt sich für uns außerdem folgende Frage:
    Welche konkreten Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit die Stadt selbst eine befristete Öffnung während des laufenden Planänderungsverfahrens überhaupt für rechtlich und fachlich vertretbar halten würde?
     
    In der Bürgerschaft wird zudem die Frage gestellt, weshalb der angrenzende, nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützte Bereich vor dem Deich weiterhin zugänglich ist, während der im Eigentum der Stadt befindliche Deichverteidigungsweg vollständig gesperrt bleibt.
     
    Ebenso sorgt die Beschilderung des Weges als „Privatgrundstück“ trotz des städtischen Eigentums weiterhin für Irritationen. Zudem stellt sich die Frage, ob die Sperrung tatsächlich zu einer vollständigen Unterbindung der Nutzung führt oder ob sie lediglich dazu führt, dass der Weg unkontrolliert genutzt wird.

    Für eine transparente Information der Öffentlichkeit würden wir es begrüßen, wenn der aktuelle Sachstand anschließend auch im zuständigen Fachausschuss öffentlich beraten wird.
     
    Wir bitten um eine schriftliche Stellungnahme und bedanken uns bereits heute für die Beantwortung unserer Fragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Czimczik
    Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“
    (Kurzlink: openpetition.org/!qzwcl)
     

  •  
    Ein Weg für alle – und doch verschlossen
    Der befestigte Deichverteidigungsweg am Silbernkamp bleibt seit 2024 gesperrt. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich zumindest eine befristete Öffnung, solange die laufenden Prüfungen andauern.
     

Der Weg ist städtisches Eigentum und damit öffentlicher Grund. Die Beschilderung („Privatgrundstück“) ist irreführend. Zudem erlaubt die Baugenehmigung für den Deich, das Nutzungsverbot zum Wohle der Allgemeinheit aufzuheben

Neustadt liegt inmitten einer schönen Landschaft, es mangelt also nicht an Erholungsmöglichkeiten. Der Deich und sein Außenbereich stehen unter hohem Landschaftsschutz. Tausende Zugvögel rasten dort in jedem Jahr, viele wertvolle Arten nisten und ernähren sich dort. Als der Weg noch offen war, lagen dort Müll, Windeln, Plastik etc. Freilaufende Hunde liefen über den Deich, auf dem Deich wurde gepicknickt und Fahrrad gefahren. Auch unsere Natur braucht Erholung.

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