Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt am Rübenberge

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Dominic Herbst
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

1.773 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.12.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bürgermeister Dominic Herbst

Wir fordern die Stadt Neustadt am Rübenberge auf, die Nutzung des Deichverteidigungsweges im Bereich Silbernkamp für Fußgänger und Fahrradfahrer möglich zu machen und bei der Planfeststellungsbehörde, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Braunschweig den Antrag auf Aufhebung des Verbotes zur Nutzung des Deichverteidigungsweges im Bereich Silbernkamp zu stellen.

Begründung

In Neustadt a.Rbge. wurde vor kurzem ein Deich fertig gestellt, der das Wohngebiet Silbernkamp vor einem möglichen Hochwasser schützen soll. Mit dem neuen Deich und seinem Deichverteidigungsweg, ist über den Hochwasserschutz hinaus, ein Erholungswert für alle Bürger geschaffen worden.
 
Die Stadt Neustadt am Rübenberge verbietet aber die Nutzung des attraktiven Weges, obwohl dieser mit den von Bürgern aufgebrachten finanziellen Mitteln aus öffentlichen Haushalten gebaut wurde. Durch das Verbot wird das Erholungsinteresse der Allgemeinheit in Abwägung zu Naturschutzinteressen und Anliegerwünschen vollkommen unzureichend berücksichtigt.
 
Die Baugenehmigung für den Deich gestattet es, das Verbot der Nutzung des Deichverteidigungsweges zum Wohle der Allgemeinheit wieder rückgängig zu machen (Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss für den Hochwasserschutz im Bereich Silbernkamp in Neustadt a. Rbge. vom 22.12.2021, A II 1.4, S. 13, A II 1.21. S. 15).
 
Ein Weg für alle – naturnah, bürgerfreundlich und sinnvoll.
 
Vielen Dank für ihre Unterstützung, die Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp“, Neustadt a. Rbge.
 

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.04.2025
Sammlung endet: 10.11.2025
Region: Neustadt am Rübenberge
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Am 31.07.2026 hatten wir die Stadt um konkrete Auskunft zum Stand der Planungen für die Öffnung des Deichverteidigungsweges am Silbernkamp gebeten. Mit Schreiben vom 01.09.2026 teilte die Stadt mit, dass inzwischen Brutvogelkartierungen sowie Erfassungen von Farn- und Blütenpflanzen durchgeführt wurden. Weitere Geländeerfassungen seien derzeit nicht vorgesehen. Die Auswertung der Ergebnisse steht allerdings noch aus und wird im Laufe der nächsten Monate erwartet.
    Da diese Untersuchungen eine wichtige Grundlage für die weiteren Planungen bilden, haben wir die Stadt am 18.09.2026 um weitere konkrete Informationen gebeten:

    1. Was haben die bisherigen Untersuchungen ergeben?
    Liegen bereits erste Ergebnisse vor? Wurden schutzwürdige oder störungsempfindliche Arten festgestellt, bei denen eine Nutzung des Weges als Fuß- und Radweg zu erheblichen Beeinträchtigungen führen könnte?
    Falls sich keine erheblichen naturschutzfachlichen Bedenken ergeben, stellt sich die Frage, welche anderen konkreten Gründe einer Öffnung noch entgegenstehen könnten – insbesondere, ob private Interessen oder Einwendungen von Anliegern eine Rolle spielen.

    2. Welcher „Istzustand“ wird bewertet?
    Die Stadt spricht in ihren Informationen von einem „Istzustand ohne menschlichen Einfluss“. Wir möchten wissen, wie dieser Referenzzustand konkret definiert wird. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob berücksichtigt wird, dass der Deich und der Deichverteidigungsweg inzwischen baulich vorhanden sind und die örtliche Situation dadurch gegenüber dem ursprünglichen Zustand verändert wurde.

    3. Welche Maßnahmen könnten eine Öffnung ermöglichen?
    Die Stadt weist darauf hin, dass auf Grundlage der Untersuchungen gegebenenfalls Maßnahmen geplant werden können. Deshalb fragen wir, ob beispielsweise Nutzungsauflagen, zeitliche Einschränkungen, Regelungen zur Wegbenutzung oder ein begleitendes Monitoring geprüft werden. Entscheidend ist für uns die Frage, ob eine öffentliche Nutzung grundsätzlich mit geeigneten Maßnahmen möglich sein könnte.

    4. Ist eine befristete Öffnung während der weiteren Prüfung rechtlich ausgeschlossen?
    Unsere Anregung einer befristeten und widerruflichen Öffnung mit Auflagen und gegebenenfalls Monitoring wurde bislang nicht aufgegriffen. Wir bitten deshalb um eine klare Aussage, ob eine solche Übergangslösung rechtlich tatsächlich ausgeschlossen ist – und falls ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage.

    5. Warum ist ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich?
    Uns ist bewusst, dass die Nebenbestimmung A II 1.21 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.12.2021 derzeit die Absperrung des binnendeichs gelegenen Weges verlangt. Wir bitten jedoch um Erläuterung, warum für eine Änderung dieser Regelung zwingend ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich ist und welche Bedeutung dabei die Nebenbestimmung A II 1.4 hat, die eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Auflagen aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit vorsieht.

    6. Welche Einwendungen gab es im ursprünglichen Verfahren?
    Die Stadt verweist auf damalige Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern. Wir möchten wissen, ob sich diese Einwendungen tatsächlich gegen eine spätere öffentliche Nutzung des Weges richteten.
    Aus unserer Sicht sollte dabei zwischen einer fehlenden Forderung nach Öffnung und einer bewussten Zustimmung zu einer dauerhaften Sperrung unterschieden werden.

    7. Welche privaten Interessen spielen eine Rolle?
    Wir bitten um Klarstellung, ob konkrete private Einwendungen oder Interessen von Anliegern vorliegen und welche Bedeutung diese im Verhältnis zu den öffentlichen Interessen an einer Fuß- und Radverbindung haben.

    8. Wie geht es zeitlich weiter?
    Wir bitten um eine möglichst konkrete Darstellung der noch ausstehenden Schritte – von der Auswertung der Untersuchungen über die Erstellung der Antragsunterlagen und die Abstimmung mit den Behörden bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, der öffentlichen Beteiligung und der abschließenden Entscheidung.

    Transparenz bei den Untersuchungsergebnissen
    Besonders wichtig ist uns, dass die Ergebnisse der inzwischen durchgeführten naturschutzfachlichen Untersuchungen nach ihrer Auswertung öffentlich vorgestellt werden, möglichst im zuständigen Fachausschuss.

    Der Rat der Stadt hat bereits am 04.12.2025 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur Öffnung des Deichverteidigungsweges beschlossen. Nach inzwischen mehr als zwei Jahren Sperrung sollte deshalb nachvollziehbar dargestellt werden, welche konkreten Hindernisse einer Öffnung tatsächlich noch entgegenstehen und welche Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung oder Verminderung geprüft werden.

    Wir setzen uns weiterhin für eine sachliche, transparente und und nachvollziehbare Klärung ein – mit dem Ziel, dass der Deichverteidigungsweg wieder für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden kann.

    Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp – Neustadt am Rübenberge“

  • Die Stadt antwortet am 01.09.2026 wie folgt auf unser Schreiben vom 31.07.2026.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zur Beantwortung lhrer Fragen vom 31.07.2026 weisen wir zunächst auf die FAQs zum Deich-
    verteidigungsweg hin, die auf der Homepage der Stadt Neustadt veröffentiicht sind und einen
    Überblick über die wesentlichen Fragen zum Verfahren geben:

    "neustadt-a-rbge.de/leben-in-neustadt/sicherheit-ordnung/hochwasser-und-starkregen/hoch-
    wasserschutz-planfeststellungsverfahren-zur-oeffnung-des-deichverteidigungsweges"

    Ergänzend beantworten wir Ihre Fragen zum aktuellen Stand der Untersuchungen und zu den
    bislang vorliegenden Ergebnissen wie folgt:

    In den vergangenen Monaten wurden Brutvogelkartierungen durchgeführt und die Vorkommen
    der Farn- und Blütenpflanzen erfasst. Weitere Untersuchungen vor Ort sind nach aktuellem
    Kenntnisstand nicht vorgesehen. Die Ergebnisse der Kartierungen sowie die zugehörigen Be-
    richte erhäit die Stadt Neustadt im Verlauf der nächsten Monate.

    Die Auswertung wird zeigen, ob durch die geplante Nutzung erhebliche Beeinträchtigungen stö-
    rungsempfindlicher Tierarten zu erwarten sind. Sollte dies der Fall sein, müsste ein Konzept ent-
    wickelt werden, mit dem diese Beeinträchtigungen möglichst weitgehend vermieden oder ver-
    mindert werden. Nach Abschluss der Untersuchungen und Bewertungen sowie nach Erstellung
    der erforderlichen Unterlagen kann ein erneutes Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

    Wie lange das weitere Verfahren bis zu einer Entscheidung über die Nutzung des Weges dauern
    wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abschätzen. Die Dauer hängt unter anderem
    davon ab, ob und in welchem Umfang im Verfahren Einwendungen erhoben und Stellungnahmen
    abgegeben werden. Bis zu einem Planfeststellungsbeschluss, der die Öffnung des Weges zu-
    lässt, bleibt der Weg geschlossen.

    Die aufgestellte Beschilderung mit der Kennzeichnung „Privatgrundstück" wird in absehbarer
    Zeit abgebaut und durch eine entsprechend angepasste Beschilderung ersetzt.

    Weitere lnformationen finden Sie in den oben genannten FAQs sowie in der Beschlussvorlage,
    die lhnen bereits mit E-Mail vom 23.03.2026 übersandt wurde und ebenfalls auf der genannten
    lnternetseite veröffentlicht ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    1m Auftrage
    gez. Jörg Homeier

  • Hallo verehrte Unterstüzerinnen und Unterstützer,
     
    die Bürgerinitiative „Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt am Rübenberge“ hat heute Bürgermeister, Verwaltung und Ratsfraktionen um Auskunft zum aktuellen Sachstand des Deichverteidigungswegs Silbernkamp gebeten.
     
    Insbesondere möchten wir erfahren:
     
    1. Welche naturschutzfachlichen Untersuchungen noch ausstehen,
    2. Welche konkreten Verfahrensschritte im Planänderungsverfahren noch ausstehen und bis wann die Stadt mit dessen Abschluss rechnet.
     
    Darüber hinaus regen wir an, den aktuellen Sachstand im zuständigen Fachausschuss öffentlich zu behandeln.
     
    Wir hoffen, dass die Stadt das Verfahren nun zügig voranbringt und im Interesse der Allgemeinheit zu einer ausgewogenen und nachvollziehbaren Lösung gelangt.
     
    Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung.
     
    Viele Grüße
     
    Klaus Czimczik
    Bürgerinitiative „Öffnung Deichverteidigungsweg Silbernkamp Neustadt am Rübenberge“
    (Kurzlink: openpetition.org/!qzwcl)

Der Weg ist städtisches Eigentum und damit öffentlicher Grund. Die Beschilderung („Privatgrundstück“) ist irreführend. Zudem erlaubt die Baugenehmigung für den Deich, das Nutzungsverbot zum Wohle der Allgemeinheit aufzuheben

Neustadt liegt inmitten einer schönen Landschaft, es mangelt also nicht an Erholungsmöglichkeiten. Der Deich und sein Außenbereich stehen unter hohem Landschaftsschutz. Tausende Zugvögel rasten dort in jedem Jahr, viele wertvolle Arten nisten und ernähren sich dort. Als der Weg noch offen war, lagen dort Müll, Windeln, Plastik etc. Freilaufende Hunde liefen über den Deich, auf dem Deich wurde gepicknickt und Fahrrad gefahren. Auch unsere Natur braucht Erholung.

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