Offenes Verzeichnis von Gläubiger-IDs zur Betrugsprävention

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutsche Bundesbank

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutsche Bundesbank

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Gläubiger-ID im SEPA-Lastschriftverfahren in einem öffentlichen, elektronischen Verzeichnis nachgeschlagen werden können.

Insbesondere soll eine Rückwärtssuche möglich sein, d.h. nach Eingabe einer Gläubiger-ID wird das zugehörige Institut angezeigt.

Begründung

Die Banken prüfen bei SEPA-Lastschrift-Aufträgen nicht, ob eine Genehmigung des Zahlungspflichtigen vorliegt.

So ist es mir insgesamt schon fünf mal passiert, dass Geldbeträge belastet wurden, für die keine Lastschriftgenehmigung, ja sogar keine Geschäftsbeziehung vorlag.

Im Klartext: Jeder kann von meinem Konto Geld abbuchen. Bei der Einführung von SEPA habe ich die Bundesbank gebeten, ein elektronisches, öffentlich zugängliches Verzeichnis anzulegen, damit man die Gläubiger-ID und den Gläubiger nachschlagen kann. Das wurde aus Datenschutzgründen abgelehnt. Das ist völlig abwegig!

Wenn irgendjemand Geld von meinem Konto abbuchen kann, ohne dass die Banken irgendetwas prüfen, dann muss ich doch erfahren dürfen, wer das war! Jetzt bleibt mir nur, die Lastschrift zu stornieren und bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

Fälle, wo es sich nur um Tippfehler bei der IBAN handelt, landen so unnötiger Weise bei der Polizei.

Könnte man den Gläubiger einer unbekannten Lastschrift ermitteln, könnte man auf kurzem Wege die Lastschrift klären und erst, wenn erkennbar ist, dass es in böser Absicht erfolgte, zur Polizei gehen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.10.2020
Sammlung endet: 03.10.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Internet

Neuigkeiten

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