209 Paraksti
Petīcija ir parakstīta
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass sowohl Werbung (lt. § 219a Strafgesetzbuch) als auch Information zum Zweck der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt bzw. wird und vielmehr Werbung als auch Information zum Zweck der Werbung für Angebote in Form von Hilfe und Unterstützung durch Organisationen, Einrichtungen o. ä. für die Fortsetzung der Schwangerschaft gefördert wird.
Pamatojums
Das Herz eines Ungeborenen fängt um den 20. Tag an zu schlagen. Die meisten Mütter wissen zu diesem Zeitpunkt noch nichts von ihrer Schwangerschaft. Alles an diesem "neuen" Menschen ist ab dem Zeitpunkt der Befruchtung unwiderruflich festgelegt. Und einzigartig."Im Leib meiner Mutter hast du mich gebildet. Gott, ich danke dir dafür, dass du mich so wunderbar und einzigartig gemacht hast!"aus Psalm 139, Verse 13 + 14Werbung für die Tötung eines Menschen ist weder mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland noch mit dem Gesetz Gottes vereinbar und missachtet die Würde des ungeborenen Menschen im Mutterleib.
Saite uz petīciju
Noplēšama lapiņa ar QR kodu
lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
03.04.2018
Petīcija beidzas:
28.05.2018
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.