Область: Германия
 

Abfallwirtschaft - Austausch von eingebauten Batterien durch Nutzer

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Deutschen Bundestag

514 подписи

Петиция была завершена

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  1. Начат 2013
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  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags.

Петиция адресована: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge Änderungen des Elektrogesetzes ElektroG und Produkthaftungsgesetz, etc, beschließen, damit Hersteller von Smartphones und Tabletpcs bzw. sonstige Telekommunikationsgeräte und dergleichen nachhaltig dazu bewegt werden, das die eingebauten Batterien / Batteriesätze vom Nutzer-/Betreiber jederzeit ausgewechselt werden.Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung mögen zudem diese Petition an das europäische Parlament weiterleiten und notwendige Schritte einleiten.

основания

Die Eigenheit vieler Hersteller das Batterien/Akkus von Ultrabooks, Smartphones, Tabletpcs durch den Betreiber/Nutzer nicht mehr ausgetauscht werden ist:Nicht nur ärgerlich für Nutzer / Betreiber der GeräteEs wird dadurch eine Wegwerfgesellschaft formatiert die seines gleichen sucht.Hersteller solcher Geräte spekulieren darauf, das Nutzer/Betreiber der Geräte sich so schneller zum Neukauf animieren lassen.da suggeriert wird das ein Austausch zu kostspielig ist.Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit - Ausbeutung von Rohstoffen und seltenen Rohstoffenist ein handeln ebenso dringend notwendig.Möchte der Nutzer / Betreiber solche Teile selbst tauschen erlischt ggf. die Garantie, ein Austausch erfolgt auf Garantie meistens nicht da der Akku/Batterie als Verschleißteil eingestuft wird.Zudem sollte das in Verkehr bringen solcher Geräte gänzlich untersagt werden bzw. drastische Strafen gegen die Hersteller solcher Geräte angeordnet werden.Desweiteren bleibt angemerkt, das die Hersteller solcher Geräte gegen §4 des ElektroG verstoßen.Dies wird anscheinend billigend in Kauf genommen.Also bitte, Batterien und Akkus solcher Geräte wieder austauschbar machen ! Den Nutzern,der Umwelt und der Nachhaltigkeit zu liebe.

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Информация о петиции

Петиция началась: 22.01.2013
Коллекция заканчивается: 06.03.2013
Область: Германия
Тема:  

Новости

  • Pet 2-17-18-273-047262 Abfallwirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

    Die Petition begehrt eine Änderung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit dem
    Ziel, den Nutzern von Smartphones, Tablet-Computern und anderen
    Telekommunikationsgeräten die Entnehmbarkeit von Batterien und Akkumulatoren
    zu erleichtern und auf diese Weise eine längere Verwendung der Geräte im
    Interesse des Verbraucher- und Umweltschutzes zu gewährleisten.
    Die Eingabe führt aus, dass die Hersteller gemäß § 4 Elektro- und
    Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dazu verpflichtet seien, die Demontage und
    Verwertung von Elektrogeräten zu erleichtern. Gegen diese Vorgabe werde jedoch
    oftmals verstoßen, da insbesondere bei Ultrabooks, Smartphones oder Tablet-
    Computern der Austausch von Batterien oder Akkumulatoren durch den Nutzer nicht
    mehr möglich sei. Die Eingabe führt aus, dass die Hersteller derartiger Geräte darauf
    spekulierten, dass die Nutzer dieser Geräte auf diese Weise schneller zum Neukauf
    animiert würden. Nach Dafürhalten der Petition führe dieses zu einer
    Wegwerfgesellschaft, was aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit,
    insbesondere im Interesse der Verwertung von Rohstoffen, verhindert werden
    müsse. Die Petition begehrt vor diesem Hintergrund eine Weiterleitung der Eingabe
    an das Europäische Parlament.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 514 Unterstützer fand sowie
    23 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses bewirkt hat.

    Zu der Eingabe liegt eine weitere Mehrfachpetition vor, die wegen des
    Sachzusammenhangs in die parlamentarische Beratung einbezogen wird.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss pflichtet der Eingabe dahingehend bei, dass insbesondere
    bei akkubetriebenen Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik, wie
    zum Beispiel bei Smartphones oder Tablet-Computern, die problemlose
    Ersetzbarkeit des Akkumulators eine wichtige Voraussetzung für die längere
    Verwendung der Geräte darstellen kann.
    Im Rahmen der Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes soll die
    Regelung zur Produktkonzeption in § 4 geändert und an die Vorschriften der
    Richtlinie 2013/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen
    Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und
    Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden
    Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen
    Elektrowerkzeugen bestimmt sind, - sogenannte "Batterie-Richtlinie" - angepasst
    werden. Entsprechend den europarechtlichen Vorgaben sind die Geräte durch die
    Hersteller künftig so zu entwerfen, dass Altbatterien und Altakkumulatoren von den
    Endverbrauchern problemlos entnommen werden können. Wenn dies nicht der Fall
    ist, ist sicherzustellen, dass eine Entnahme durch ein vom Hersteller unabhängiges
    Fachpersonal möglich ist. Da es sich bei der Batterierichtlinie um eine Abfallrichtlinie
    handelt, spricht die Richtlinie nur von einer Entnahme von Altbatterien und
    Altakkumulatoren und nicht von deren Austauschbarkeit. Ebenso verfolgt das
    Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) das Ziel, dass sowohl die
    Altbatterien und Altakkumulatoren als auch die Elektro- und Elektronik-Altgeräte
    einer ordnungsgemäßen, sicheren und hochwertigen Behandlung und Verwertung
    zugeführt werden. Entgegen der Auffassung der Petition vermag der
    Petitionsausschuss daher herstellerseitig keinen Verstoß gegen § 4 ElektroG zu
    erkennen.
    Der Petitionsausschuss macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass die
    Produktanforderungen im Übrigen im Rahmen der "Ökodesign-Richtlinie" zu regeln

    sind. Er begrüßt daher, dass die Europäische Kommission auf Grundlage der
    Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/125/EG zur Schaffung
    eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte
    Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (sogenannte "Ökodesign-
    Richtlinie") am 26. Juni 2013 die Verordnung 617/2013 erlassen hat, mit der die
    Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Computern und
    Computerservern festgelegt werden. Die Verordnung gilt unter anderem für die in der
    Petition angesprochenen Notebook-Computer und Tablet-PCs. Die Verordnung sieht
    unter anderem weitergehende Informationspflichten der Hersteller von Notebook-
    Computern vor. So müssen diese Hersteller in den technischen Unterlagen die
    erreichbare Mindestanzahl der Ladezyklen eines Akkus angeben und diese auf frei
    zugänglichen Websites veröffentlichen. Ab dem 1. Juli 2014 müssen die Hersteller
    von Notebook-Computern auf der Außenverpackung des Gerätes mit dem Hinweis
    „Der Akku/ die Akkus dieses Produktes kann/können nicht ohne weiteres vom
    Benutzer selbst ausgetauscht werden.“ darüber informieren, wenn der Zugriff auf den
    Akku durch den Benutzer nicht möglich ist.
    Da die Austauschbarkeit von Akkus neben der Reparierbarkeit, Demontierbarkeit und
    Recyclingfähigkeit ein wesentliches Kriterium bei dem Kauf eines elektrischen
    Gerätes darstellt, hat sich Deutschland auf europäischer Ebene dafür eingesetzt,
    dass die Entnehmbarkeit von Batterien und Akkumulatoren als produktübergreifende
    Anforderung untersucht wird.
    Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass die
    Entnehmbarkeit von Batterien und Akkumulatoren in erster Linie eine Frage des
    Produktdesigns von Elektrogeräten ist. Im Interesse des Verbraucher-, Ressourcen-
    und Umweltschutzes sollte die werkstoffliche Beschaffenheit von Elektro- und
    Elektronikgeräten das Reparieren einzelner Bauteile nicht erschweren. Da
    Akkumulatoren aufgrund der ständigen Beanspruchung bei verschiedenen
    Elektrogeräten regelmäßig die Bestandteile mit dem höchsten Verschleiß darstellen,
    spricht sich der Petitionsausschuss für eine leichtere Entnehmbarkeit von Batterien
    und Akkumulatoren zu Reparaturzwecken aus. Mit Blick auf das im Koalitionsvertrag
    erwähnte politische Ziel, wonach reparaturfreundliche Maßnahmen in die Ökodesign-
    Richtlinie aufzunehmen sind, hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet,
    sie in die entsprechenden politischen Entscheidungsprozesse auf europäischer
    Ebene einzubeziehen.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Europäische Kommission in ihrem
    aktuellen Arbeitsprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 keine Maßnahme für eine
    produktübergreifende Regelung zur Austauschbarkeit von Akkus aufgenommen hat.
    Vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig über die Aufstellung des neuen Ökodesign-
    Arbeitsprogramms für die Jahre 2015 bis 2017 auf europäischer Ebene beraten wird,
    nimmt der Petitionsausschuss die Eingabe zum Anlass, diese dem Europäischen
    Parlament mit Blick auf eine produktübergreifende Regelung zur verbesserten
    Austauschbarkeit von Akkus für die von der Ökodesign-Richtlinie betroffenen
    Produkte zuzuleiten.
    Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - zur
    Erwägung zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis
    zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich
    abgelehnt.Begründung (pdf)

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